Mietwohnungen

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#14
Meiner Meinung nach ist der Erwerb eines alten Hauses oder einer Ruine zum Wiederaufbau (und der Verlegung von Strom, Wasser und Telefon (ggg)) sinnvoll, denn aus eigenen Erfahrungen weiß ich, dass die Sommer in Südkreta sich in altem Gemäuer wesentlich besser ertragen lassen als in einem Betongrill. Die alten Kreter wußten schon, was gut ist. Der Neubau von Natursteinhäusern allerdings ist wohl die teuerste Variante.

Nur noch mal, ob ich die Infos und Beiträge zum Thema richtig verstanden habe:
Wenn ich Interesse an einer Immobilie habe und dann die offiziellen Stellen einschalte (Anwalt, Landvermesser,...), ist also das schlimmste, was mir unter Umständen passieren kann, dass der Vertrag nicht zustande kommt. Und das erfahre ich spätestens beim Notarstermin.
Ein Anwalt nimmt ja für seine Tätigkeit ca. 2% des Kaufpreises als Provision. Wieviel darf es denn kosten, wenn der Vertrag nicht zustandekommt und er aber trotzdem schon für mich tätig war? Hat da jemand von Euch Erfahrungen?
Und mal angenommen, man hat einen Vorvertrag unter Anzahlung von sagen wir mal 10% des Kaufpreises abgeschlossen, kann man diesen ins Grundbuch (es heißt wohl Transkriptionsbuch) eintragen lassen und welches Gewicht hätte dies im Streitfall?
Für Eure Meinungen schon mal danke im Voraus
Christina

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#14
Meiner Meinung nach ist der Erwerb eines alten Hauses oder einer Ruine zum Wiederaufbau (und der Verlegung von Strom, Wasser und Telefon (ggg)) sinnvoll, denn aus eigenen Erfahrungen weiß ich, dass die Sommer in Südkreta sich in altem Gemäuer wesentlich besser ertragen lassen als in einem Betongrill. Die alten Kreter wußten schon, was gut ist. Der Neubau von Natursteinhäusern allerdings ist wohl die teuerste Variante.

Nur noch mal, ob ich die Infos und Beiträge zum Thema richtig verstanden habe:
Wenn ich Interesse an einer Immobilie habe und dann die offiziellen Stellen einschalte (Anwalt, Landvermesser,...), ist also das schlimmste, was mir unter Umständen passieren kann, dass der Vertrag nicht zustande kommt. Und das erfahre ich spätestens beim Notarstermin.
Ein Anwalt nimmt ja für seine Tätigkeit ca. 2% des Kaufpreises als Provision. Wieviel darf es denn kosten, wenn der Vertrag nicht zustandekommt und er aber trotzdem schon für mich tätig war? Hat da jemand von Euch Erfahrungen?
Und mal angenommen, man hat einen Vorvertrag unter Anzahlung von sagen wir mal 10% des Kaufpreises abgeschlossen, kann man diesen ins Grundbuch (es heißt wohl Transkriptionsbuch) eintragen lassen und welches Gewicht hätte dies im Streitfall?
Für Eure Meinungen schon mal danke im Voraus
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