Mietwohnungen

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#17
immr vorsichtig und sachte, den Landvermesser bestellt und bezahlt der Verkaeufer. Der Notar prueft die vorgelegten Paiere nur auf die gesetzliche Richtigkeit und Vollstanedigkeit, die Eigentumssverhaeltnisse aber (zB im "Hypothekenamt") prueft er nicht, das macht der Anwalt des Kaeufers.
Ein Anwalt nimmt auch nur ca. 1% (ein Prozent!!!) des Kaufpreises, nicht als Provision. sondern fuer seine Beratung. Wer also SO den gesetzlichen Weg geht, zahlt nichts, wenn der Vertrag aus Gruenden des Verkaeufers nicht zustandekommt. Wenn also alles richtig ist, brauchen Sie keinen Vorvertrag mit Anzahlung von 10% oder mehr machen, warum auch? Wenn aber definitiv Gruende dazu vorliegen,. kann ein "Prosymfono" beim Notar abgeschlossen werden, der Grundbuchkraft hat und den saeumigen Verkaeufer die zwei- und dreifache Strafe kostet. Aber, wo kein Geld ist, hat der Klaeger sein Recht verloren. Also, kuemmern Sie sich um vertrauensvolle, serioese Kontakte dort vor Ort, wo Sie zukuenftig wohnen wollen. Auch miot eingetragenen Maklern. Der "Kafeneion-Makler" ist damit nicht gemeint.
Ich stimme zu, der Erwerb eines alten Hauses oder einer Ruine kann seine Vorteile haben, siehe aber auch die Einwendungen dagegen in diesem Forum in den letzten Tagen. Unrichtig ist, dass die Sommer sich in altem Gemäuer wesentlich besser ertragen lassen als in einem Betongrill. Gut neu gebaut, hat deutliche Vorteile, aber diese Technologie ist hier unten weitgehend ungenutzt. Alte Steinhaeuser koennen dagegen sich sehr ordentlich aufheizen, wenn nicht oertliche Beschattung durch Baseume etc und Windbelueftung abhelfen.

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#17
immr vorsichtig und sachte, den Landvermesser bestellt und bezahlt der Verkaeufer. Der Notar prueft die vorgelegten Paiere nur auf die gesetzliche Richtigkeit und Vollstanedigkeit, die Eigentumssverhaeltnisse aber (zB im "Hypothekenamt") prueft er nicht, das macht der Anwalt des Kaeufers.
Ein Anwalt nimmt auch nur ca. 1% (ein Prozent!!!) des Kaufpreises, nicht als Provision. sondern fuer seine Beratung. Wer also SO den gesetzlichen Weg geht, zahlt nichts, wenn der Vertrag aus Gruenden des Verkaeufers nicht zustandekommt. Wenn also alles richtig ist, brauchen Sie keinen Vorvertrag mit Anzahlung von 10% oder mehr machen, warum auch? Wenn aber definitiv Gruende dazu vorliegen,. kann ein "Prosymfono" beim Notar abgeschlossen werden, der Grundbuchkraft hat und den saeumigen Verkaeufer die zwei- und dreifache Strafe kostet. Aber, wo kein Geld ist, hat der Klaeger sein Recht verloren. Also, kuemmern Sie sich um vertrauensvolle, serioese Kontakte dort vor Ort, wo Sie zukuenftig wohnen wollen. Auch miot eingetragenen Maklern. Der "Kafeneion-Makler" ist damit nicht gemeint.
Ich stimme zu, der Erwerb eines alten Hauses oder einer Ruine kann seine Vorteile haben, siehe aber auch die Einwendungen dagegen in diesem Forum in den letzten Tagen. Unrichtig ist, dass die Sommer sich in altem Gemäuer wesentlich besser ertragen lassen als in einem Betongrill. Gut neu gebaut, hat deutliche Vorteile, aber diese Technologie ist hier unten weitgehend ungenutzt. Alte Steinhaeuser koennen dagegen sich sehr ordentlich aufheizen, wenn nicht oertliche Beschattung durch Baseume etc und Windbelueftung abhelfen.

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