07.05.2004, 16:00:59
Hallo Norbert!
Es hat allerdings nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun, sondern mit dem angemeldeten Wohnsitz. Ein in Deutschland mit Wohnsitz gemeldeter Grieche kann natürlich in Deutschland ein Auto mit deutschem Kennzeichen fahren und auch in Griechenland bis zu 6 Monate. Umgekehrt gilt natürlich auch, dass die deutsche Frau, die einen Wohnsitz in Griechenland hat, einen Wagen mit griechischem Kennzeichen fahren kann bzw. 6 Monate mit ihrem deutschen Kennzeichen herumkurven darf.
Gruss Inge
Es hat allerdings nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun, sondern mit dem angemeldeten Wohnsitz. Ein in Deutschland mit Wohnsitz gemeldeter Grieche kann natürlich in Deutschland ein Auto mit deutschem Kennzeichen fahren und auch in Griechenland bis zu 6 Monate. Umgekehrt gilt natürlich auch, dass die deutsche Frau, die einen Wohnsitz in Griechenland hat, einen Wagen mit griechischem Kennzeichen fahren kann bzw. 6 Monate mit ihrem deutschen Kennzeichen herumkurven darf.
Gruss Inge