20.10.2002, 08:57:24
es fehlt noch Deine Antwort zum Beitrag mit Deinem Begriff "Leistungsaustausch". Ich bereite abschliessend einige Daten zum Thema MwSt vor um die hier kursierenden Fehlmeinungen zu beheben und warte noch auf eine Klarstellung.
Zudem ist Deine dortige Antwort zum Teil unsinnig, denn Du musst ja fuer Deinen Hausrat ueberhaupt NULL griechische MwSt zahlen, also gibt es auch keine Basis fuer Deine Hypothese "weder verkaufe ich bei der Aus- bzw. Einreise an mich selbst noch erbringe ich an mich selbst eine Dienstleistung". Ansonsten gilt die Befreiung privater Kunden natuerlich immer und ueberall nur fuer NEUE Einkaeufe, fuer Deeine ollen Klamiotten wird Dior kein Zoll der Welt eine Gurtschaftift der MwSt geben, das ist selbsstverstaendlich, deshalb eruebrigt sich euch deine Hilfskonstruktion "ICH VERKAUFE AN MICH SELBST'". Fuer gewerbliche Nutzer sieht es jedoch anders aus, das interessiert uns hier im Augenblick aber nicht besonders.
Es bleibt, wie ich schon geschrieben hatte, die MwSt muss man ja nicht zwei mal bezahlen, also in der BRD und dann in Hellas. Das ist richtig, das sehen auch die Gesetzgeber so. Inzwischen scheint es noch viel einfacher geworden zu Sein, indem man als Privatperson nur einmal am Quell des Einkaufs zahlt und dann frei in der EU sich bewegen und daran erfreuen kann. Dazu suche ich noch die offiziellen Daten und stelle sie hier alsbald ins Forum.
Richtiggestellt werden muss auch dieser Teil Deiner Aussage:
"Und wie richtig gesagt, ist der Zoll (die Einfuhrumsatzsteuer) EU-weit abgeschafft (gilt nur noch im Verkehr mit sog. Drittlandstaaten). Abgeschafft ist zwar der Zoll, aber bei weitem nicht die MwSt (sie heisst EInfuhrumsatzsteuer im Grenzverkehr). DDa muss also klar unterschieden werden,. denn Zoll und MwSt (EuSt) sind zwei voellig verschiedene Abgaben.
Zudem ist Deine dortige Antwort zum Teil unsinnig, denn Du musst ja fuer Deinen Hausrat ueberhaupt NULL griechische MwSt zahlen, also gibt es auch keine Basis fuer Deine Hypothese "weder verkaufe ich bei der Aus- bzw. Einreise an mich selbst noch erbringe ich an mich selbst eine Dienstleistung". Ansonsten gilt die Befreiung privater Kunden natuerlich immer und ueberall nur fuer NEUE Einkaeufe, fuer Deeine ollen Klamiotten wird Dior kein Zoll der Welt eine Gurtschaftift der MwSt geben, das ist selbsstverstaendlich, deshalb eruebrigt sich euch deine Hilfskonstruktion "ICH VERKAUFE AN MICH SELBST'". Fuer gewerbliche Nutzer sieht es jedoch anders aus, das interessiert uns hier im Augenblick aber nicht besonders.
Es bleibt, wie ich schon geschrieben hatte, die MwSt muss man ja nicht zwei mal bezahlen, also in der BRD und dann in Hellas. Das ist richtig, das sehen auch die Gesetzgeber so. Inzwischen scheint es noch viel einfacher geworden zu Sein, indem man als Privatperson nur einmal am Quell des Einkaufs zahlt und dann frei in der EU sich bewegen und daran erfreuen kann. Dazu suche ich noch die offiziellen Daten und stelle sie hier alsbald ins Forum.
Richtiggestellt werden muss auch dieser Teil Deiner Aussage:
"Und wie richtig gesagt, ist der Zoll (die Einfuhrumsatzsteuer) EU-weit abgeschafft (gilt nur noch im Verkehr mit sog. Drittlandstaaten). Abgeschafft ist zwar der Zoll, aber bei weitem nicht die MwSt (sie heisst EInfuhrumsatzsteuer im Grenzverkehr). DDa muss also klar unterschieden werden,. denn Zoll und MwSt (EuSt) sind zwei voellig verschiedene Abgaben.