Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung?

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#8
Hallo,

da hat der griechische Fiskus offenbar eine neue Methode entdeckt, die flauen Kassen zu füllen!

Folgendes ist Fakt: Eine gute griechische Freundin von uns hat auf Kreta in den 60er Jahren ein strandnahes Grundstück erworben und bebaut. Damals war - was durch Fotos bewiesen werden kann - das Meer von ihrer Grundstücksgrenze etwa 30 m, ihr Haus etwa 50 m entfernt und entsprach somit den Vorschriften. Durch illegale Sand- und Steinentnahme ihres Nachbarn aus dem Meer zum Bau seines Hotels und zur Anlage eines kleinen Hafens für seine Gäste sowie weitere, von ihr nicht zu verantwortende Ereignisse hat sich die Küstenlinie allmählich ihrem Grundstück so weit genähert, dass vorletzten Winter die Mauer, die dies zum Meer abgrenzte, von den Wellen unterspült und umgekippt wurde. Um weitere Erosion aufzuhalten, hat sie eine neue Mauer 5 m weiter innen gezogen. Die Küstenbehörde hat dann vergangenes Jahr die Gegend neu aufgenommen, dabei festgestellt, dass sowohl Haus als auch Grundstücksgrenze "illegalerweise" viel zu nahe am Meer lägen. Jetzt soll sie jährlich eine völlig an den Haaren herbeigezogene Art "Strafsteuer" zahlen; ihr Einspruch mit entsprechenden Beweisfotos wurde einfach abgewiesen. Dem Nachbar, der sich tatsächlich gesetzwidrig verhalten hat, passiert nix. Dafür wird allerdings im kommenden Winter der Sonnen- und Aussichtsfelsen für seine Gäste mit Sicherheit abbrechen und ins Meer stürzen. Wink

Chania
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#8
Hallo,

da hat der griechische Fiskus offenbar eine neue Methode entdeckt, die flauen Kassen zu füllen!

Folgendes ist Fakt: Eine gute griechische Freundin von uns hat auf Kreta in den 60er Jahren ein strandnahes Grundstück erworben und bebaut. Damals war - was durch Fotos bewiesen werden kann - das Meer von ihrer Grundstücksgrenze etwa 30 m, ihr Haus etwa 50 m entfernt und entsprach somit den Vorschriften. Durch illegale Sand- und Steinentnahme ihres Nachbarn aus dem Meer zum Bau seines Hotels und zur Anlage eines kleinen Hafens für seine Gäste sowie weitere, von ihr nicht zu verantwortende Ereignisse hat sich die Küstenlinie allmählich ihrem Grundstück so weit genähert, dass vorletzten Winter die Mauer, die dies zum Meer abgrenzte, von den Wellen unterspült und umgekippt wurde. Um weitere Erosion aufzuhalten, hat sie eine neue Mauer 5 m weiter innen gezogen. Die Küstenbehörde hat dann vergangenes Jahr die Gegend neu aufgenommen, dabei festgestellt, dass sowohl Haus als auch Grundstücksgrenze "illegalerweise" viel zu nahe am Meer lägen. Jetzt soll sie jährlich eine völlig an den Haaren herbeigezogene Art "Strafsteuer" zahlen; ihr Einspruch mit entsprechenden Beweisfotos wurde einfach abgewiesen. Dem Nachbar, der sich tatsächlich gesetzwidrig verhalten hat, passiert nix. Dafür wird allerdings im kommenden Winter der Sonnen- und Aussichtsfelsen für seine Gäste mit Sicherheit abbrechen und ins Meer stürzen. Wink

Chania
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Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von mic - 22.03.2005, 09:13:01
Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von mic - 22.03.2005, 10:00:35
Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von Carmen - 23.03.2005, 09:05:37
Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von mic - 05.04.2005, 11:30:51
Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von nestor - 29.06.2005, 00:02:20
Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von Tobi - 29.06.2005, 10:09:07
Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von Chania - 29.06.2005, 19:38:57

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