24.10.2002, 06:30:47
Tobi schrieb:
> Was anderes gilt bei gewerblicher Ausfuhr, da kann ich Waren in D ohne USt. kaufen, muss die dann aber auch in GR nicht bezahlen, wenn ich sie fuer mein gewerbe brauche, bei Weiterverkauf kommt dann der griechische Satz drauf. Das ist sicher und sooo einfach
!
Als Selbstständiger kann ich Dir garantieren, daß Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten ist. Kein Selbstständiger zahlt in Europa Umsatzsteuer, die bekanntlich der Mehrwertsteuer entspricht. Oder anders ausgedrückt: Ich kaufe Ware / Dienstleistung für 116 Euro inkl. Umsatzsteuer ein, verkaufe aber im Gegenzug Ware / Dienstleistung für 58 Euro inkl. Umsatzsteuer, dann erstattet der Staat mir die 8 Euro, die ich mehr ausgegeben habe.
Kaufe ich aus einem anderen EU-Staat etwas ein, gibt es für den innereuropäischen Zahlungsverkehr eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (grausames Wort). Mir als Unternehmer muß die meines Vertragspartner bekannt sein und ihm meine. Anhand dieser Nummer wird im innereuropäischen Warenverkehr festgelegt, wer wann in welchem Land bei wem wieviel Umsatzsteuer zu zahlen hatte, die Differenzen werden wie bei obigem System ausgeglichen bzw. müssen nachgezahlt werden.
Fazit: Welchen Sebstständigen (wie z.B. ich einer bin) interessiert schon Umsatzsteuer??
> Was anderes gilt bei gewerblicher Ausfuhr, da kann ich Waren in D ohne USt. kaufen, muss die dann aber auch in GR nicht bezahlen, wenn ich sie fuer mein gewerbe brauche, bei Weiterverkauf kommt dann der griechische Satz drauf. Das ist sicher und sooo einfach

Als Selbstständiger kann ich Dir garantieren, daß Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten ist. Kein Selbstständiger zahlt in Europa Umsatzsteuer, die bekanntlich der Mehrwertsteuer entspricht. Oder anders ausgedrückt: Ich kaufe Ware / Dienstleistung für 116 Euro inkl. Umsatzsteuer ein, verkaufe aber im Gegenzug Ware / Dienstleistung für 58 Euro inkl. Umsatzsteuer, dann erstattet der Staat mir die 8 Euro, die ich mehr ausgegeben habe.
Kaufe ich aus einem anderen EU-Staat etwas ein, gibt es für den innereuropäischen Zahlungsverkehr eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (grausames Wort). Mir als Unternehmer muß die meines Vertragspartner bekannt sein und ihm meine. Anhand dieser Nummer wird im innereuropäischen Warenverkehr festgelegt, wer wann in welchem Land bei wem wieviel Umsatzsteuer zu zahlen hatte, die Differenzen werden wie bei obigem System ausgeglichen bzw. müssen nachgezahlt werden.
Fazit: Welchen Sebstständigen (wie z.B. ich einer bin) interessiert schon Umsatzsteuer??
