Befristete Krankenversicherung -Aufenthaltsberechtigung ach ja und so vieles :)

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#1
Hallo,
jetzt wühle ich mich seit einer weile so munter durch das Forum und möchte erst mal allen danken.Habe schon sehr viele äußerst nützliche Infos erhalten.
Aber trotz lesen aller Threads und ausgedehnten Besuchen der offiziellen Seiten bleibt doch die ein oder andere Frage noch offenSmile)
Mich wird es wie so viele der Liebe wegen nach Griechenland "verschlagen" und ich werde erst mal keinen Job haben. Aber ich will natürlich schnellstens arbeiten Smile
Die Aufenthaltsberechtigung kann ich wohl dennoch beantragen, wenn ich das richtig verstanden habe. Frage, ich muss ja wohl eine Krankenversicherung nachweisen. Werde ich Problem bekommen, wenn diese zeitlich begrenzt ist, zum Bsp. nur für 6 Monate? Sprich reicht das, um mir die Aufenthaltsberechtigung zu verweigern?
Mein zweite Frage bezieht sich auf das Thema Heirat. Ich habe verstanden, was man so alles beischleppen muss, allerdings ist mir immer noch nicht so klar ob man nun diese "Apostillen" braucht, ja oder nein?
Ja und wer die denn nun anbringt, denn da gibts wohl verschiedene Meinungen, welches Ministerium in Deutschland dafür zuständig ist.

Ganz lieben Dank schon mal im Voraus.
Liebe Grüße
Annette
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#1
Hallo,
jetzt wühle ich mich seit einer weile so munter durch das Forum und möchte erst mal allen danken.Habe schon sehr viele äußerst nützliche Infos erhalten.
Aber trotz lesen aller Threads und ausgedehnten Besuchen der offiziellen Seiten bleibt doch die ein oder andere Frage noch offenSmile)
Mich wird es wie so viele der Liebe wegen nach Griechenland "verschlagen" und ich werde erst mal keinen Job haben. Aber ich will natürlich schnellstens arbeiten Smile
Die Aufenthaltsberechtigung kann ich wohl dennoch beantragen, wenn ich das richtig verstanden habe. Frage, ich muss ja wohl eine Krankenversicherung nachweisen. Werde ich Problem bekommen, wenn diese zeitlich begrenzt ist, zum Bsp. nur für 6 Monate? Sprich reicht das, um mir die Aufenthaltsberechtigung zu verweigern?
Mein zweite Frage bezieht sich auf das Thema Heirat. Ich habe verstanden, was man so alles beischleppen muss, allerdings ist mir immer noch nicht so klar ob man nun diese "Apostillen" braucht, ja oder nein?
Ja und wer die denn nun anbringt, denn da gibts wohl verschiedene Meinungen, welches Ministerium in Deutschland dafür zuständig ist.

Ganz lieben Dank schon mal im Voraus.
Liebe Grüße
Annette
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#2

Die Krankenversicherung muss noch 1 Jahr gueltig sein...wenn Du sie nicht kuendigst, wenn Du D verlaesst, IST sie ja unendlich gueltig, zumindest zum Zeitpunkt der Antragstellung auf die Aufenthaltsgenehmigung. Wo ist das Problem? Und am naechsten Tag kannst Du sie kuendigen, kraeht kein Hahn nach.

Apostille: keine Ahnung.

Gruss von Carmen
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#2

Die Krankenversicherung muss noch 1 Jahr gueltig sein...wenn Du sie nicht kuendigst, wenn Du D verlaesst, IST sie ja unendlich gueltig, zumindest zum Zeitpunkt der Antragstellung auf die Aufenthaltsgenehmigung. Wo ist das Problem? Und am naechsten Tag kannst Du sie kuendigen, kraeht kein Hahn nach.

Apostille: keine Ahnung.

Gruss von Carmen
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#3

Hallo Annette und Carmen,

Ich zerbreche mir auch gerage über das Thema Krankenversicherung den Kopf: Um korrekt - also tytisch deutsch zu sein - darf man sich mit einer regulären Deutschen Pflichtversicherung offiziel ja nur einige Wochen für den Urlaub ins Ausland begeben. Wenn man nicht krank wird ist es ja kein Problem, auch nicht wenn ich einmal krank werde. Was ist aber wenn ich öfter krank werde oder schwanger werde und meine griechischen Artzrechnungen dann immer zur deutschen DAK schicke? Die werden dann irgendwann mal stutzig werden und dann ist das ganze Versicherungsbetrug.

Meine momentane Favoritenidee ist es, eine private Auslandskrankenversicherung für max. 5 Jahre (z.B. bei der DKV oder Allianz) abzuschließen und die gesetzliche in D zu kündigen, bzw. wenn man sich sicher ist, dass man wieder nach D zurückkehrt würde ich eine Anwartschaft bei der gesetzlichen abschliesen, dann ist garantiert, dass man später wieder dort aufgenommen wird.

Viele Grüße noch aus München,

Anja
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#3

Hallo Annette und Carmen,

Ich zerbreche mir auch gerage über das Thema Krankenversicherung den Kopf: Um korrekt - also tytisch deutsch zu sein - darf man sich mit einer regulären Deutschen Pflichtversicherung offiziel ja nur einige Wochen für den Urlaub ins Ausland begeben. Wenn man nicht krank wird ist es ja kein Problem, auch nicht wenn ich einmal krank werde. Was ist aber wenn ich öfter krank werde oder schwanger werde und meine griechischen Artzrechnungen dann immer zur deutschen DAK schicke? Die werden dann irgendwann mal stutzig werden und dann ist das ganze Versicherungsbetrug.

Meine momentane Favoritenidee ist es, eine private Auslandskrankenversicherung für max. 5 Jahre (z.B. bei der DKV oder Allianz) abzuschließen und die gesetzliche in D zu kündigen, bzw. wenn man sich sicher ist, dass man wieder nach D zurückkehrt würde ich eine Anwartschaft bei der gesetzlichen abschliesen, dann ist garantiert, dass man später wieder dort aufgenommen wird.

Viele Grüße noch aus München,

Anja
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#4

hallo

meine schwiegereltern sind kürzlich nach griechenland zurückgegangen und meiner meinung nach waren sie noch für ein jahr lang via aok krankenversichert, es gibt dort irgendwelche e-wasweissichfürnenummer formulare die das regeln. du solltest dich vielleicht auch vorher hier erstmal arbeitslos melden, dann bist du über das arbeitsamt erstmal versichert, ich glaube es gibt da 2 variationen, entweder man bleibt hier beim arbeitsamt dann bekommt man für 3 monate deutsches arbeitslosengeld oder aber man bleibt beim griechischen arbeitslosengeld für die nach griechischem recht geltenden regeln.

hoffe dir ein wenig geholfen zu haben

gruss
ulli

ps nimmst du 'deinen' griechen mit oder ist er schon in gr???
born to be myself Smile
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#4

hallo

meine schwiegereltern sind kürzlich nach griechenland zurückgegangen und meiner meinung nach waren sie noch für ein jahr lang via aok krankenversichert, es gibt dort irgendwelche e-wasweissichfürnenummer formulare die das regeln. du solltest dich vielleicht auch vorher hier erstmal arbeitslos melden, dann bist du über das arbeitsamt erstmal versichert, ich glaube es gibt da 2 variationen, entweder man bleibt hier beim arbeitsamt dann bekommt man für 3 monate deutsches arbeitslosengeld oder aber man bleibt beim griechischen arbeitslosengeld für die nach griechischem recht geltenden regeln.

hoffe dir ein wenig geholfen zu haben

gruss
ulli

ps nimmst du 'deinen' griechen mit oder ist er schon in gr???
born to be myself Smile
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#5
Das Problem ist, dass ich derzeit privat krankenversichert und mir diese Versicherung wenn ich nicht mehr in Deutschland arbeite, auch nicht mehr leisten kann.Liegt bei um die 400,00EUR im Monat. Somit muss ich mir, bevor ich nach GR auswandere, etwas anderes suchen. Die meisten Auslandsreise-Krankenversicherungen in D haben aber Kündigungsfristen. Ausnahme wenn du vorzeitig nach D zurückkehrst. Versuche derzeit bei den hier in anderen Threads genannten griechischen Versichern Angebote einzuholen. Meine Idee war, eventuell nur eine kurzfristige Auslandsreise-Krankenversicherung in D abzuschließen und mich dann gleich in GR privat zu versichern. Aber da kommt halt wieder das Ding mit Kündigungsfristen, die sehr unterschiedlich sind.
Das Thema Apostille konnte ich inzwischen klären, endlich jemand beim Konsulat in Frankfurt erreicht der ein wenig Ahnung hatte. Also das Ehefähigkeitszeugnis muss die Apostille = Beglaubigung des Regierungspräsidenten tragen, der für einem zuständig ist. Falls noch andere das gleiche Problem haben <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Smile)" border=0 align='absmiddle'>
Wie das genau abläuft, werde ich mal beim Standesamt erfragen.
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#5
Das Problem ist, dass ich derzeit privat krankenversichert und mir diese Versicherung wenn ich nicht mehr in Deutschland arbeite, auch nicht mehr leisten kann.Liegt bei um die 400,00EUR im Monat. Somit muss ich mir, bevor ich nach GR auswandere, etwas anderes suchen. Die meisten Auslandsreise-Krankenversicherungen in D haben aber Kündigungsfristen. Ausnahme wenn du vorzeitig nach D zurückkehrst. Versuche derzeit bei den hier in anderen Threads genannten griechischen Versichern Angebote einzuholen. Meine Idee war, eventuell nur eine kurzfristige Auslandsreise-Krankenversicherung in D abzuschließen und mich dann gleich in GR privat zu versichern. Aber da kommt halt wieder das Ding mit Kündigungsfristen, die sehr unterschiedlich sind.
Das Thema Apostille konnte ich inzwischen klären, endlich jemand beim Konsulat in Frankfurt erreicht der ein wenig Ahnung hatte. Also das Ehefähigkeitszeugnis muss die Apostille = Beglaubigung des Regierungspräsidenten tragen, der für einem zuständig ist. Falls noch andere das gleiche Problem haben <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Smile)" border=0 align='absmiddle'>
Wie das genau abläuft, werde ich mal beim Standesamt erfragen.
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#6

kannst du nicht rechtzeitig vorher arbeitslos werden? mir ist so als wenn es dann ein sonderkündigungsrecht bei der privaten krankenversicherung gibt, müsstest du halt abwägen ob das für dich in frage kommt

gruss
ulli
born to be myself Smile
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#6

kannst du nicht rechtzeitig vorher arbeitslos werden? mir ist so als wenn es dann ein sonderkündigungsrecht bei der privaten krankenversicherung gibt, müsstest du halt abwägen ob das für dich in frage kommt

gruss
ulli
born to be myself Smile
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#7
Hallo Anette,
Zur Frage, ob die Apostille benötigt wird oder nicht.
Wenn du in Deutschland heiratest und eine Heiratsurkunde(internationale) ausgestellt bekommen hast, und du diese Heirat in Griechenland anerkennen und registrieren lassen willst, brauchst du die Apostille "Convention de la Haye du 5. Octobre 1961" - Haager Convention vom 5. Oktober 1961-.
Sie wird vom Innenministerium deines Heimatlandes ( Bayern, Baden-Württmbg. Hesssen etc.) ausgestellt und bestätigt die Echtheit der Heiratsurkunde, die Vollzugsberechtigung des Standesbeamten, die Echtheit des Siegels etc.
Ist keine große Sache, diese Apostille. Hierbei handelt es sich um einen Stempel,der auf der Rückseite der internationalen Heiratsurkunde angebracht wird und der von einem Regierungs-Amtsrat oder so des Innenministeriums handschriftlich zu ergänzen ist.
Gruß Lang-Hans
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#7
Hallo Anette,
Zur Frage, ob die Apostille benötigt wird oder nicht.
Wenn du in Deutschland heiratest und eine Heiratsurkunde(internationale) ausgestellt bekommen hast, und du diese Heirat in Griechenland anerkennen und registrieren lassen willst, brauchst du die Apostille "Convention de la Haye du 5. Octobre 1961" - Haager Convention vom 5. Oktober 1961-.
Sie wird vom Innenministerium deines Heimatlandes ( Bayern, Baden-Württmbg. Hesssen etc.) ausgestellt und bestätigt die Echtheit der Heiratsurkunde, die Vollzugsberechtigung des Standesbeamten, die Echtheit des Siegels etc.
Ist keine große Sache, diese Apostille. Hierbei handelt es sich um einen Stempel,der auf der Rückseite der internationalen Heiratsurkunde angebracht wird und der von einem Regierungs-Amtsrat oder so des Innenministeriums handschriftlich zu ergänzen ist.
Gruß Lang-Hans
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#8


Lang-Hans Silber schrieb:
> Wenn du in Deutschland heiratest und eine Heiratsurkunde(internationale) ausgestellt bekommen hast, und du diese Heirat in Griechenland anerkennen und registrieren lassen willst...

Und wozu muss (sollte) man diese annerkennen und registrieren lassen ?
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#8


Lang-Hans Silber schrieb:
> Wenn du in Deutschland heiratest und eine Heiratsurkunde(internationale) ausgestellt bekommen hast, und du diese Heirat in Griechenland anerkennen und registrieren lassen willst...

Und wozu muss (sollte) man diese annerkennen und registrieren lassen ?
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#9
Für den Fall, daß du nach GR ziehst, hier wohnen und leben willst und vielleicht eines Tages einmal die griechische Staatsbürgerschaft beantragen willst. Als ein Beispiel...
Aber das ist ja nur wichtig bei Eheschliessungen, die in Deutschland stattgefunden haben und an der mindestens ein griechischer Bürger beteiligt gewesen ist.
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#9
Für den Fall, daß du nach GR ziehst, hier wohnen und leben willst und vielleicht eines Tages einmal die griechische Staatsbürgerschaft beantragen willst. Als ein Beispiel...
Aber das ist ja nur wichtig bei Eheschliessungen, die in Deutschland stattgefunden haben und an der mindestens ein griechischer Bürger beteiligt gewesen ist.
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#10


Lang-Hans Silber schrieb:
> Für den Fall, daß du nach GR ziehst, hier wohnen und leben willst und vielleicht eines Tages einmal die griechische Staatsbürgerschaft beantragen willst. Als ein Beispiel...
Nunja, die griechische Staatsbürgerschaft hat mir schlaflose Nächte an Grenzesnähe in Tarnuniform geschenkt. Ich glaube nicht, dass man die mir ausgerechnet heute streitig machen will....

> Aber das ist ja nur wichtig bei Eheschliessungen, die in Deutschland stattgefunden haben und an der mindestens ein griechischer Bürger beteiligt gewesen ist.
Hm, das ist Auslegungssache bei Doppelstaatler. Die KV hat die Apostille nicht angefragt. Mal schauen, was das Finanzamt dazu sagt.
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#10


Lang-Hans Silber schrieb:
> Für den Fall, daß du nach GR ziehst, hier wohnen und leben willst und vielleicht eines Tages einmal die griechische Staatsbürgerschaft beantragen willst. Als ein Beispiel...
Nunja, die griechische Staatsbürgerschaft hat mir schlaflose Nächte an Grenzesnähe in Tarnuniform geschenkt. Ich glaube nicht, dass man die mir ausgerechnet heute streitig machen will....

> Aber das ist ja nur wichtig bei Eheschliessungen, die in Deutschland stattgefunden haben und an der mindestens ein griechischer Bürger beteiligt gewesen ist.
Hm, das ist Auslegungssache bei Doppelstaatler. Die KV hat die Apostille nicht angefragt. Mal schauen, was das Finanzamt dazu sagt.
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#11

<font size="1" >Hallo Lang-Hans,</font >
<font size="1" >was lese ich denn da. Meine Eheschliessung in Deutschland (binational) ist schon etwas mehr als 20 Jahre her. Die Deutschen haben damals eine Unmenge von Papieren von beiden Seiten verlangt, u.a. auch das sog. Ehefähigkeitszeugnis. Dann gabs ne Heiratsurkunde (normal), die wir für alle möglichen Zwecke ins Griechische übersetzen und notariell beurkunden liessen (kann sein, dass das über das Konsulat ging). Das war es dann aber auch. Von Registrierung der Ehe und Anerkennung in Griechenland keine Spur. Sollte nach dem Entstehen der EU alles bürokratischer geworden sein? Ich kann's nicht fassen. Ich schau auf alle Fälle weiterhin rein, bin neugierig geworden.</font >
<font size="1" >Liebe Grüsse</font >
<font size="1" >Inge</font >  
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#11

<font size="1" >Hallo Lang-Hans,</font >
<font size="1" >was lese ich denn da. Meine Eheschliessung in Deutschland (binational) ist schon etwas mehr als 20 Jahre her. Die Deutschen haben damals eine Unmenge von Papieren von beiden Seiten verlangt, u.a. auch das sog. Ehefähigkeitszeugnis. Dann gabs ne Heiratsurkunde (normal), die wir für alle möglichen Zwecke ins Griechische übersetzen und notariell beurkunden liessen (kann sein, dass das über das Konsulat ging). Das war es dann aber auch. Von Registrierung der Ehe und Anerkennung in Griechenland keine Spur. Sollte nach dem Entstehen der EU alles bürokratischer geworden sein? Ich kann's nicht fassen. Ich schau auf alle Fälle weiterhin rein, bin neugierig geworden.</font >
<font size="1" >Liebe Grüsse</font >
<font size="1" >Inge</font >  
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#12
Also, der Sinn der Apostille ist nicht ganz klar, eine amtliche Stelle beglaubigt die andere amtliche Stelle. Soll hier etwa vor der Möglichkeit der Bi-Polygamie geschütz werden?
Die Krankenversicherung (KV ?) verlangt es nicht, das Finanzamt verlangt es nicht, das Nomarchia hat es verlangt, aber die Registrierung dort ist freiwillig.
Zum grenznahen Vaterlandsdienst kann ich nichts sagen, den habe ich nicht erbracht, weder grenznah noch überhaupt, aber gibt's den nicht auch anderswo, nicht unbedingt immer grenznah, doch er existiert noch (wird er noch als Liebe zum Vaterland ausgelegt?).
Lang-Hans
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#12
Also, der Sinn der Apostille ist nicht ganz klar, eine amtliche Stelle beglaubigt die andere amtliche Stelle. Soll hier etwa vor der Möglichkeit der Bi-Polygamie geschütz werden?
Die Krankenversicherung (KV ?) verlangt es nicht, das Finanzamt verlangt es nicht, das Nomarchia hat es verlangt, aber die Registrierung dort ist freiwillig.
Zum grenznahen Vaterlandsdienst kann ich nichts sagen, den habe ich nicht erbracht, weder grenznah noch überhaupt, aber gibt's den nicht auch anderswo, nicht unbedingt immer grenznah, doch er existiert noch (wird er noch als Liebe zum Vaterland ausgelegt?).
Lang-Hans
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#13


Lang-Hans Silber schrieb:
> Also, der Sinn der Apostille ist nicht ganz klar, eine amtliche Stelle beglaubigt die andere amtliche Stelle. Soll hier etwa vor der Möglichkeit der Bi-Polygamie geschütz werden?
> Die Krankenversicherung (KV ?) verlangt es nicht, das Finanzamt verlangt es nicht, das Nomarchia hat es verlangt, aber die Registrierung dort ist freiwillig.
----------- bis hier ist es genau so wie ich es kenne ----------------------

> Zum grenznahen Vaterlandsdienst kann ich nichts sagen, den habe ich nicht erbracht, weder grenznah noch überhaupt, aber gibt's den nicht auch anderswo,

Das sind die Vorteile der GR SB Smile Weckt die Liebe zur Natur, Tierliebe und Romantik, bei klirrender Kälte mitten in der Nacht streuenden Hunden beim anheulen des Vollmondes zu zu hören..... Aaaaaa-uuu-uuuu-uuuuu hhhh  ......

nicht unbedingt immer grenznah, doch er existiert noch (wird er noch als Liebe zum Vaterland ausgelegt?).
Und wieeeee !
Tipp : Komme aus D nach GR, zweiffle an der Existensberechtigung des Vereins und erlebe dein persönliches blaues Wunder .....
Wink
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#13


Lang-Hans Silber schrieb:
> Also, der Sinn der Apostille ist nicht ganz klar, eine amtliche Stelle beglaubigt die andere amtliche Stelle. Soll hier etwa vor der Möglichkeit der Bi-Polygamie geschütz werden?
> Die Krankenversicherung (KV ?) verlangt es nicht, das Finanzamt verlangt es nicht, das Nomarchia hat es verlangt, aber die Registrierung dort ist freiwillig.
----------- bis hier ist es genau so wie ich es kenne ----------------------

> Zum grenznahen Vaterlandsdienst kann ich nichts sagen, den habe ich nicht erbracht, weder grenznah noch überhaupt, aber gibt's den nicht auch anderswo,

Das sind die Vorteile der GR SB Smile Weckt die Liebe zur Natur, Tierliebe und Romantik, bei klirrender Kälte mitten in der Nacht streuenden Hunden beim anheulen des Vollmondes zu zu hören..... Aaaaaa-uuu-uuuu-uuuuu hhhh  ......

nicht unbedingt immer grenznah, doch er existiert noch (wird er noch als Liebe zum Vaterland ausgelegt?).
Und wieeeee !
Tipp : Komme aus D nach GR, zweiffle an der Existensberechtigung des Vereins und erlebe dein persönliches blaues Wunder .....
Wink
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#14
Hallo Inge,
bei mir ist die Eheschliessung noch nicht so lange her, auch binational. Das Ehefähigkeitszeugnis musste meine Frau sich auch von ihrem Heimatbürgermeisteramt in GR ausstellen lassen, damit wir dann in D heiraten konnten. (War übrigens ne wunderschöne Hochzeit)
Die international Heiratsurkunde ist wohl neueren Datums, ist ne Heiratsurkunde in den Sprachen der EU, ähnlich unserem Pass, halt aber nur eine Seite und Rückseite. Aber, damit meine Frau auch in GR( und nicht nur in D) als verheiratet gilt, muss die Ehe durch das zuständige Bürgermeisteramt genehmigt werden, und dazu muss auf der Heiratsurkunde die Apostille aufgestempelt und ausgefüllt sein.
Aber, dieses Convention wurde schon 1961 erlassen, vielleicht bräuchtest du die Registrierung auch, um in GR als verheiratet mit deinem griechischen Mann zu gelten? Oder bist du registriert, auch ohne Apostille?
Es grüßt
Lang-Hans
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#14
Hallo Inge,
bei mir ist die Eheschliessung noch nicht so lange her, auch binational. Das Ehefähigkeitszeugnis musste meine Frau sich auch von ihrem Heimatbürgermeisteramt in GR ausstellen lassen, damit wir dann in D heiraten konnten. (War übrigens ne wunderschöne Hochzeit)
Die international Heiratsurkunde ist wohl neueren Datums, ist ne Heiratsurkunde in den Sprachen der EU, ähnlich unserem Pass, halt aber nur eine Seite und Rückseite. Aber, damit meine Frau auch in GR( und nicht nur in D) als verheiratet gilt, muss die Ehe durch das zuständige Bürgermeisteramt genehmigt werden, und dazu muss auf der Heiratsurkunde die Apostille aufgestempelt und ausgefüllt sein.
Aber, dieses Convention wurde schon 1961 erlassen, vielleicht bräuchtest du die Registrierung auch, um in GR als verheiratet mit deinem griechischen Mann zu gelten? Oder bist du registriert, auch ohne Apostille?
Es grüßt
Lang-Hans
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#15
Doch, doch...es ist mir wieder eingefallen (siehe Posting an Inge)...man wird halt alt, die grauen Zellen nehmen ab, und die, die noch da sind, arbeiten die überhaupt noch (?), und vor allem wann (?), manchmal glaube ich ,die führen ein Eigenleben.
Der Liebesbeweis für das Vaterland hat dir vielleicht ein oder zwei Paar lange Unterhosen beschert, die zu kriegen, ist ja nicht immer leicht in GR.
Aber bei der momentanen "Saukälte" sind diese wunderbar zu tragen!
Was war dein persönliches blaues Wunder?
Lang-Hans
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#15
Doch, doch...es ist mir wieder eingefallen (siehe Posting an Inge)...man wird halt alt, die grauen Zellen nehmen ab, und die, die noch da sind, arbeiten die überhaupt noch (?), und vor allem wann (?), manchmal glaube ich ,die führen ein Eigenleben.
Der Liebesbeweis für das Vaterland hat dir vielleicht ein oder zwei Paar lange Unterhosen beschert, die zu kriegen, ist ja nicht immer leicht in GR.
Aber bei der momentanen "Saukälte" sind diese wunderbar zu tragen!
Was war dein persönliches blaues Wunder?
Lang-Hans
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#16

Hallo Lang-Hans,
wir haben, um überhaupt in Deutschland heiraten zu können, das Ehefähigkeitszeugnis zweifach beibringen müssen. Einmal die Bescheinigung des Bischofs von Athen (damals 1983 war die zivile Eheschliessung in Griechenland neben der kirchlichen Eheschliessung (ohne zivile Trauung) möglich. Dann mussten wir zusätzlich ein oder zwei Wochen vor der Trauung unsere Ehe in einer der Tageszeitungen ausschreiben. Diese Ausschreibung musste wiederum vom griechischen Konsulat übersetzt und beglaubigt beim deutschen Amt vorgelegt werden.
Kurz danach habe ich die griechische Staatsangehörigkeit erhalten (geht heute nicht mehr so problemlos, weiss ich). Ich habe einen griechischen Pass und muss leider inzwischen auch meine Steuererklärungen machen. 
Irgendwelche weiteren Apostillen, Registrierungen etc. waren aber nach der Eheschliessung nicht mehr erforderlich.

Grüsse
Inge
   
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#16

Hallo Lang-Hans,
wir haben, um überhaupt in Deutschland heiraten zu können, das Ehefähigkeitszeugnis zweifach beibringen müssen. Einmal die Bescheinigung des Bischofs von Athen (damals 1983 war die zivile Eheschliessung in Griechenland neben der kirchlichen Eheschliessung (ohne zivile Trauung) möglich. Dann mussten wir zusätzlich ein oder zwei Wochen vor der Trauung unsere Ehe in einer der Tageszeitungen ausschreiben. Diese Ausschreibung musste wiederum vom griechischen Konsulat übersetzt und beglaubigt beim deutschen Amt vorgelegt werden.
Kurz danach habe ich die griechische Staatsangehörigkeit erhalten (geht heute nicht mehr so problemlos, weiss ich). Ich habe einen griechischen Pass und muss leider inzwischen auch meine Steuererklärungen machen. 
Irgendwelche weiteren Apostillen, Registrierungen etc. waren aber nach der Eheschliessung nicht mehr erforderlich.

Grüsse
Inge
   
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#17


Lang-Hans Silber schrieb:
> Was war dein persönliches blaues Wunder?

Die Bekanntschaft mit der gr. Küche.
Mousaka, Pastitsio, Mousaka, Pastizio, Mousaka, Pastizio .... in Unmengen.... Smile
Weist du, wie das Zeug am Blechboden klebenbleibt ???? Smile

Das kann man stundenlang schrubben, es geht nicht ab !  Smile

Achso, warum "blaues Wunder"
Mir fiel auf, dass manche bei unserer demokratischen Armee nicht mal wussten wo die Küche ist.
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#17


Lang-Hans Silber schrieb:
> Was war dein persönliches blaues Wunder?

Die Bekanntschaft mit der gr. Küche.
Mousaka, Pastitsio, Mousaka, Pastizio, Mousaka, Pastizio .... in Unmengen.... Smile
Weist du, wie das Zeug am Blechboden klebenbleibt ???? Smile

Das kann man stundenlang schrubben, es geht nicht ab !  Smile

Achso, warum "blaues Wunder"
Mir fiel auf, dass manche bei unserer demokratischen Armee nicht mal wussten wo die Küche ist.
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#18

Achso, noch was.

Die Dienstzeit zwischen 2:00 - 4:00 heisst in der Armee "γερμανικό νούμερο" (deutsche Nummer). Der Gerüchten nach, weil sie "hart" und irgendwie "unmenschlich" ist (man kommt kaum zum Schlaf).

Rate mal, wann ich *immer* der Natur nahe kam...
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#18

Achso, noch was.

Die Dienstzeit zwischen 2:00 - 4:00 heisst in der Armee "γερμανικό νούμερο" (deutsche Nummer). Der Gerüchten nach, weil sie "hart" und irgendwie "unmenschlich" ist (man kommt kaum zum Schlaf).

Rate mal, wann ich *immer* der Natur nahe kam...
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#19
Liebe Inge,
bei so viel Aufwand kann ich mir schon vorstellen, daß weitere Registrierungen nicht mehr vonnöten waren (obwohl man ja nie sicher ist vor: und da müssen sie noch ...und wir bräuchten dann noch...) Solch einen Aufwand wie du musste nwir nicht erbringen, obwohl es bis zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses meiner Frau ein kleiner Hindernislauf war.
Wahrscheinlich (ich weiß es nicht) ist die Notwendigkeit der Apostille eine Errungenschaft der EU.(?)
Gruß Lang-Hans
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#19
Liebe Inge,
bei so viel Aufwand kann ich mir schon vorstellen, daß weitere Registrierungen nicht mehr vonnöten waren (obwohl man ja nie sicher ist vor: und da müssen sie noch ...und wir bräuchten dann noch...) Solch einen Aufwand wie du musste nwir nicht erbringen, obwohl es bis zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses meiner Frau ein kleiner Hindernislauf war.
Wahrscheinlich (ich weiß es nicht) ist die Notwendigkeit der Apostille eine Errungenschaft der EU.(?)
Gruß Lang-Hans
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#20

Lieber Lang-Hans,
noch was zur Erheiterung. Zwei der Papiere, die wir zur Eheschliessung in Deutschland vorlegen mussten:
Gehaltsbescheinigung meines Arbeitgebers (meine bessere Häfte war noch Student)
Bestätigung der Vermieterin, dass sie uns die Wohnung ohne Schimmelpilz und Ungeziefer vermietet hat, ausserdem Quadratmeterangabe.
Die Augen des Chefs und der Vermieterin hättest Du mal sehen sollen.

Liebe Grüsse
Inge
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#20

Lieber Lang-Hans,
noch was zur Erheiterung. Zwei der Papiere, die wir zur Eheschliessung in Deutschland vorlegen mussten:
Gehaltsbescheinigung meines Arbeitgebers (meine bessere Häfte war noch Student)
Bestätigung der Vermieterin, dass sie uns die Wohnung ohne Schimmelpilz und Ungeziefer vermietet hat, ausserdem Quadratmeterangabe.
Die Augen des Chefs und der Vermieterin hättest Du mal sehen sollen.

Liebe Grüsse
Inge
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#21
Meine private kann ich kündigen, wenn ich nach GR umziehe null Problem. Arbeitslos und wieder in der Gesetzlichen nutzt mir nur leider für GR auch nichts.
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#21
Meine private kann ich kündigen, wenn ich nach GR umziehe null Problem. Arbeitslos und wieder in der Gesetzlichen nutzt mir nur leider für GR auch nichts.
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#22
Mhmmm die Dame auf dem griechischen Konsulat in Frankfurt meinte ich brauche diese Apostille auch auf meinem Ehefähigkeitszeugnis, wenn ich damit in GR heiraten will.
Originalton: "Denn schließlich kann ja heute jeder alles fälschen..." errrrmmm <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Smile)" border=0 align='absmiddle'>
Nun habe ich hier ja aber schon mitbekommen, dass Auskünfte dieser ARt, besonders von offiziellen Stellen, nicht immer richtig sein müssenSmile)
Ich werde das "dingen" jedenfalls besorgen nur damit ich auch nur jaaaaa alles habeSmile
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#22
Mhmmm die Dame auf dem griechischen Konsulat in Frankfurt meinte ich brauche diese Apostille auch auf meinem Ehefähigkeitszeugnis, wenn ich damit in GR heiraten will.
Originalton: "Denn schließlich kann ja heute jeder alles fälschen..." errrrmmm <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Smile)" border=0 align='absmiddle'>
Nun habe ich hier ja aber schon mitbekommen, dass Auskünfte dieser ARt, besonders von offiziellen Stellen, nicht immer richtig sein müssenSmile)
Ich werde das "dingen" jedenfalls besorgen nur damit ich auch nur jaaaaa alles habeSmile
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#23
An Inge,
du meinst, du musstest zur Eheschliessung in D eine Gehaltsbescheinigung und eine Bescheinigung des Vermieters aus GR vorlegen?
???Lang-Hans
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#23
An Inge,
du meinst, du musstest zur Eheschliessung in D eine Gehaltsbescheinigung und eine Bescheinigung des Vermieters aus GR vorlegen?
???Lang-Hans
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#24
Liebe Anette,
gut tust du!
Man kann nie genug Formulare und Stempel haben, aber meistens hat man immer einen zu wenig.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Demo-Kratie und Büro-Kratie?
Lang-Hans, ein fröhlicher Demokrat (noch)
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#24
Liebe Anette,
gut tust du!
Man kann nie genug Formulare und Stempel haben, aber meistens hat man immer einen zu wenig.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Demo-Kratie und Büro-Kratie?
Lang-Hans, ein fröhlicher Demokrat (noch)
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#25

Lieber Lang-Hans,
nein, wir haben damals in Deutschland gewohnt. Er noch Student in Deutschland, ich schon im Beruf.
Die Deutschen wollten von meinem deutschen Arbeitgeber und von unserer deutschen Vermieterin diese Bescheinigungen. Übrigens die Gehaltsbescheinigung war erforderlich, obwohl mein Mann regelmässig von seinen Eltern finanzielle Unterstützung bekommen hat, deren Nachweis wir auch erbringen konnten, weil das damals von den griechischen Behörden genehmigt werden musste (Devisenausfuhrbeschränkungen). Diese Unterstützung war zwar nicht so übrig, dass man davon eine Familie hätte ernähren können, aber dennoch für einen Studenten mit geringen Ansprüchen ausreichend.

Gruss Inge
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#25

Lieber Lang-Hans,
nein, wir haben damals in Deutschland gewohnt. Er noch Student in Deutschland, ich schon im Beruf.
Die Deutschen wollten von meinem deutschen Arbeitgeber und von unserer deutschen Vermieterin diese Bescheinigungen. Übrigens die Gehaltsbescheinigung war erforderlich, obwohl mein Mann regelmässig von seinen Eltern finanzielle Unterstützung bekommen hat, deren Nachweis wir auch erbringen konnten, weil das damals von den griechischen Behörden genehmigt werden musste (Devisenausfuhrbeschränkungen). Diese Unterstützung war zwar nicht so übrig, dass man davon eine Familie hätte ernähren können, aber dennoch für einen Studenten mit geringen Ansprüchen ausreichend.

Gruss Inge
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