18.08.2002, 13:39:55
Christel schrieb:
> Meiner Meinung nach ist der Erwerb eines alten Hauses oder einer Ruine zum Wiederaufbau (und der Verlegung von Strom, Wasser und Telefon (ggg)) sinnvoll, denn aus eigenen Erfahrungen weiß ich, dass die Sommer in Südkreta sich in altem Gemäuer wesentlich besser ertragen lassen als in einem Betongrill.
Naja, muss jeder selbst entscheiden. es ist wie überall: Ein altes Haus ist eben schon da und man muss nicht von vorne anfangen. Wenn es nicht zu übel aussieht, spart man sich die lästige Bauerei. Andererseits hat z.B. unser Haus auf 150 qm satte 14 Räume , der Grundriss ist sicher nicht jedermanns Sache.. geschmacksfrage eben
> Nur noch mal, ob ich die Infos und Beiträge zum Thema richtig verstanden habe:
> Wenn ich Interesse an einer Immobilie habe und dann die offiziellen Stellen einschalte (Anwalt, Landvermesser,...), ist also das schlimmste, was mir unter Umständen passieren kann, dass der Vertrag nicht zustande kommt. Und das erfahre ich spätestens beim Notarstermin.
Ja.
> Ein Anwalt nimmt ja für seine Tätigkeit ca. 2% des Kaufpreises als Provision. Wieviel darf es denn kosten, wenn der Vertrag nicht zustandekommt und er aber trotzdem schon für mich tätig war?
Der Anwalt wird, wenn Du keinen hast, vom Notar hinzugezogen, den das ist gesetz. Wenn der vertrag nun gar nicht zustandekommt, gibts auch keinen Anwalt = Keine kosten. Für Makler gilt dasselbe.
> Und mal angenommen, man hat einen Vorvertrag unter Anzahlung von sagen wir mal 10% des Kaufpreises abgeschlossen, kann man diesen ins Grundbuch (es heißt wohl Transkriptionsbuch) eintragen lassen und welches Gewicht hätte dies im Streitfall?
A) Nein und B) gar keines
Von Vorverträgen, bei denen man ungeprüft Summen über 1000 euro abgibt, würde ich strikt abraten. Ist was für notorische Zocker
Versuch mal, deine vorgelegte Kohle wiederzubekommen, wenn der vertrag platzt. Da dem verkäufer in so einem Fall sehr wohl bewusst ist, dass der Vertrag platzen wird, nimmt er mit Absicht geld für eine leitung, die ernicht erbringen kann. Und dahinter steckt dann doch die Absicht der persönlichen Bereicherung, was sonst?
Also: *Vor* dem Vorvertrag den Notar das grundbuch checken lassen!
> Meiner Meinung nach ist der Erwerb eines alten Hauses oder einer Ruine zum Wiederaufbau (und der Verlegung von Strom, Wasser und Telefon (ggg)) sinnvoll, denn aus eigenen Erfahrungen weiß ich, dass die Sommer in Südkreta sich in altem Gemäuer wesentlich besser ertragen lassen als in einem Betongrill.
Naja, muss jeder selbst entscheiden. es ist wie überall: Ein altes Haus ist eben schon da und man muss nicht von vorne anfangen. Wenn es nicht zu übel aussieht, spart man sich die lästige Bauerei. Andererseits hat z.B. unser Haus auf 150 qm satte 14 Räume , der Grundriss ist sicher nicht jedermanns Sache.. geschmacksfrage eben
> Nur noch mal, ob ich die Infos und Beiträge zum Thema richtig verstanden habe:
> Wenn ich Interesse an einer Immobilie habe und dann die offiziellen Stellen einschalte (Anwalt, Landvermesser,...), ist also das schlimmste, was mir unter Umständen passieren kann, dass der Vertrag nicht zustande kommt. Und das erfahre ich spätestens beim Notarstermin.
Ja.
> Ein Anwalt nimmt ja für seine Tätigkeit ca. 2% des Kaufpreises als Provision. Wieviel darf es denn kosten, wenn der Vertrag nicht zustandekommt und er aber trotzdem schon für mich tätig war?
Der Anwalt wird, wenn Du keinen hast, vom Notar hinzugezogen, den das ist gesetz. Wenn der vertrag nun gar nicht zustandekommt, gibts auch keinen Anwalt = Keine kosten. Für Makler gilt dasselbe.
> Und mal angenommen, man hat einen Vorvertrag unter Anzahlung von sagen wir mal 10% des Kaufpreises abgeschlossen, kann man diesen ins Grundbuch (es heißt wohl Transkriptionsbuch) eintragen lassen und welches Gewicht hätte dies im Streitfall?
A) Nein und B) gar keines
Von Vorverträgen, bei denen man ungeprüft Summen über 1000 euro abgibt, würde ich strikt abraten. Ist was für notorische Zocker
Versuch mal, deine vorgelegte Kohle wiederzubekommen, wenn der vertrag platzt. Da dem verkäufer in so einem Fall sehr wohl bewusst ist, dass der Vertrag platzen wird, nimmt er mit Absicht geld für eine leitung, die ernicht erbringen kann. Und dahinter steckt dann doch die Absicht der persönlichen Bereicherung, was sonst?
Also: *Vor* dem Vorvertrag den Notar das grundbuch checken lassen!
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-Wally-
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