Krankengeld von IKA?

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#1
Hallo Ihr Lieben,
tja schade. da hatte ich gedacht ich starke Frau schaffe es locker im 5.Monat in der Hauptsaison Nachtarbeit als Kellnerin in der angesagtesten Bar am Platz zu schaffen... aber das war wohl mal wieder ein grobe Selbstueberschaetzung meiner selbst. Letzten Samstagmorgen bin ich dann mit Blutungen ins Krankenhaus gekommen, dort bis Montag geblieben und harre jetzt ruhiggestellt zuhause im bett der Dinge die da kommen. So ein Mist! Mein Boss hat sich natuerlich auch maechtig gefreut, aber er sagte auch, das man da wohl leider nix machen kann.
Ich denke ichwerde jetzt gar nicht mehr kellnern, so ein Warnschuss sollte ja dann wohl beachtet werden. Der Arzt hat mich ja bereits fuer eine Woche krankgeschrieben und wird das wohl auch auf einen weiteren Zeitraum tun. Da stellt sich die Frage: Habe ich Anspruch auf Krankengeld, auf wieviel und was muss ich der IKA alles vorlegen? Gibt es Fristen?? Ich habe letztes Jahr meine 100 und noch was noetigen Ensimes zusammen gearbeitet, dieses Jahr bin ich zur Zeit bei 56 Ensimes. Wird die Zeit, in der ich krankgeschrieben bin da dann mitgerechnet, wg. dem Saisonausfallgeld?? Mein Chef, muss er mich weiterverxihern und wie sieht das dann in Praxis hier in GR aus?
Ich waere sehr sehr dankbar fuer eure Tipps und Erfahrungen, denn ich habe schon jetzt den Horror vor dem Papierkrieg der (mal wieder) auf mich zukommt.
Mir und dem Nachwuchs geht es uebrigens gluecklicherweise wieder besser und der erste Schreck ist ueberwunden.
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#1
Hallo Ihr Lieben,
tja schade. da hatte ich gedacht ich starke Frau schaffe es locker im 5.Monat in der Hauptsaison Nachtarbeit als Kellnerin in der angesagtesten Bar am Platz zu schaffen... aber das war wohl mal wieder ein grobe Selbstueberschaetzung meiner selbst. Letzten Samstagmorgen bin ich dann mit Blutungen ins Krankenhaus gekommen, dort bis Montag geblieben und harre jetzt ruhiggestellt zuhause im bett der Dinge die da kommen. So ein Mist! Mein Boss hat sich natuerlich auch maechtig gefreut, aber er sagte auch, das man da wohl leider nix machen kann.
Ich denke ichwerde jetzt gar nicht mehr kellnern, so ein Warnschuss sollte ja dann wohl beachtet werden. Der Arzt hat mich ja bereits fuer eine Woche krankgeschrieben und wird das wohl auch auf einen weiteren Zeitraum tun. Da stellt sich die Frage: Habe ich Anspruch auf Krankengeld, auf wieviel und was muss ich der IKA alles vorlegen? Gibt es Fristen?? Ich habe letztes Jahr meine 100 und noch was noetigen Ensimes zusammen gearbeitet, dieses Jahr bin ich zur Zeit bei 56 Ensimes. Wird die Zeit, in der ich krankgeschrieben bin da dann mitgerechnet, wg. dem Saisonausfallgeld?? Mein Chef, muss er mich weiterverxihern und wie sieht das dann in Praxis hier in GR aus?
Ich waere sehr sehr dankbar fuer eure Tipps und Erfahrungen, denn ich habe schon jetzt den Horror vor dem Papierkrieg der (mal wieder) auf mich zukommt.
Mir und dem Nachwuchs geht es uebrigens gluecklicherweise wieder besser und der erste Schreck ist ueberwunden.
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#2
Hallo Nicole,

gut zu hoeren, dass alles wieder im Lot ist. Schon Dich, kein Job kann so wichtig sein, dass Du Dich und das Kind gefaehrdest.

Zum Thema Krankengeld steht auf der IKA-Seite http://www.IKA.gr>http://www.IKA.gr</A> folgendes:

"KRANKEN-UND UNFALLGELD
Anspruch auf Krankengeld haben die Versicherten und die erwerbstaetigen Rentner, sofern
sie von den zustaendigen IKA - Aerzten voruebergehend als arbeitsunfaehig eingestuft werden. Der IKA - Arzt darf eine Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung fuer laengstens 15 Tage jaehrlich ausstellen. Fuer weitere Zeitraeume (mehr als 15 Tage jaehrlich) ist eine Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung des IKA - Gesundheitsausschusses erforderlich.
Der Versicherte hat Anspruch auf Krankengeld fuer bis zu:
1. ﷓182 Tage fuer dieselbe oder fuer verschiedene Krankheiten, sofern er 100 Arbeitstage im der Krankenmeldung vorangehenden Kalenderjahr oder in den 15 Monaten vor der Krankenmeldung geleistet hat, wobei im letzteren Fall die in den letzten 3 Kalendermonaten zurueckgelegten Arbeitstage nicht beruecksichtigt werden. Bauarbeiter muessen 80 Arbeitstage im der Krankenmeldung vorangehenden Kalenderjahr oder in den 15 Monaten vor der Krankenmeldung geleistet haben, unter der Voraussetzung, dass sie insgesamt 200 Bauarbeitstage in den letzten 2 Jahren oder in den letzten 30 Monaten geleistet haben, wobei im letzteren Fall die in den letzten 3 Kalendermonaten zurueckgelegten Arbeistage nicht beruecksichtigt werden.
2. ﷓360 Tage fuer dieselbe Krankheit, sofern er 300 Arbeitstage in den letzten zwei Jahren oder in den letzten 30 Monaten geleistet hat, wobei im letzteren Fall die in den letzten 3 Kalendermonaten zurueckgelegten Arbeistage nicht beruecksichtigt werden.
3. ﷓720 Tage fuer dieselbe Krankheit, sofern er folgende Voraussetzungen erfuellt:
﷓a. 1.500 Arbeitstage, davon mindestens 600 Tage innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Krankenmeldung, oder
﷓b. 4050 Arbeitstage, die sich vom 01.01.92 an jedes Jahr im Durchschnitt um 150 Arbeitstage erhoehen, bis sie 4500 erreichen, oder
﷓c. 300 Arbeitstage bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die sich nach dem 21. Lebensjahr und um jaehrlich 120 Tage erhoehen bis zum 54. Lebensjahr, wenn 4200 Arbeitstage erforderlich sind. Diese 300 Arbeitstage muessen unbedingt innerhalb der dem Jahr der Krankenmeldung vorangehenden 5 Jahren geleistet worden sein.
Ist die Arbeitsunfaehigkeit durch einen Arbeitsunfall hervorgerufen worden, dann braucht der Verletzte nur an dem Unfalltag krankversichert sein, um das Krankengeld zu beziehen.
Ist die Arbeitsunfaehigkeit durch einen anderen Unfall (der kein Arbeitsunfall ist) hervorgerufen worden, dann braucht der Verletzte die Haelfte der in jedem einzelnen Fall Anzahl von Arbeitstagen fuer die Gewaehrung des Krankengeldes erforderlichen geleistet zu haben.
Die Unfallmeldung muss innerhalb von 5 Arbeitstage nach dem Unfalltag erfolgen."


Carmen
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#2
Hallo Nicole,

gut zu hoeren, dass alles wieder im Lot ist. Schon Dich, kein Job kann so wichtig sein, dass Du Dich und das Kind gefaehrdest.

Zum Thema Krankengeld steht auf der IKA-Seite http://www.IKA.gr>http://www.IKA.gr</A> folgendes:

"KRANKEN-UND UNFALLGELD
Anspruch auf Krankengeld haben die Versicherten und die erwerbstaetigen Rentner, sofern
sie von den zustaendigen IKA - Aerzten voruebergehend als arbeitsunfaehig eingestuft werden. Der IKA - Arzt darf eine Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung fuer laengstens 15 Tage jaehrlich ausstellen. Fuer weitere Zeitraeume (mehr als 15 Tage jaehrlich) ist eine Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung des IKA - Gesundheitsausschusses erforderlich.
Der Versicherte hat Anspruch auf Krankengeld fuer bis zu:
1. ﷓182 Tage fuer dieselbe oder fuer verschiedene Krankheiten, sofern er 100 Arbeitstage im der Krankenmeldung vorangehenden Kalenderjahr oder in den 15 Monaten vor der Krankenmeldung geleistet hat, wobei im letzteren Fall die in den letzten 3 Kalendermonaten zurueckgelegten Arbeitstage nicht beruecksichtigt werden. Bauarbeiter muessen 80 Arbeitstage im der Krankenmeldung vorangehenden Kalenderjahr oder in den 15 Monaten vor der Krankenmeldung geleistet haben, unter der Voraussetzung, dass sie insgesamt 200 Bauarbeitstage in den letzten 2 Jahren oder in den letzten 30 Monaten geleistet haben, wobei im letzteren Fall die in den letzten 3 Kalendermonaten zurueckgelegten Arbeistage nicht beruecksichtigt werden.
2. ﷓360 Tage fuer dieselbe Krankheit, sofern er 300 Arbeitstage in den letzten zwei Jahren oder in den letzten 30 Monaten geleistet hat, wobei im letzteren Fall die in den letzten 3 Kalendermonaten zurueckgelegten Arbeistage nicht beruecksichtigt werden.
3. ﷓720 Tage fuer dieselbe Krankheit, sofern er folgende Voraussetzungen erfuellt:
﷓a. 1.500 Arbeitstage, davon mindestens 600 Tage innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Krankenmeldung, oder
﷓b. 4050 Arbeitstage, die sich vom 01.01.92 an jedes Jahr im Durchschnitt um 150 Arbeitstage erhoehen, bis sie 4500 erreichen, oder
﷓c. 300 Arbeitstage bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die sich nach dem 21. Lebensjahr und um jaehrlich 120 Tage erhoehen bis zum 54. Lebensjahr, wenn 4200 Arbeitstage erforderlich sind. Diese 300 Arbeitstage muessen unbedingt innerhalb der dem Jahr der Krankenmeldung vorangehenden 5 Jahren geleistet worden sein.
Ist die Arbeitsunfaehigkeit durch einen Arbeitsunfall hervorgerufen worden, dann braucht der Verletzte nur an dem Unfalltag krankversichert sein, um das Krankengeld zu beziehen.
Ist die Arbeitsunfaehigkeit durch einen anderen Unfall (der kein Arbeitsunfall ist) hervorgerufen worden, dann braucht der Verletzte die Haelfte der in jedem einzelnen Fall Anzahl von Arbeitstagen fuer die Gewaehrung des Krankengeldes erforderlichen geleistet zu haben.
Die Unfallmeldung muss innerhalb von 5 Arbeitstage nach dem Unfalltag erfolgen."


Carmen
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#3
Hallo liebe Carmen,
vielen lieben Dank fuer die Infos.
ich habe zu der Hoehe des krankengeldes noch folgendes beim Recherchieren gefunden. Gilt das noch? Weisst du das?

Werden Sie krank, erhalten Sie nach einer Karenzzeit von drei Tagen 30 Tage lang die Hälfte Ihres Lohnes vom Arbeitgeber, die andere Hälfte übernimmt die Krankenkasse. Danach bekommen Sie Krankengeld. Das entspricht im ersten Jahr Ihrem Nettogehalt, ab dem zweiten Jahr gibt es noch 40% Ihres Nettogehaltes.
Der Mutterschaftsurlaub umfasst die 42 Tage vor und 42 Tage nach der Geburt Ihres Kindes. Danach können Sie für längstens 1,5 Jahre in Mutterschaftsurlaub gehen oder aber Ihre Arbeitszeit bei gleichbleibendem Lohn verkürzen. Das Mutterschaftsgeld entspricht dem Krankengeld.
Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr (in Ausbildung bis zum 22. Lebensjahr) gibt es Kindergeld. Das ist aber sehr wenig, zur Zeit ca. 10 ? im Monat.

Die realitaet seht nun aber so aus, dass mein Chef mir sagte: OK. ich zahle weiter die IKA fuer dich, damit du deine ensimes zusammenbekommst fuer das geld von OAED, dafuer darfst du dich aber nicht krank melden.
Ich liebe sie.
Ich weiss halt nicht wieviel Geld ich als Krnakengeld ueberhaupt bekommen werde und ob sich das dann lohnt.
Werde aber weiterrecherchieren. Im Netz und bei meinen Bekannten vor Ort, was natuerlich -da Bettruhe verordnet und keiner vorbeikommt- etwas schwieig ist.
Ich weiss, mecker, mecker, mecker. Aber manchmal verzweifle ich an den ganzen Unsicherheiten hier.
Vielen dank an dich gerade deshalb, da es ein wenig Licht in die Dunkelheit bringt, wenn mal eine mit klaren fakten daher kommt.
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#3
Hallo liebe Carmen,
vielen lieben Dank fuer die Infos.
ich habe zu der Hoehe des krankengeldes noch folgendes beim Recherchieren gefunden. Gilt das noch? Weisst du das?

Werden Sie krank, erhalten Sie nach einer Karenzzeit von drei Tagen 30 Tage lang die Hälfte Ihres Lohnes vom Arbeitgeber, die andere Hälfte übernimmt die Krankenkasse. Danach bekommen Sie Krankengeld. Das entspricht im ersten Jahr Ihrem Nettogehalt, ab dem zweiten Jahr gibt es noch 40% Ihres Nettogehaltes.
Der Mutterschaftsurlaub umfasst die 42 Tage vor und 42 Tage nach der Geburt Ihres Kindes. Danach können Sie für längstens 1,5 Jahre in Mutterschaftsurlaub gehen oder aber Ihre Arbeitszeit bei gleichbleibendem Lohn verkürzen. Das Mutterschaftsgeld entspricht dem Krankengeld.
Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr (in Ausbildung bis zum 22. Lebensjahr) gibt es Kindergeld. Das ist aber sehr wenig, zur Zeit ca. 10 ? im Monat.

Die realitaet seht nun aber so aus, dass mein Chef mir sagte: OK. ich zahle weiter die IKA fuer dich, damit du deine ensimes zusammenbekommst fuer das geld von OAED, dafuer darfst du dich aber nicht krank melden.
Ich liebe sie.
Ich weiss halt nicht wieviel Geld ich als Krnakengeld ueberhaupt bekommen werde und ob sich das dann lohnt.
Werde aber weiterrecherchieren. Im Netz und bei meinen Bekannten vor Ort, was natuerlich -da Bettruhe verordnet und keiner vorbeikommt- etwas schwieig ist.
Ich weiss, mecker, mecker, mecker. Aber manchmal verzweifle ich an den ganzen Unsicherheiten hier.
Vielen dank an dich gerade deshalb, da es ein wenig Licht in die Dunkelheit bringt, wenn mal eine mit klaren fakten daher kommt.
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#4
Hallo Nicole,

rein rechtlich gesehen, müsste Dich Dein Chef weiterversichern,die IKA zahlen und später Krankengeld..! Aber das würde hier auf Naxos bei Saisonarbeitern auch keiner tun...blöd, aber was hilfts, verklagen willst Du ihn ja wahrscheinlich auch nicht. Wichtig ist, daß Du Deine 200 ensima voll hast, damit Du das Geld für den Mutterschaftsurlaub bekommst !!!! aber aufpassen: wenn Du in dieser Zeit eh arbeitslos gemeldet bist, gibt es eine Sonderregelung - frag diesbezüglich lieber nochmal bei der IKA nach.
Alles Gute und schöööön langsam Smile meike
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#4
Hallo Nicole,

rein rechtlich gesehen, müsste Dich Dein Chef weiterversichern,die IKA zahlen und später Krankengeld..! Aber das würde hier auf Naxos bei Saisonarbeitern auch keiner tun...blöd, aber was hilfts, verklagen willst Du ihn ja wahrscheinlich auch nicht. Wichtig ist, daß Du Deine 200 ensima voll hast, damit Du das Geld für den Mutterschaftsurlaub bekommst !!!! aber aufpassen: wenn Du in dieser Zeit eh arbeitslos gemeldet bist, gibt es eine Sonderregelung - frag diesbezüglich lieber nochmal bei der IKA nach.
Alles Gute und schöööön langsam Smile meike
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#5
Jo! Schoen laaaaaangsam, ist wohl richtig. Ich bin ja dummerweise gar nicht da, wenn das Kind geboren wird. Da bin ich ja dann in deutschland, bis zum ersten Maerz. Und ob das dann noch nachtraeglich gezahlt wird??
Bekomme ich eigentlich, wenn ich letztes Jahr meine 10o und ein paar gequetschte Ensimes zusammen habe, dieses Jahr aber weniger Ensimes erwirtschaftet habe ueberhaupt Arbeitslosengeld? Noe, oder? ich muss auch in diesem Jahr wieder 100 kai ligo erarbeitet haben, gel?
Ich habe das jetzt alles mal gegeneinander aufgewogen und ich glaube, ich werde meinen Chef ueberzeugen, dass er mir die entsprechenden Ensimes noch bezahlt, wir auf Krnakengeld etc. verzichten und ich dann wenigstens das Arbeitslosengeld und mit etwas Glueck spaeter auch noch Mutterschaftsgeld einstreichen kann.
Ach, ach, ach. habe ja eigentlich schon einigermassen den Durchblick was diese Sch...Buerokratie hier betrifft, aber es bauen sich ja doch immer wieder neue Huerden auf. Was werde ich auch schwanger Smile
Liebe gruesse und ????????? ???? ???? ????!!!!
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#5
Jo! Schoen laaaaaangsam, ist wohl richtig. Ich bin ja dummerweise gar nicht da, wenn das Kind geboren wird. Da bin ich ja dann in deutschland, bis zum ersten Maerz. Und ob das dann noch nachtraeglich gezahlt wird??
Bekomme ich eigentlich, wenn ich letztes Jahr meine 10o und ein paar gequetschte Ensimes zusammen habe, dieses Jahr aber weniger Ensimes erwirtschaftet habe ueberhaupt Arbeitslosengeld? Noe, oder? ich muss auch in diesem Jahr wieder 100 kai ligo erarbeitet haben, gel?
Ich habe das jetzt alles mal gegeneinander aufgewogen und ich glaube, ich werde meinen Chef ueberzeugen, dass er mir die entsprechenden Ensimes noch bezahlt, wir auf Krnakengeld etc. verzichten und ich dann wenigstens das Arbeitslosengeld und mit etwas Glueck spaeter auch noch Mutterschaftsgeld einstreichen kann.
Ach, ach, ach. habe ja eigentlich schon einigermassen den Durchblick was diese Sch...Buerokratie hier betrifft, aber es bauen sich ja doch immer wieder neue Huerden auf. Was werde ich auch schwanger Smile
Liebe gruesse und ????????? ???? ???? ????!!!!
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#6
kriegst Du nachträglich (bis 6 Monate nach Geburt) !
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#6
kriegst Du nachträglich (bis 6 Monate nach Geburt) !
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#7
Jippieh!!!
Na, da brauche ich bestimmt eine beglaubigte Abschrift der Geburtsturkunde, oder so. Aber naja, das wird sich wohl machen lassen.
Bist du die Meike, der von 9-22.30 das Wasser abgestellt wird? Sprich: Die aus Martinas Chat?
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#7
Jippieh!!!
Na, da brauche ich bestimmt eine beglaubigte Abschrift der Geburtsturkunde, oder so. Aber naja, das wird sich wohl machen lassen.
Bist du die Meike, der von 9-22.30 das Wasser abgestellt wird? Sprich: Die aus Martinas Chat?
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#8
Jaaaa bin ich - heute gibt´s mal Wasser, toll oder? Wink und Du brauchst ALLES auf Griechisch...
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#8
Jaaaa bin ich - heute gibt´s mal Wasser, toll oder? Wink und Du brauchst ALLES auf Griechisch...
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#9
Na, das war doch klar, oder?
Muss mich dann nur noch wegen dieser Extraregelung bei Arbeitslosengeld umhören.
Ich hoffe, dass das zumindest erst einmal easy üeber die Bühne geht...
LG aus Syros, Nicole
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#9
Na, das war doch klar, oder?
Muss mich dann nur noch wegen dieser Extraregelung bei Arbeitslosengeld umhören.
Ich hoffe, dass das zumindest erst einmal easy üeber die Bühne geht...
LG aus Syros, Nicole
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