Immobilienerwerb

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#20
Die lokalen Grundstuecksgroessen koennen in einzelnen Gemeinden durchaus differrieren in dem sinn, dass weniger als national 500qm NEUBAUGRUNDSATUECK gefordert sind. Um so besser, das wissen die Oertlichen, wie ich schon schrieb. ALTBAUTEN geniessen Bestandsschutz, und wenn es 50qm sind, egal, es gilt, was vorhanden ist, auch wenn es eine Ruine ist.
Ein RA ,der sich nicht sehen laesst, ist froh ueber das leicht verdiente Geld. Er kann aber nur spielen, was sein Partner (der Kaeufer) zulaesst. Mit dem Merkblatt weiss man aber jetzt, was zu tun ist.
Wenn der fiskalische Grundstueckswert sehr sehr viel niedriger als der tatsaechliche Kaufpreis war, kann dies mmit der Grenzlage Samos und der Zonenrandfoerderung zu tun haben. Frage dies doch bitte im Finanzamt einmal an, das will ich dann im Merkblatt beruecksichtigen.
neben ein paar anderen Dingen.
Zur Beruhigung an all die Neuen im Forum, es gibt weit ueberwiegend recht klare und allgemeingueltige Regeln, in einigen Regionen gibt es jedoch, widerum auf Basis allgemein gueltiger Gesetze, Ausnahmen, wie zB in Grenzregionen und in Wirtschaftsfoerderzonen, wie es ebenfalls bereits im Merkblatt angedeutet wurde. Dazu muss man sich vor Ort erkundigen, jedoch sind diese idR dann guenstiger fuer den Kaeufer als bei einem Kauf anderswo.

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#20
Die lokalen Grundstuecksgroessen koennen in einzelnen Gemeinden durchaus differrieren in dem sinn, dass weniger als national 500qm NEUBAUGRUNDSATUECK gefordert sind. Um so besser, das wissen die Oertlichen, wie ich schon schrieb. ALTBAUTEN geniessen Bestandsschutz, und wenn es 50qm sind, egal, es gilt, was vorhanden ist, auch wenn es eine Ruine ist.
Ein RA ,der sich nicht sehen laesst, ist froh ueber das leicht verdiente Geld. Er kann aber nur spielen, was sein Partner (der Kaeufer) zulaesst. Mit dem Merkblatt weiss man aber jetzt, was zu tun ist.
Wenn der fiskalische Grundstueckswert sehr sehr viel niedriger als der tatsaechliche Kaufpreis war, kann dies mmit der Grenzlage Samos und der Zonenrandfoerderung zu tun haben. Frage dies doch bitte im Finanzamt einmal an, das will ich dann im Merkblatt beruecksichtigen.
neben ein paar anderen Dingen.
Zur Beruhigung an all die Neuen im Forum, es gibt weit ueberwiegend recht klare und allgemeingueltige Regeln, in einigen Regionen gibt es jedoch, widerum auf Basis allgemein gueltiger Gesetze, Ausnahmen, wie zB in Grenzregionen und in Wirtschaftsfoerderzonen, wie es ebenfalls bereits im Merkblatt angedeutet wurde. Dazu muss man sich vor Ort erkundigen, jedoch sind diese idR dann guenstiger fuer den Kaeufer als bei einem Kauf anderswo.

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Immobilienerwerb - von Christina - 19.08.2002, 17:41:31
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