23.01.2004, 20:24:41
Ich habe mit meiner Krankenkasse, der KKH Hannover, in Abkommen ausgehandelt, das besagt, daß mir anteilsmäßig die Kosten, die mir für ärztliche und zahnärztliche Behandlung in Griechenland, für Medikamente etc. erstattet werden. Ich muss die ärztliche Diagnose, die Artzrechnung, eventuelle Überweisungen an andere Ärzte, deren Rechnungen, Rezepte, die Rechnung der Apotheke etc. in Deutschland bei der Kasse einreichen, die bezahlen dann allerdings nur anteilsmässig.( Aber das lässt sich in einem persönlichen Telefongespräch von Fall zu Fall auch noch besser regeln)
Übrigens gibt es ein Urteil zur freien Arztwahl innerhalb der Europäischen Union, das einem Bürger der EU die freie Artzwahl innerhalb der EU zusichert: Europäischer Gerichtshof AZ: C-385/99
Ob das hilft?
Übrigens gibt es ein Urteil zur freien Arztwahl innerhalb der Europäischen Union, das einem Bürger der EU die freie Artzwahl innerhalb der EU zusichert: Europäischer Gerichtshof AZ: C-385/99
Ob das hilft?