Immobilienerwerb

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#3
Hi !
Christel schrieb:
> Guten Abend, allerseits. Hier handelt es sich um die Fortsetzung von "Mietwohnungen", ich dachte ich mache mal ein neues Fensterchen auf.
>
> Die ganze Geschichte gewinnt für mich dank Eurer Hinweise immer mehr an Gesicht.
> Was ich bisher gelernt habe:
>
> 1. Nur mit seriösen Leuten (Maklern) arbeiten, der gute Ruf zählt.
> 2. Bei einem nackten Grundstück darauf drängen, dass die Baugenehmigung mitgeliefert wird.

Hmmm, kann man so nicht sagen Wink - A) Was tust Du mit einer Genehmigung für ein Haus, dass Dir nicht gefällt ? Wegschmeissen und neu beantragen .... Wink = doppelt zahlen. B) ein Privater Verkäufer liefert Dir so wie so keine Genehmigung mit - der will sein Grundstück verhökern - der Rest ist ihm egal.
Bei einem nackten Grundstück musst Du Dich im Vorfeld informieren - das ist gar nicht so schwer. Auf den Hinweis des privaten Verkäufers "klar kann man da bauen !" würde ich mich erst einmal nicht verlassen. Es muss nicht einmal böser Wille sein sondern schlicht weg Unwissenheit. Auch hier kann Dir ein örtlicher Fachmann weiterhelfen.

> 3. Auf keinen Fall jemandem vorab Geld in den Rachen werfen, weder mit noch ohne Vorvertrag.
> 4. Es gibt Baumaterialien jenseits von Natursteinen, die einem im Sommer eine Temperatur garantieren, bei der man sich nicht verflüssigt. (Jassou Uli, darf ich mich, wenn es soweit ist, vertrauensvoll an Dich wenden?)

Klar, ... darfst Du ... kannst auch gerne mal vorbei kommen und testen !

> 5. Es gibt Häuser auf Samos mit schlossartigen Ausmaßen.
> 6. Die Griechen werden sich noch wundern, wieviel Geduld ich mitbringe.
>
> Ähm, grübel, ich hatte die Artikel, die ich bis jetzt gelesen habe, so verstanden, dass ich, bevor ein Notar tätig wird, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten muss (ebenso wie der Verkäufer).

Nein, nein ... so nicht. Die Parteien müssen beim Notar einen Anwalt bennennen der sie vertritt .... reine Formsache.
Als wir gekauft haben (nur Grundstück) haben wir überhaupt keinen Anwalt gesehen Wink ... der Notar hat sowohl für die Verkäuferin als auch für uns jeweils einen eingetragen. Im aller schlimmsten Fall, musst Du einfach einen fragen, ob Du seinen Namen nennen darfst ... Wink - sonst muss der NICHTS machen ! - Auch nicht im Vorfeld.

> Ich dachte, nur mal angenommen, eines Tages sehe ich ein Grundstück (vielleicht nicht von einem Makler, aber von jemandem mit einem guten Ruf, der genau diesen auch zu verlieren hat), das mich interessiert. Man möchte den Deal in die Tat umsetzen.
> An wen wende ich mich dann? Bisher dachte ich, meine erste Anlaufstelle sei ein Anwalt, der die Eigentumsverhältnisse, Steuerschulden des Besitzers etc. prüft, (wie ich mittlerweile erfahren habe) eine Steuernummer für mich beantragt, also den ganzen Formularkram erledigt und den Vertrag beurkundungsreif vorbereitet.
Vorbereitung liegt beim Notar. Steuernummer kriegst Du wenn Du die "Grunderwerbsteuer" bezahlst. Ist echt interessant ... der Notar liest erst den Vertrag vor ... lässt die beteiligten unterschreiben ... und dann musst Du zum Finanzamt ... dort bezahlst Du gleich die Steuer, kriegst Deine Steuernummer. Mit Steuernummner und Bestätigung der Einzahlung zurück zum Notar ... der setzt die Steuernummer in den Vertrag ein, fügt den Zahlungsbeleg bei und beurkundet ERST DANN Wink !
> Daneben sollte ein Landvermesser das Grundstück genau abmessen und erfassen.
Für jedes Grundstücken gibt es immer einen Lageplan mit Umringmaßen ... diese Masse schreibt der Notar sogar noch allesamt in der Vertrag rein.
Soll ein Grundstück eventuell aus einer bestehenden Parzelle herausgemessen und verkauft werden, so muss dies natürlich vor Vertragsschluss geschehen, damit eben beim Notar ein Plan da ist und absolute Einigkeit über das Kaufobjekt besteht. Das ist aber Sache des Beitzers ... ohne entsprechenden Plan kriegt er sein gGundstück nicht verkauft !

> Und dann, dachte ich, kommen erst der Notar und das Finanzamt ins Spiel.
s.o.
> Im Fall 2, wenn der Deal also über einen Makler läuft, kann dieser den Kram bis zu einem gewissen Punkt erledigen. Aber auch er würde erst einen Anwalt einschalten. Dachte ich so. Krieg ich da was durcheinander?

Noch mal ... es ist nicht anders als bei uns auch ... jeder Notar ist natürlich auch Anwalt Wink ... Du musst nur nicht 2 Leute einschalten. Ein Anwalt der kein Notar ist bringt nicht viel bzw. heisst vieles doppelt machen .... und - klar, .. auch der (seriöse) Makler schaltet tunlichst sofort einen Notar ein !
>
> Schönen Abend noch und liebe Grüße
> Christina

Tja, ... frag ruhig weiter Wink ... ansonsten kann ich, genau wie Tobi nur dazu raten einen Experten hinzuzuziehen ... es lohnt sich schon !

Gruß Uli

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#3
Hi !
Christel schrieb:
> Guten Abend, allerseits. Hier handelt es sich um die Fortsetzung von "Mietwohnungen", ich dachte ich mache mal ein neues Fensterchen auf.
>
> Die ganze Geschichte gewinnt für mich dank Eurer Hinweise immer mehr an Gesicht.
> Was ich bisher gelernt habe:
>
> 1. Nur mit seriösen Leuten (Maklern) arbeiten, der gute Ruf zählt.
> 2. Bei einem nackten Grundstück darauf drängen, dass die Baugenehmigung mitgeliefert wird.

Hmmm, kann man so nicht sagen Wink - A) Was tust Du mit einer Genehmigung für ein Haus, dass Dir nicht gefällt ? Wegschmeissen und neu beantragen .... Wink = doppelt zahlen. B) ein Privater Verkäufer liefert Dir so wie so keine Genehmigung mit - der will sein Grundstück verhökern - der Rest ist ihm egal.
Bei einem nackten Grundstück musst Du Dich im Vorfeld informieren - das ist gar nicht so schwer. Auf den Hinweis des privaten Verkäufers "klar kann man da bauen !" würde ich mich erst einmal nicht verlassen. Es muss nicht einmal böser Wille sein sondern schlicht weg Unwissenheit. Auch hier kann Dir ein örtlicher Fachmann weiterhelfen.

> 3. Auf keinen Fall jemandem vorab Geld in den Rachen werfen, weder mit noch ohne Vorvertrag.
> 4. Es gibt Baumaterialien jenseits von Natursteinen, die einem im Sommer eine Temperatur garantieren, bei der man sich nicht verflüssigt. (Jassou Uli, darf ich mich, wenn es soweit ist, vertrauensvoll an Dich wenden?)

Klar, ... darfst Du ... kannst auch gerne mal vorbei kommen und testen !

> 5. Es gibt Häuser auf Samos mit schlossartigen Ausmaßen.
> 6. Die Griechen werden sich noch wundern, wieviel Geduld ich mitbringe.
>
> Ähm, grübel, ich hatte die Artikel, die ich bis jetzt gelesen habe, so verstanden, dass ich, bevor ein Notar tätig wird, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten muss (ebenso wie der Verkäufer).

Nein, nein ... so nicht. Die Parteien müssen beim Notar einen Anwalt bennennen der sie vertritt .... reine Formsache.
Als wir gekauft haben (nur Grundstück) haben wir überhaupt keinen Anwalt gesehen Wink ... der Notar hat sowohl für die Verkäuferin als auch für uns jeweils einen eingetragen. Im aller schlimmsten Fall, musst Du einfach einen fragen, ob Du seinen Namen nennen darfst ... Wink - sonst muss der NICHTS machen ! - Auch nicht im Vorfeld.

> Ich dachte, nur mal angenommen, eines Tages sehe ich ein Grundstück (vielleicht nicht von einem Makler, aber von jemandem mit einem guten Ruf, der genau diesen auch zu verlieren hat), das mich interessiert. Man möchte den Deal in die Tat umsetzen.
> An wen wende ich mich dann? Bisher dachte ich, meine erste Anlaufstelle sei ein Anwalt, der die Eigentumsverhältnisse, Steuerschulden des Besitzers etc. prüft, (wie ich mittlerweile erfahren habe) eine Steuernummer für mich beantragt, also den ganzen Formularkram erledigt und den Vertrag beurkundungsreif vorbereitet.
Vorbereitung liegt beim Notar. Steuernummer kriegst Du wenn Du die "Grunderwerbsteuer" bezahlst. Ist echt interessant ... der Notar liest erst den Vertrag vor ... lässt die beteiligten unterschreiben ... und dann musst Du zum Finanzamt ... dort bezahlst Du gleich die Steuer, kriegst Deine Steuernummer. Mit Steuernummner und Bestätigung der Einzahlung zurück zum Notar ... der setzt die Steuernummer in den Vertrag ein, fügt den Zahlungsbeleg bei und beurkundet ERST DANN Wink !
> Daneben sollte ein Landvermesser das Grundstück genau abmessen und erfassen.
Für jedes Grundstücken gibt es immer einen Lageplan mit Umringmaßen ... diese Masse schreibt der Notar sogar noch allesamt in der Vertrag rein.
Soll ein Grundstück eventuell aus einer bestehenden Parzelle herausgemessen und verkauft werden, so muss dies natürlich vor Vertragsschluss geschehen, damit eben beim Notar ein Plan da ist und absolute Einigkeit über das Kaufobjekt besteht. Das ist aber Sache des Beitzers ... ohne entsprechenden Plan kriegt er sein gGundstück nicht verkauft !

> Und dann, dachte ich, kommen erst der Notar und das Finanzamt ins Spiel.
s.o.
> Im Fall 2, wenn der Deal also über einen Makler läuft, kann dieser den Kram bis zu einem gewissen Punkt erledigen. Aber auch er würde erst einen Anwalt einschalten. Dachte ich so. Krieg ich da was durcheinander?

Noch mal ... es ist nicht anders als bei uns auch ... jeder Notar ist natürlich auch Anwalt Wink ... Du musst nur nicht 2 Leute einschalten. Ein Anwalt der kein Notar ist bringt nicht viel bzw. heisst vieles doppelt machen .... und - klar, .. auch der (seriöse) Makler schaltet tunlichst sofort einen Notar ein !
>
> Schönen Abend noch und liebe Grüße
> Christina

Tja, ... frag ruhig weiter Wink ... ansonsten kann ich, genau wie Tobi nur dazu raten einen Experten hinzuzuziehen ... es lohnt sich schon !

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