06.09.2002, 08:51:39
Hallo Kirsten,
wenn Du in GR arbeitest, musst Du Dich in der IKA pflichtversichern und damit hat sich das Thema in D erledigt.
Ohne Versicherung (wo auch immer) bekommst Du keine Aufenthaltserlaubnis...andersherum kannst Du Dich mit einer deutschen KV bis zu einem Jahr im Ausland aufhalten. Am besten, Du erfragst die Einzelheiten bei Deiner bisherigen KV (die Beitrage sind wesentlich niedriger als in GR) und besorgst Dir eine entsprechende Bestaetigung (auf griechisch!!!!), dass Du dort versichert bist.
Liebe Gruesse
Carmen
wenn Du in GR arbeitest, musst Du Dich in der IKA pflichtversichern und damit hat sich das Thema in D erledigt.
Ohne Versicherung (wo auch immer) bekommst Du keine Aufenthaltserlaubnis...andersherum kannst Du Dich mit einer deutschen KV bis zu einem Jahr im Ausland aufhalten. Am besten, Du erfragst die Einzelheiten bei Deiner bisherigen KV (die Beitrage sind wesentlich niedriger als in GR) und besorgst Dir eine entsprechende Bestaetigung (auf griechisch!!!!), dass Du dort versichert bist.
Liebe Gruesse
Carmen