ZOLL ? STEUERN ?

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#22
Hallo Horst,
nur mal vorweg. "(...) Deine dortige Antwort z.T. unsinnig", "(...) das interessiert uns hier im Augenblick nicht besonders"
solche Sätze finde ich nicht besonders nett.

Nun zu Deiner Frage: der Begriff "Leistungsaustausch" bezieht sich auf EINE Voraussetzung der Steuerbarkeit gem. § 1 (1) UStG:
"Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1. die Lieferung und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer (...) gegen ENTGELT (...)ausführt."
Das Tatbestandmerkmal "Entgelt" beeinhaltet:
- es handelt sich um eine Leistung UND um eine Gegenleistung, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (z.B. Ware gegen Geld)
- es sind mindestens 2 Personen beteiligt, nämlich der Leistende (z.B. Lieferant) und der Leistungsempfänger (der die Ware abnimmt und das Geld dafür bezahlt). So stehts in den Lehrbüchern.

Was ich verwechselt habe, waren Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Ganz allgemein sind Zölle Steuern, die bei der Ein- bzw. der Ausfuhr entstehen. Deshalb gibt es auch nur die Einfuhr- und die Ausfuhrzölle.

Du sagst, "(...) die MWSt (sie heißt EUSt im Grenzverkehr)".
Die EUSt fällt NUR !!!!! im Warenverkehr mit Drittländern (also NICHT EU-weit) an. So stehts im § 1 (1) 4 UStG.

Dann noch zu Deiner Antwort vom 17.10.
Die Waren werden mit Sicherheit nicht an der Grenze "zur MWSt angemeldet". Vielleicht meinst Du folgendes:
Ein Unternehmer (D) liefert Waren an den Unternehmer (GR). Beide besitzen die jeweilige Umsatzsteuer-Identnummer (in D. über das BuMi für Finanzen zu beantragen) und die erforderlichen Transportpapiere (welche genau, da bin ich im Moment überfragt).
D tätigt hierbei eine sog. innergemeinschaftliche Lieferung, die gem. § 4 Nr.1b UStG umsatzsteuerfrei ist. Er schreibt die Rechnung an den Griechen auch nur mit dem Nettowarenwert (kein USt-Ausweis).
GR tätigt einen sog. innergemeinschaftlichen Erwerb, der in GR USt-pflichtig ist. Gleichzeitig zieht er die griech. Vorsteuer in gleicher Höhe wie die USt, sodass er an den Lieferanten den Nettowarenwert zahlt, in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung sowohl die USt als auch die VSt in gleicher Höhe angibt, so dass ust-lich unterm Strich Null rauskommt.
Der innergem. Lieferant (D) ist verpflichtet, pro Quartal eine "Zusammenfassende Meldung " ZM abzugeben, in der unter der Angabe der USt-Identnummer des Kunden die Gesamtsumme der Nettoumsätze pro Quartal anzugeben sind. Nur wenn der Lieferant Kenntnis über die richtige USt-Identnummer des Kunden hat, darf er dieses (vereinfachte) umsatzsteuerliche Verfahren anwenden.

All diese Dinge treffen auf mich als Privatperson nicht zu, die ihr Sofa nach GR mitnehmen will. Ich bin nur eine Person und kann an mich selbst - wie gesagt - nicht liefern. Die MWSt wird in diesem Fall in D fällig, wenn ich das Sofa in einer deutschen Filiale von IKEA kaufe. Die MWSt zahle ich ja auch an IKEA, mit dem Finanzamt habe ich ust-lich nichts zu tun. Den griech. Staat darf es deshalb umsatzsteuerlich nicht interessieren, wenn ich dann als Privatperson mit meinem Sofa über die Grenze gefahren komme.

Tobis Antwort vom 16.10. (Mehrwert und Umsatz) kann ich mich voll anschließen.
Grüße
Christina

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#22
Hallo Horst,
nur mal vorweg. "(...) Deine dortige Antwort z.T. unsinnig", "(...) das interessiert uns hier im Augenblick nicht besonders"
solche Sätze finde ich nicht besonders nett.

Nun zu Deiner Frage: der Begriff "Leistungsaustausch" bezieht sich auf EINE Voraussetzung der Steuerbarkeit gem. § 1 (1) UStG:
"Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1. die Lieferung und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer (...) gegen ENTGELT (...)ausführt."
Das Tatbestandmerkmal "Entgelt" beeinhaltet:
- es handelt sich um eine Leistung UND um eine Gegenleistung, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (z.B. Ware gegen Geld)
- es sind mindestens 2 Personen beteiligt, nämlich der Leistende (z.B. Lieferant) und der Leistungsempfänger (der die Ware abnimmt und das Geld dafür bezahlt). So stehts in den Lehrbüchern.

Was ich verwechselt habe, waren Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Ganz allgemein sind Zölle Steuern, die bei der Ein- bzw. der Ausfuhr entstehen. Deshalb gibt es auch nur die Einfuhr- und die Ausfuhrzölle.

Du sagst, "(...) die MWSt (sie heißt EUSt im Grenzverkehr)".
Die EUSt fällt NUR !!!!! im Warenverkehr mit Drittländern (also NICHT EU-weit) an. So stehts im § 1 (1) 4 UStG.

Dann noch zu Deiner Antwort vom 17.10.
Die Waren werden mit Sicherheit nicht an der Grenze "zur MWSt angemeldet". Vielleicht meinst Du folgendes:
Ein Unternehmer (D) liefert Waren an den Unternehmer (GR). Beide besitzen die jeweilige Umsatzsteuer-Identnummer (in D. über das BuMi für Finanzen zu beantragen) und die erforderlichen Transportpapiere (welche genau, da bin ich im Moment überfragt).
D tätigt hierbei eine sog. innergemeinschaftliche Lieferung, die gem. § 4 Nr.1b UStG umsatzsteuerfrei ist. Er schreibt die Rechnung an den Griechen auch nur mit dem Nettowarenwert (kein USt-Ausweis).
GR tätigt einen sog. innergemeinschaftlichen Erwerb, der in GR USt-pflichtig ist. Gleichzeitig zieht er die griech. Vorsteuer in gleicher Höhe wie die USt, sodass er an den Lieferanten den Nettowarenwert zahlt, in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung sowohl die USt als auch die VSt in gleicher Höhe angibt, so dass ust-lich unterm Strich Null rauskommt.
Der innergem. Lieferant (D) ist verpflichtet, pro Quartal eine "Zusammenfassende Meldung " ZM abzugeben, in der unter der Angabe der USt-Identnummer des Kunden die Gesamtsumme der Nettoumsätze pro Quartal anzugeben sind. Nur wenn der Lieferant Kenntnis über die richtige USt-Identnummer des Kunden hat, darf er dieses (vereinfachte) umsatzsteuerliche Verfahren anwenden.

All diese Dinge treffen auf mich als Privatperson nicht zu, die ihr Sofa nach GR mitnehmen will. Ich bin nur eine Person und kann an mich selbst - wie gesagt - nicht liefern. Die MWSt wird in diesem Fall in D fällig, wenn ich das Sofa in einer deutschen Filiale von IKEA kaufe. Die MWSt zahle ich ja auch an IKEA, mit dem Finanzamt habe ich ust-lich nichts zu tun. Den griech. Staat darf es deshalb umsatzsteuerlich nicht interessieren, wenn ich dann als Privatperson mit meinem Sofa über die Grenze gefahren komme.

Tobis Antwort vom 16.10. (Mehrwert und Umsatz) kann ich mich voll anschließen.
Grüße
Christina

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ZOLL ? STEUERN ? - von mimi - 13.10.2002, 15:44:06
ZOLL ? STEUERN ? - von Carmen - 13.10.2002, 17:51:08
ZOLL ? STEUERN ? - von lisi - 15.10.2002, 18:43:56
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ZOLL ? STEUERN ? - von Horst - 16.10.2002, 07:29:47
ZOLL ? STEUERN ? - von Christina - 16.10.2002, 16:54:27
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