16.10.2002, 16:54:27
Verstehe ich nicht so ganz. Bei Entstehung der Umsatzsteuer (MWSt) muss es ja zu einem Leistungsaustausch kommen. Aber weder verkaufe ich bei der Aus- bzw. Einreise an mich selbst noch erbringe ich an mich selbst eine Dienstleistung.
Was wo umsatzsteuerlich versteuert wird, ist EU-weit per Gesetz harmonisiert geregelt. (So stellt es sich für mich zumindest im deutschen Umsatzsteuerrecht dar.) Das gilt aber tatsächlich nur, wenn mindestens 2 Parteien beteiligt sind.
Und wie richtig gesagt, ist der Zoll (die Einfuhrumsatzsteuer) EU-weit abgeschafft (gilt nur noch im Verkehr mit sog. Drittlandstaaten).
Was wo umsatzsteuerlich versteuert wird, ist EU-weit per Gesetz harmonisiert geregelt. (So stellt es sich für mich zumindest im deutschen Umsatzsteuerrecht dar.) Das gilt aber tatsächlich nur, wenn mindestens 2 Parteien beteiligt sind.
Und wie richtig gesagt, ist der Zoll (die Einfuhrumsatzsteuer) EU-weit abgeschafft (gilt nur noch im Verkehr mit sog. Drittlandstaaten).