Was benötigt der Käufer und der Käufer bei Grundstückskauf?

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#1
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen und mir kurz zusammenschreiben was ein Käufer und ein Verkäufer eines Grundstückes in Griechenland alles für Unterlagen benötigt. Auch interessant wäre der ein detailierter Ablauf. Soweit ich mich erinnern kann muß man vor dem Notartermin zum Finanzamt um die Grunderwerbssteuer zu zahlen!?
ES wäre wirklich nett von Euch wenn ihr mir helft. Ich habe zwar einen Rechtsanwalt in Griechenland, aber es dauert immerv alles so lange bis er was macht. Typisch griechisch eben. Und wir haben nur 5 Tage Zeit um in Griechenland alles zu regeln. Also möchte ich so gut wie möglich vorbereitet sein.
Danke.
MfG
Tscharli
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#1
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen und mir kurz zusammenschreiben was ein Käufer und ein Verkäufer eines Grundstückes in Griechenland alles für Unterlagen benötigt. Auch interessant wäre der ein detailierter Ablauf. Soweit ich mich erinnern kann muß man vor dem Notartermin zum Finanzamt um die Grunderwerbssteuer zu zahlen!?
ES wäre wirklich nett von Euch wenn ihr mir helft. Ich habe zwar einen Rechtsanwalt in Griechenland, aber es dauert immerv alles so lange bis er was macht. Typisch griechisch eben. Und wir haben nur 5 Tage Zeit um in Griechenland alles zu regeln. Also möchte ich so gut wie möglich vorbereitet sein.
Danke.
MfG
Tscharli
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#2
hallo,

5 tage sind äusserst knapp, du brauchst eine steuernummer, bekommst du beim finanzamt,dein verkäufer muss schuldenfrei sein,das muss ihm das finanzamt die ika,die dhe und die ote bestätigen,nach der festlegung des notars musst du dann vor dem kauf die grunderwerbssteuer bezahlen,vorher natürlich topograph abklärung mit allen möglichen nachbarn und und und....
kann 5tage dauern oder ein jahr !!!

gruss
manoli
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#2
hallo,

5 tage sind äusserst knapp, du brauchst eine steuernummer, bekommst du beim finanzamt,dein verkäufer muss schuldenfrei sein,das muss ihm das finanzamt die ika,die dhe und die ote bestätigen,nach der festlegung des notars musst du dann vor dem kauf die grunderwerbssteuer bezahlen,vorher natürlich topograph abklärung mit allen möglichen nachbarn und und und....
kann 5tage dauern oder ein jahr !!!

gruss
manoli
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#3
Na, da geht's schon wieder los wie gewohnt; willkommen in GR:

Dass der Verkaeufer schuldenfrei sein muss, hat bei meinem Hauskauf niemanden interessiert. Davon hoere ich zum erstenmal.
Gilt also wieder die eiserne Regel "Jeder macht was er will" Smile

Festzustehen scheinen die Steuernummer, topographische Karte, bei Hauskauf ein Grundriss desselben, ein Registerauszug, um festzustellen, dass das zu verkaufende Objekt auch wirklich dem Verkaeufer gehoert (kein rechtliches muss, aber alles andere ist Lebenslaenglich selber schuld ohne Bewaehrung!! - es gibt in GR keinen gutglaeubigen Erwerb!!), die Zahlung der Grunderwerbssteuer durch den Kaeufer und der Notar.

In jedem Fall *nie* sowas alleine, ohne fachlichen Beistand, durchziehen!!!


Was noch so dazukommt, die putzige Schuldenfrage oder, wie in unserem Fall, eine Auslaenderunbedenklichkeitsbescheinigung eines wichtigen Gremiums (Grenzgebiet), das gehoert dann alles in die Kategorie Lokalkolorit, ein Grund mehr, vor Ort jemanden zu haben, der wirklich fachkundig ist.

Vergiss in jedem Fall die 5 Tage....
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#3
Na, da geht's schon wieder los wie gewohnt; willkommen in GR:

Dass der Verkaeufer schuldenfrei sein muss, hat bei meinem Hauskauf niemanden interessiert. Davon hoere ich zum erstenmal.
Gilt also wieder die eiserne Regel "Jeder macht was er will" Smile

Festzustehen scheinen die Steuernummer, topographische Karte, bei Hauskauf ein Grundriss desselben, ein Registerauszug, um festzustellen, dass das zu verkaufende Objekt auch wirklich dem Verkaeufer gehoert (kein rechtliches muss, aber alles andere ist Lebenslaenglich selber schuld ohne Bewaehrung!! - es gibt in GR keinen gutglaeubigen Erwerb!!), die Zahlung der Grunderwerbssteuer durch den Kaeufer und der Notar.

In jedem Fall *nie* sowas alleine, ohne fachlichen Beistand, durchziehen!!!


Was noch so dazukommt, die putzige Schuldenfrage oder, wie in unserem Fall, eine Auslaenderunbedenklichkeitsbescheinigung eines wichtigen Gremiums (Grenzgebiet), das gehoert dann alles in die Kategorie Lokalkolorit, ein Grund mehr, vor Ort jemanden zu haben, der wirklich fachkundig ist.

Vergiss in jedem Fall die 5 Tage....
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-Wally-
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#4
Manolis meint wohl das Abklaeren des Hypothekenstatusses - nateurlich kann man auch mit Schulden Haeuser verkaufen.

Im uebrigen darf kein Hausverkauf stattfinden, wenn kein Rechtsbeistand eingeschaltet wurde!

Wenn bis zur Unterschrift beim Notar alles abgeklaert wurde und nur die Steuernummer fehlt, kann man das durchaus in 5 Tagen schaffen. Fuer die Aufenthaltserlaubnis braucht man inzwischen nur wenige Stunden, die AFM kriegt man in Minuten.

Wenn alerdings noch nicht alles geklaert ist, kann sich das alles hinzoegern.

Gruss, Carmen
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#4
Manolis meint wohl das Abklaeren des Hypothekenstatusses - nateurlich kann man auch mit Schulden Haeuser verkaufen.

Im uebrigen darf kein Hausverkauf stattfinden, wenn kein Rechtsbeistand eingeschaltet wurde!

Wenn bis zur Unterschrift beim Notar alles abgeklaert wurde und nur die Steuernummer fehlt, kann man das durchaus in 5 Tagen schaffen. Fuer die Aufenthaltserlaubnis braucht man inzwischen nur wenige Stunden, die AFM kriegt man in Minuten.

Wenn alerdings noch nicht alles geklaert ist, kann sich das alles hinzoegern.

Gruss, Carmen
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#5
Und Tscharli, unbedingt Notar der *eigenen* Wahl einsetzen. Oft wird bei Verkaeufen an Auslaender der Notar vom Verkaeufer genommen - nach dem Motto: das ist doch einfacher!! Einfacher schon, aber auch riskanter.
Bei der Steuerveranlagung kannst du dich nicht auf den im Kaufvertrag genannten Preis als Basis verlassen. Man geht beim Steueramt immer davon aus, dass das ein "getuerkter" Preis (also niedriger) ist, und der "echte Wert" wird vom Beamten in eigenem Ermessen festgesetzt. Also mach dich auf eine hoehere Steuerzahlung gefasst als die dem Kaufvertrag analoge.
Gabriela
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#5
Und Tscharli, unbedingt Notar der *eigenen* Wahl einsetzen. Oft wird bei Verkaeufen an Auslaender der Notar vom Verkaeufer genommen - nach dem Motto: das ist doch einfacher!! Einfacher schon, aber auch riskanter.
Bei der Steuerveranlagung kannst du dich nicht auf den im Kaufvertrag genannten Preis als Basis verlassen. Man geht beim Steueramt immer davon aus, dass das ein "getuerkter" Preis (also niedriger) ist, und der "echte Wert" wird vom Beamten in eigenem Ermessen festgesetzt. Also mach dich auf eine hoehere Steuerzahlung gefasst als die dem Kaufvertrag analoge.
Gabriela
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#6
das wird dann wahrscheinlich mal wieder ein örtliches phänomen sein, wenn du als verkäufer deine rechnungen bei der dhe,ote,ika oder gemeinde nicht bezahlt hast oder schulden bei diesen hast wirst du gezwungen diese vor dem verkauf zu begleichen !!!du bekommst hier einen richtigen "laufzettel"und jede behörde muss mit etlichen stempeln usw.bestätigen das du deine rechnungen bezahlt hast, ist eigentlich eine rafiniert variante um an ausstehendes geld zu kommen !!

manoli
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#6
das wird dann wahrscheinlich mal wieder ein örtliches phänomen sein, wenn du als verkäufer deine rechnungen bei der dhe,ote,ika oder gemeinde nicht bezahlt hast oder schulden bei diesen hast wirst du gezwungen diese vor dem verkauf zu begleichen !!!du bekommst hier einen richtigen "laufzettel"und jede behörde muss mit etlichen stempeln usw.bestätigen das du deine rechnungen bezahlt hast, ist eigentlich eine rafiniert variante um an ausstehendes geld zu kommen !!

manoli
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#7
manoli schrieb:
> das wird dann wahrscheinlich mal wieder ein örtliches phänomen sein, wenn du als verkäufer deine rechnungen bei der dhe,ote,ika oder gemeinde nicht bezahlt hast oder schulden bei diesen hast wirst du gezwungen diese vor dem verkauf zu begleichen !!!

nun sind die meisten dieser Unternehmen mittlerweile privatisiert. Kann also sein, dass sich das einfahc geaendert hat.
Aber auch vor Jahren schon hat man mich mit diesen Dingen nicht belaestigt.
Ist wohl wirklich Lokalfolklore... Smile
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-Wally-
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#7
manoli schrieb:
> das wird dann wahrscheinlich mal wieder ein örtliches phänomen sein, wenn du als verkäufer deine rechnungen bei der dhe,ote,ika oder gemeinde nicht bezahlt hast oder schulden bei diesen hast wirst du gezwungen diese vor dem verkauf zu begleichen !!!

nun sind die meisten dieser Unternehmen mittlerweile privatisiert. Kann also sein, dass sich das einfahc geaendert hat.
Aber auch vor Jahren schon hat man mich mit diesen Dingen nicht belaestigt.
Ist wohl wirklich Lokalfolklore... Smile
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-Wally-
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#8
Tobi schrieb:
> Na, da geht's schon wieder los wie gewohnt; willkommen in GR:
>
> Dass der Verkaeufer schuldenfrei sein muss, hat bei meinem Hauskauf niemanden interessiert. Davon hoere ich zum erstenmal.
> Gilt also wieder die eiserne Regel "Jeder macht was er will" Smile

Hi !

Wohl war Smile .. und ums noch um eine Facette reicher zu machen Wink
Bei unserem Kauf musste der KÄUFER eine Bescheinigung vom Finanzamt beibringen, dass er keine Schulden hat (also *nur* Finanzamt - keine weitere Behörde).
Weiss ich so genau weil wir in Vollmacht gekauft haben Smile
Da gab´s beim Finanzamt dann auch ein entsprechendes Formular, das nach Athen gefaxt wurde und tatsächlich nächsten Tag mit Stempel wieder da war.
Als Hintergrund wurde uns erklärt, dass der Notar dann darauf zu achten hätte, dass der Käufer zuerst von dem Geld (was er ja wohl hat)erst dasd Finanzamt bedient.

Gruß Uli
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#8
Tobi schrieb:
> Na, da geht's schon wieder los wie gewohnt; willkommen in GR:
>
> Dass der Verkaeufer schuldenfrei sein muss, hat bei meinem Hauskauf niemanden interessiert. Davon hoere ich zum erstenmal.
> Gilt also wieder die eiserne Regel "Jeder macht was er will" Smile

Hi !

Wohl war Smile .. und ums noch um eine Facette reicher zu machen Wink
Bei unserem Kauf musste der KÄUFER eine Bescheinigung vom Finanzamt beibringen, dass er keine Schulden hat (also *nur* Finanzamt - keine weitere Behörde).
Weiss ich so genau weil wir in Vollmacht gekauft haben Smile
Da gab´s beim Finanzamt dann auch ein entsprechendes Formular, das nach Athen gefaxt wurde und tatsächlich nächsten Tag mit Stempel wieder da war.
Als Hintergrund wurde uns erklärt, dass der Notar dann darauf zu achten hätte, dass der Käufer zuerst von dem Geld (was er ja wohl hat)erst dasd Finanzamt bedient.

Gruß Uli
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#9
Hallo,
und vielen Dank für Eure Hilfe. Ich bin der Verkäufer und mit dem Käufer befreundet. Wir machen also alles zusammen. Einen Rechtsanwalt, der Deutsch spricht, haben wir beide. Nur wie schon geschrieben gehe ich und mein Freund lieber auf Nummer Sicher, wegen der 5 Werktage.
Also ich fasse noch mal zusammen, bitte verbessert mich, wenns nicht so stimmt:
1. Der Käufer muß sich eine Steuernummer holen. Ich hab eine, und bin auch schuldenfrei, wohne nicht fest in Griechenland. Müßte passen?
2. Der Käufer muß die Grunderwerbssteuer bezahlen. Was für Unterlagen muß man beibringen? Müßen wir einen Kaufpreis nennen? Soweit ich mich erinnern kann wird nur ungefähr die Hälfte des tatsächliches Preises angegeben?

Die topographische Karte, des Mechanikers, haben wir auch. Der Registerauszug ist wohl keine Pflicht!? Eine Aufenthaltsgenehmigung habe bzw. brauche weder ich noch der Käufer, da wir beide in Deutschland leben und auch Deutsche sind.
Was bitte ist eine AFM?
Fragen über Fragen!?
Danke.
Gruß
Tscharli
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#9
Hallo,
und vielen Dank für Eure Hilfe. Ich bin der Verkäufer und mit dem Käufer befreundet. Wir machen also alles zusammen. Einen Rechtsanwalt, der Deutsch spricht, haben wir beide. Nur wie schon geschrieben gehe ich und mein Freund lieber auf Nummer Sicher, wegen der 5 Werktage.
Also ich fasse noch mal zusammen, bitte verbessert mich, wenns nicht so stimmt:
1. Der Käufer muß sich eine Steuernummer holen. Ich hab eine, und bin auch schuldenfrei, wohne nicht fest in Griechenland. Müßte passen?
2. Der Käufer muß die Grunderwerbssteuer bezahlen. Was für Unterlagen muß man beibringen? Müßen wir einen Kaufpreis nennen? Soweit ich mich erinnern kann wird nur ungefähr die Hälfte des tatsächliches Preises angegeben?

Die topographische Karte, des Mechanikers, haben wir auch. Der Registerauszug ist wohl keine Pflicht!? Eine Aufenthaltsgenehmigung habe bzw. brauche weder ich noch der Käufer, da wir beide in Deutschland leben und auch Deutsche sind.
Was bitte ist eine AFM?
Fragen über Fragen!?
Danke.
Gruß
Tscharli
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#10
Muss der Käufer auch eine Bescheinigung haben das er schuldenfrei ist?
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#10
Muss der Käufer auch eine Bescheinigung haben das er schuldenfrei ist?
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#11
Tscharli schrieb:
> 2. Der Käufer muß die Grunderwerbssteuer bezahlen. Was für Unterlagen muß man beibringen? Müßen wir einen Kaufpreis nennen? Soweit ich mich erinnern kann wird nur ungefähr die Hälfte des tatsächliches Preises angegeben?

Tscharli - da liegst du falsch! Du musst mit dem Vorvertrag zum Finanzamt. In diesem Vorvertrag steht der Kaufpreis, ist doch klar! Auf diesen Preis zahlst du, wenn du Glueck hast, die Steuer. Wenn der Beamte annimmt, dass der Preis getuerkt ist (alles schon mal gesagt!), legt er einen Wert des Kaufobjekts nach seinem Ermessen fest. Basta! Und die analoge/entsprechende Steuer zahlst du dann. Zur Zeit sind es, glaube ich, 12% des Kaufpreises.

> Was bitte ist eine AFM?
Arithmos Forologikou Mitro-u: Steuernummer. Die kriegst du beim fuer den Ort zustaendigen Finanzamt (Ephoria - nicht zu verwechseln mit Euphorie, denn die vergeht dir noch mit Sicherheit!)
Gabriela
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#11
Tscharli schrieb:
> 2. Der Käufer muß die Grunderwerbssteuer bezahlen. Was für Unterlagen muß man beibringen? Müßen wir einen Kaufpreis nennen? Soweit ich mich erinnern kann wird nur ungefähr die Hälfte des tatsächliches Preises angegeben?

Tscharli - da liegst du falsch! Du musst mit dem Vorvertrag zum Finanzamt. In diesem Vorvertrag steht der Kaufpreis, ist doch klar! Auf diesen Preis zahlst du, wenn du Glueck hast, die Steuer. Wenn der Beamte annimmt, dass der Preis getuerkt ist (alles schon mal gesagt!), legt er einen Wert des Kaufobjekts nach seinem Ermessen fest. Basta! Und die analoge/entsprechende Steuer zahlst du dann. Zur Zeit sind es, glaube ich, 12% des Kaufpreises.

> Was bitte ist eine AFM?
Arithmos Forologikou Mitro-u: Steuernummer. Die kriegst du beim fuer den Ort zustaendigen Finanzamt (Ephoria - nicht zu verwechseln mit Euphorie, denn die vergeht dir noch mit Sicherheit!)
Gabriela
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#12
Tscharli schrieb:
> Muss der Käufer auch eine Bescheinigung haben das er schuldenfrei ist?

Hi !

In unserem Fall waren wir nicht selber Käufer (ging damals nicht) sondern ein griechischer Freund von uns.
Er (als Grieche) brauchte diese Bescheinigung. Ob das immer noch so ist, ob es eine regionale Spezialität ist ... - keine Ahnung.
Als ausländischer Käufer braucht man die sicher nicht - denn wie sollte man zu Schulden beim gr. Finanzamnt kommen Smile

Gruß Uli

P.S.: Die Ausführungen von Gabriela wg. Grunderwerbsteuer passen ! Großartig fuschen beim Preis ... kann nach hinten losgehen !
Wenn mich nicht alles täuscht haben vor 1-2 Jahren einige Regionen auch neue Bewertungsrichtlinien festgelgt.
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#12
Tscharli schrieb:
> Muss der Käufer auch eine Bescheinigung haben das er schuldenfrei ist?

Hi !

In unserem Fall waren wir nicht selber Käufer (ging damals nicht) sondern ein griechischer Freund von uns.
Er (als Grieche) brauchte diese Bescheinigung. Ob das immer noch so ist, ob es eine regionale Spezialität ist ... - keine Ahnung.
Als ausländischer Käufer braucht man die sicher nicht - denn wie sollte man zu Schulden beim gr. Finanzamnt kommen Smile

Gruß Uli

P.S.: Die Ausführungen von Gabriela wg. Grunderwerbsteuer passen ! Großartig fuschen beim Preis ... kann nach hinten losgehen !
Wenn mich nicht alles täuscht haben vor 1-2 Jahren einige Regionen auch neue Bewertungsrichtlinien festgelgt.
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#13
du kannst eigentlich reinschreiben was du willst,finanzamt und notar legen den schätzpreis des grundstückes fest und der wird eingetragen im kaufvertrag und danach zahlst du ja grunderwerbssteuern,was du am ende bekommst oder haben willst ist zweitrangig,
so ist es zumindest hier aber ich glaube ich wohne eh nicht in griechenland !!!

gruss
manoli
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#13
du kannst eigentlich reinschreiben was du willst,finanzamt und notar legen den schätzpreis des grundstückes fest und der wird eingetragen im kaufvertrag und danach zahlst du ja grunderwerbssteuern,was du am ende bekommst oder haben willst ist zweitrangig,
so ist es zumindest hier aber ich glaube ich wohne eh nicht in griechenland !!!

gruss
manoli
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#14
Hallo,
vielen, vielen Dank für Eure Hilfe.
Hier meine Zusammenfassung:
Vorvertrag beim Notar machen. Steuernummer für Käufer beantragen (bekommt man gleich mit?). Mit dem Vorvertrag zum Finanzamt gehen und den Antrag auf Grunderwerssteuer abgeben. Evtl. muß ich als Verkäufer noch eine Bescheinigung vom Finanzamt haben das ich keine Steuerschulden habe. Nach ein paar Tagen sollte der Käufer den Grunderwerbssteuerbescheid in Händen halten!? Die Steuer bezahlen und dann ab zum Notar. Vertrag machen und Geld kassieren!?
MfG
Tscharli
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#14
Hallo,
vielen, vielen Dank für Eure Hilfe.
Hier meine Zusammenfassung:
Vorvertrag beim Notar machen. Steuernummer für Käufer beantragen (bekommt man gleich mit?). Mit dem Vorvertrag zum Finanzamt gehen und den Antrag auf Grunderwerssteuer abgeben. Evtl. muß ich als Verkäufer noch eine Bescheinigung vom Finanzamt haben das ich keine Steuerschulden habe. Nach ein paar Tagen sollte der Käufer den Grunderwerbssteuerbescheid in Händen halten!? Die Steuer bezahlen und dann ab zum Notar. Vertrag machen und Geld kassieren!?
MfG
Tscharli
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#15
Tscharli schrieb:
>... Mit dem Vorvertrag zum Finanzamt gehen und den Antrag auf Grunderwerssteuer abgeben. Evtl. muß ich als Verkäufer noch eine Bescheinigung vom Finanzamt haben das ich keine Steuerschulden habe. Nach ein paar Tagen sollte der Käufer den Grunderwerbssteuerbescheid in Händen halten!? Die Steuer bezahlen und dann ab zum Notar. Vertrag machen und Geld kassieren!?

Hmmm, .. war zumindest bei uns etwas anders Smile :

... mit dem noch nicht unterschriebenen (aber schon vorgelesenen) Vertrag und einem Zettelchen vom Notar zum Finanzamt eiern. Da SOFORT die Grunderwerbsteuer entrichten - und mit dem Beleg vom Finanzamt zurück zum Notar. Vertrag wird unterzeichnet und Geld übergeben ...

Gruß Uli
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#15
Tscharli schrieb:
>... Mit dem Vorvertrag zum Finanzamt gehen und den Antrag auf Grunderwerssteuer abgeben. Evtl. muß ich als Verkäufer noch eine Bescheinigung vom Finanzamt haben das ich keine Steuerschulden habe. Nach ein paar Tagen sollte der Käufer den Grunderwerbssteuerbescheid in Händen halten!? Die Steuer bezahlen und dann ab zum Notar. Vertrag machen und Geld kassieren!?

Hmmm, .. war zumindest bei uns etwas anders Smile :

... mit dem noch nicht unterschriebenen (aber schon vorgelesenen) Vertrag und einem Zettelchen vom Notar zum Finanzamt eiern. Da SOFORT die Grunderwerbsteuer entrichten - und mit dem Beleg vom Finanzamt zurück zum Notar. Vertrag wird unterzeichnet und Geld übergeben ...

Gruß Uli
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#16
Oder noch besser:

Den Notar die Steuer bezahlen lassen. Wenn man ihm traut.

Ansonsten noch zur Steuer:
Die wird *nicht*, wie gesagt wurde, von Notar und Finanzamt festgelegt, sondern *nur* vom Finanzamt.

Das richtet sich *immer* nach dem Schaetzwert, (wofuer es magische Tabellen geben soll, aber das ist vielleicht nur ein Geruecht.. Smile ) der Schaetzwert wiederum ergibt sich aus Groesse, Lage und Art und Zustand der Bebauung.

In Vertraegen steht immer ein niedrigerer Betrag als bezahlt wurde, weil der Verkaeufer keine Lust hat, viele Steuern zu bezahlen, und, was noch viieeel wichtiger ist;
Du musst, ob Aus- oder Inlaender, *nachweisen*, woher Du das Geld fuer den Hauskau hast und dass dieses Geld bereits versteuert ist.
Bei groesseren Summen faellt das manchmal schwer, denn z.B. Privatdarlehen werden als Nachweis nicht anerkannt.

Wenn Du das alles in 5 Tagen schaffst, ohne dass was dazwischenkommt, geb ich Dir ein schoenes Bier aus....
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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#16
Oder noch besser:

Den Notar die Steuer bezahlen lassen. Wenn man ihm traut.

Ansonsten noch zur Steuer:
Die wird *nicht*, wie gesagt wurde, von Notar und Finanzamt festgelegt, sondern *nur* vom Finanzamt.

Das richtet sich *immer* nach dem Schaetzwert, (wofuer es magische Tabellen geben soll, aber das ist vielleicht nur ein Geruecht.. Smile ) der Schaetzwert wiederum ergibt sich aus Groesse, Lage und Art und Zustand der Bebauung.

In Vertraegen steht immer ein niedrigerer Betrag als bezahlt wurde, weil der Verkaeufer keine Lust hat, viele Steuern zu bezahlen, und, was noch viieeel wichtiger ist;
Du musst, ob Aus- oder Inlaender, *nachweisen*, woher Du das Geld fuer den Hauskau hast und dass dieses Geld bereits versteuert ist.
Bei groesseren Summen faellt das manchmal schwer, denn z.B. Privatdarlehen werden als Nachweis nicht anerkannt.

Wenn Du das alles in 5 Tagen schaffst, ohne dass was dazwischenkommt, geb ich Dir ein schoenes Bier aus....
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#17
Bei Beginn sofort einen griechischen Anwalt beauftragen: ist zwar ein bisschen teuerer, hat aber den Vorteil, dass man nur zahlt, was man auch bekommt, und dass die Behörden einen "kompetenten" Ansprechpartner haben. Schmu gibt's überall...
[Bild: 134.KRETA%2004%20-%20064.jpg]
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#17
Bei Beginn sofort einen griechischen Anwalt beauftragen: ist zwar ein bisschen teuerer, hat aber den Vorteil, dass man nur zahlt, was man auch bekommt, und dass die Behörden einen "kompetenten" Ansprechpartner haben. Schmu gibt's überall...
[Bild: 134.KRETA%2004%20-%20064.jpg]
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#18
hi tobi,
habe dieses prozedere schon etliche male durchgemacht,
habe natürlich nie konkret nachgehakt aber hier hat der notar die schätzung nach dieser magischen tabelle "raster" gemacht, denn nach dieser höhe richtet sich auch sein honorar !!!und er hat da einen spielraum,
auch wenn ich baue und ika bezahlen will,muss ich vorher zum steuerberater der rechnet nach meinen angaben (bauvolumen)aus wieviel ika ich bezahlen muss, diese summe wird dann errechnet ich muss ihm 30 euros bezahlen und dann erst darf ich zur ika gehen und bezahlen !! das hat hier alles seinen sinn, der steuerberater lebt, der notar , die kopieshops, die peripteros......
ist mal richtig interessant gewesen...

gruss aus der wilden mani

manoli
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#18
hi tobi,
habe dieses prozedere schon etliche male durchgemacht,
habe natürlich nie konkret nachgehakt aber hier hat der notar die schätzung nach dieser magischen tabelle "raster" gemacht, denn nach dieser höhe richtet sich auch sein honorar !!!und er hat da einen spielraum,
auch wenn ich baue und ika bezahlen will,muss ich vorher zum steuerberater der rechnet nach meinen angaben (bauvolumen)aus wieviel ika ich bezahlen muss, diese summe wird dann errechnet ich muss ihm 30 euros bezahlen und dann erst darf ich zur ika gehen und bezahlen !! das hat hier alles seinen sinn, der steuerberater lebt, der notar , die kopieshops, die peripteros......
ist mal richtig interessant gewesen...

gruss aus der wilden mani

manoli
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#19
Klar weiss der Notar, was die Steuer ungefaehr so kosten wird - aber er legt das nicht fest.
Und sein Honorar berechnet sich dem gesetz zufolge nach dem Vertragswert, also genau dem, was im Vertrag steht, weswegen die Notare, die ich hatte, darauf gedraengt haben, den Preis nicht *allzu* niedrig festzusetzen Wink

Kann natuerlich sein, dass Dein Notar das anders handhabt - wie gesagt, das ist ja das schoene: Am Ende machen doch alle was sie wollen.
Vor allem in so - sagen wir mal - urspruenglichen Gegenden Griechenlands wie unseren, wo die Zentralgewalt gaanz weit weg ist Smile
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-Wally-
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#19
Klar weiss der Notar, was die Steuer ungefaehr so kosten wird - aber er legt das nicht fest.
Und sein Honorar berechnet sich dem gesetz zufolge nach dem Vertragswert, also genau dem, was im Vertrag steht, weswegen die Notare, die ich hatte, darauf gedraengt haben, den Preis nicht *allzu* niedrig festzusetzen Wink

Kann natuerlich sein, dass Dein Notar das anders handhabt - wie gesagt, das ist ja das schoene: Am Ende machen doch alle was sie wollen.
Vor allem in so - sagen wir mal - urspruenglichen Gegenden Griechenlands wie unseren, wo die Zentralgewalt gaanz weit weg ist Smile
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-Wally-
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#20
Hallo,
und nochmals vielen Dank für Eure Tipps, die mir schon etwas zu weit gehen. Mich interessiert nur ob wir die Prozedur in 5 Tagen hinbekommen. Das andere, Höhe der Steuer und Gebühren, wird sich ergeben.
Glaube jetzt doch alles nötige zu wissen.
Nochmals Danke.
MfG
Tscharli
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#20
Hallo,
und nochmals vielen Dank für Eure Tipps, die mir schon etwas zu weit gehen. Mich interessiert nur ob wir die Prozedur in 5 Tagen hinbekommen. Das andere, Höhe der Steuer und Gebühren, wird sich ergeben.
Glaube jetzt doch alles nötige zu wissen.
Nochmals Danke.
MfG
Tscharli
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#21
hallo tobi,

also das ist jetzt nach neuem gesetz (2000)genau anders herum, darum geht es ja um diese utopischen summen in den vertägen einhalt zugebieten,
es ist egal was wirklich gezahlt wird, die vom "finanzamt"festgelegte summe steht in den verträgen !!!!und von diesem betrag errechnet sich das honorar des notars!!!und nicht was gezahlt wurde diese zeiten sind doch schon lange vorbei!!und im übrigen kann so das finanzamt die notare und immobilienhändler besser kontrolieren,
auch das honorar für die rechtsanwälte(zwei)und die gebühr für die anwaltskammer errechnet sich aus dieser summe !!!jeder kann bei uns beim finanzamt erfragen was und wo ein grundstück (stremma)kostet !!!der notar hält sich nur an diese richtlinien und versucht alles noch ein bischen hoch zu treiben !!!sein honorar !!!

gruss

manoli
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#21
hallo tobi,

also das ist jetzt nach neuem gesetz (2000)genau anders herum, darum geht es ja um diese utopischen summen in den vertägen einhalt zugebieten,
es ist egal was wirklich gezahlt wird, die vom "finanzamt"festgelegte summe steht in den verträgen !!!!und von diesem betrag errechnet sich das honorar des notars!!!und nicht was gezahlt wurde diese zeiten sind doch schon lange vorbei!!und im übrigen kann so das finanzamt die notare und immobilienhändler besser kontrolieren,
auch das honorar für die rechtsanwälte(zwei)und die gebühr für die anwaltskammer errechnet sich aus dieser summe !!!jeder kann bei uns beim finanzamt erfragen was und wo ein grundstück (stremma)kostet !!!der notar hält sich nur an diese richtlinien und versucht alles noch ein bischen hoch zu treiben !!!sein honorar !!!

gruss

manoli
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#22
Du hast bestimmt recht.
Es war eben nur bei mir 2003 exakt so, wie ich es geschrieben habe - gesetz hin oder her.
Das meine ich ja nur - alle machen eh was sie wollen
Brauchen wir usn gar nicht drueber streiten. Wink
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#22
Du hast bestimmt recht.
Es war eben nur bei mir 2003 exakt so, wie ich es geschrieben habe - gesetz hin oder her.
Das meine ich ja nur - alle machen eh was sie wollen
Brauchen wir usn gar nicht drueber streiten. Wink
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#23
Tobi schrieb:
> Klar weiss der Notar, was die Steuer ungefaehr so kosten wird - aber er legt das nicht fest.

Stimmt !

Uns hat der Notar auch mit einem Wert zum Finanzamt geschickt, der (Zitat) "sicher so sein sein wird".
Hmmm, das sah das Finanzamt aber ein wenig anders ... und wir mussten juste noch mal zur Bank und die Differenz von Notar- und Finanzamtswert abheben Smile

Gruß Uli
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#23
Tobi schrieb:
> Klar weiss der Notar, was die Steuer ungefaehr so kosten wird - aber er legt das nicht fest.

Stimmt !

Uns hat der Notar auch mit einem Wert zum Finanzamt geschickt, der (Zitat) "sicher so sein sein wird".
Hmmm, das sah das Finanzamt aber ein wenig anders ... und wir mussten juste noch mal zur Bank und die Differenz von Notar- und Finanzamtswert abheben Smile

Gruß Uli
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#24
Yassas,
mir ist da noch was eingefallen um nicht mit dem ganzen Bargeld erst runter zu fliegen und es dann wieder mit in die BRD zu nehmen. Ist es nicht möglich schon jetzt die Bezahlung vorzunehmen? Z.B. beim Konsulat? Und die Bestätigen dann die Bargeldübergabe für den Notar?
Falls da nicht funktioniert könnte man evtl. per Scheck bezahlen?
Muß der Vorvertrag beim Notar gemacht werden oder kann man den auch beim Rechtsanwalt machen?
Danke.
MfG
Tscharli
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#24
Yassas,
mir ist da noch was eingefallen um nicht mit dem ganzen Bargeld erst runter zu fliegen und es dann wieder mit in die BRD zu nehmen. Ist es nicht möglich schon jetzt die Bezahlung vorzunehmen? Z.B. beim Konsulat? Und die Bestätigen dann die Bargeldübergabe für den Notar?
Falls da nicht funktioniert könnte man evtl. per Scheck bezahlen?
Muß der Vorvertrag beim Notar gemacht werden oder kann man den auch beim Rechtsanwalt machen?
Danke.
MfG
Tscharli
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#25
Tscharli schrieb:
> Yassas,
> mir ist da noch was eingefallen um nicht mit dem ganzen Bargeld erst runter zu fliegen und es dann wieder mit in die BRD zu nehmen.

Hi !

Kein Bargeld mitnehmen !!! Du kannst nachher nie beweisen, dass es nicht in GR verdient worden ist !!! Das Finanzamt wird sich freuen. Siehe auch den Thread "Auswandern nach Kreta" im Parea-Forum.

>Ist es nicht möglich schon jetzt die Bezahlung vorzunehmen? Z.B. beim Konsulat? Und die Bestätigen dann die Bargeldübergabe für den Notar?

Keine Ahung. Klingt nicht so als ob´s gehen würde ;.)

> Falls da nicht funktioniert könnte man evtl. per Scheck bezahlen?

> Muß der Vorvertrag beim Notar gemacht werden oder kann man den auch beim Rechtsanwalt machen?

Also, .. gebraucht wird ein Vorvertrag zur Abwicklung *nicht*.


> Danke.
> MfG
> Tscharli
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#25
Tscharli schrieb:
> Yassas,
> mir ist da noch was eingefallen um nicht mit dem ganzen Bargeld erst runter zu fliegen und es dann wieder mit in die BRD zu nehmen.

Hi !

Kein Bargeld mitnehmen !!! Du kannst nachher nie beweisen, dass es nicht in GR verdient worden ist !!! Das Finanzamt wird sich freuen. Siehe auch den Thread "Auswandern nach Kreta" im Parea-Forum.

>Ist es nicht möglich schon jetzt die Bezahlung vorzunehmen? Z.B. beim Konsulat? Und die Bestätigen dann die Bargeldübergabe für den Notar?

Keine Ahung. Klingt nicht so als ob´s gehen würde ;.)

> Falls da nicht funktioniert könnte man evtl. per Scheck bezahlen?

> Muß der Vorvertrag beim Notar gemacht werden oder kann man den auch beim Rechtsanwalt machen?

Also, .. gebraucht wird ein Vorvertrag zur Abwicklung *nicht*.


> Danke.
> MfG
> Tscharli
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