06.05.2004, 15:17:55
Es scheint mir hier mehr um ein zollrechtliches Problem zu handeln.
Umgekehrt ist es meines Wissens in Deutschland genauso. Wenn ich mit dem in Griechenland zugelassenen Wagen meins Freundes in Deutschland fahre, gilt der Wagen als eingeführtund das ist nicht zulässig.
Mit einem auf fremden Namen in Deutschland zugelassenen Wagen kann man sehr wohl in Griechenland fahren (beispielsweise Firmenwagen). Man muss allerdings eine Vollmacht haben (hauptsächlich für die Einreise).
So weit mein Wissen, ohne Gewähr!
Umgekehrt ist es meines Wissens in Deutschland genauso. Wenn ich mit dem in Griechenland zugelassenen Wagen meins Freundes in Deutschland fahre, gilt der Wagen als eingeführtund das ist nicht zulässig.
Mit einem auf fremden Namen in Deutschland zugelassenen Wagen kann man sehr wohl in Griechenland fahren (beispielsweise Firmenwagen). Man muss allerdings eine Vollmacht haben (hauptsächlich für die Einreise).
So weit mein Wissen, ohne Gewähr!