Erfahrungen mit Thema "Kindergeld aus Deutschland beziehen"?

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#1
Hallo zusammen!

Ist schon eine ganze Weile her, dass ich hier zum letzten Mal aktiv war... 

Konkret stellt sich mir gerade die Frage, ob es unter den Mitgliedern aktuelle Erfahrungsberichte gibt, was das Thema "Kindergeld aus Deutschland beziehen" anbelangt. So Gott will, wird das Thema ab Ende des Jahres für mich und meine griechische Frau relevant werden.

Durch die Suchfunktion zum Thema "Kindergeld" konnte ich nichts Aktuelles finden, das aktuellste ist von 2013. 

Ein paar Infos habe ich schon gesammelt, speziell über die "Familienkasse Bayern Süd", nachdem mich das Konsulat in Thessaloniki dorthin weiterverweisen hat. 

Ich denke, der wichtigste Punkt ist, dass man in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sein muss (siehe Auszug aus E-Mail unten). Im Prinzip lautet meine Frage wohl: 

Gibt es jemanden, der sich mit der Thematik auskennt, oder kennt jemand hier jemanden, der mich dazu beraten könnte? Ich erwarte natürlich keine kostenlose Beratung.

Vermutlich erschwerend kommt für mich hinzu, dass ich nicht nur Angestellter hier hin Griechenland bin, sondern auch noch ein eigenes (1-Mann-) Unternehmen hier in Griechenland angemeldet habe. Ich muss also eruieren, ob sich das wirklich lohnt, zu versuchen, in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig zu sein. Das Kindergeld an sich (zusätzlich zu dem, was meine alte bayerische Heimat hier wohl für die ersten etwa 3 Jahre anbietet), ist zweifellos deutlich besser als das, was man hier in Griechenland an Kindergeld bekommt. Aber eine Verlagerung der kompletten Besteuerung nach Deutschland muss sicherlich auch erst einmal durchgerechnet werden - und mit den jährlich schwankenden Einnahmen eines eigenen Unternehmens wird so eine Berechnung u.U. nicht einfacher. Allerdings weiß ich nicht, ob ich sowohl die Einkünfte als Angestellter als auch aus meinem Unternehmen komplett in Dtld versteuern müsste, oder ob es reichen würde, dass eines der beiden zu 100% in Dtld versteuert wird. Dafür wäre dann eben der Berater angedacht, den ich hier suche Smile

Die von der Familienkasse erhaltene Info ist die:

"laut Einkommensteuergesetz (EStG) gilt:
 
§ 62 Anspruchsberechtigte
 
(1) 1Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer
1.
im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
2.
ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a)
nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
b)
nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
 
Sollte das zutreffen, können Sie einen Antrag auf Kindergeld in Deutschland stellen."



Meine darauf folgende Frage vor etwa einer Woche, ob ich beide Einkommen uneingeschränkt in Dtld versteuern muss, hat man mir noch nicht beantwortet.

Schöne Grüße aus Thessaloniki
David
Zitieren
#1
Hallo zusammen!

Ist schon eine ganze Weile her, dass ich hier zum letzten Mal aktiv war... 

Konkret stellt sich mir gerade die Frage, ob es unter den Mitgliedern aktuelle Erfahrungsberichte gibt, was das Thema "Kindergeld aus Deutschland beziehen" anbelangt. So Gott will, wird das Thema ab Ende des Jahres für mich und meine griechische Frau relevant werden.

Durch die Suchfunktion zum Thema "Kindergeld" konnte ich nichts Aktuelles finden, das aktuellste ist von 2013. 

Ein paar Infos habe ich schon gesammelt, speziell über die "Familienkasse Bayern Süd", nachdem mich das Konsulat in Thessaloniki dorthin weiterverweisen hat. 

Ich denke, der wichtigste Punkt ist, dass man in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sein muss (siehe Auszug aus E-Mail unten). Im Prinzip lautet meine Frage wohl: 

Gibt es jemanden, der sich mit der Thematik auskennt, oder kennt jemand hier jemanden, der mich dazu beraten könnte? Ich erwarte natürlich keine kostenlose Beratung.

Vermutlich erschwerend kommt für mich hinzu, dass ich nicht nur Angestellter hier hin Griechenland bin, sondern auch noch ein eigenes (1-Mann-) Unternehmen hier in Griechenland angemeldet habe. Ich muss also eruieren, ob sich das wirklich lohnt, zu versuchen, in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig zu sein. Das Kindergeld an sich (zusätzlich zu dem, was meine alte bayerische Heimat hier wohl für die ersten etwa 3 Jahre anbietet), ist zweifellos deutlich besser als das, was man hier in Griechenland an Kindergeld bekommt. Aber eine Verlagerung der kompletten Besteuerung nach Deutschland muss sicherlich auch erst einmal durchgerechnet werden - und mit den jährlich schwankenden Einnahmen eines eigenen Unternehmens wird so eine Berechnung u.U. nicht einfacher. Allerdings weiß ich nicht, ob ich sowohl die Einkünfte als Angestellter als auch aus meinem Unternehmen komplett in Dtld versteuern müsste, oder ob es reichen würde, dass eines der beiden zu 100% in Dtld versteuert wird. Dafür wäre dann eben der Berater angedacht, den ich hier suche Smile

Die von der Familienkasse erhaltene Info ist die:

"laut Einkommensteuergesetz (EStG) gilt:
 
§ 62 Anspruchsberechtigte
 
(1) 1Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer
1.
im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
2.
ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a)
nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
b)
nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
 
Sollte das zutreffen, können Sie einen Antrag auf Kindergeld in Deutschland stellen."



Meine darauf folgende Frage vor etwa einer Woche, ob ich beide Einkommen uneingeschränkt in Dtld versteuern muss, hat man mir noch nicht beantwortet.

Schöne Grüße aus Thessaloniki
David
Zitieren
#2
Hallo David,

rufe doch mal Eleni Vassilopulu in Athen Tel. +30 210 2724446 an.

Wenn Dir jemand zu derartigen Themen helfen kann ist sie es. Sie spricht perfekt deutsch.

Sie betreut viele Deutsche in GR und die Tocher ist Steuerberaterin.

Über ein Feedback würden wir (die Forumsgemeinde und ich) uns freuen.

Schöne Grüße aus Volos ... Lothar
Zitieren
#2
Hallo David,

rufe doch mal Eleni Vassilopulu in Athen Tel. +30 210 2724446 an.

Wenn Dir jemand zu derartigen Themen helfen kann ist sie es. Sie spricht perfekt deutsch.

Sie betreut viele Deutsche in GR und die Tocher ist Steuerberaterin.

Über ein Feedback würden wir (die Forumsgemeinde und ich) uns freuen.

Schöne Grüße aus Volos ... Lothar
Zitieren
#3
Bestens - danke, Lothar! Werde mich gerne mal an Eleni wenden und dann hier entsprechend berichten, was die Erkenntnisse dazu anbelangt.
Zitieren
#3
Bestens - danke, Lothar! Werde mich gerne mal an Eleni wenden und dann hier entsprechend berichten, was die Erkenntnisse dazu anbelangt.
Zitieren
#4
Hallo zusammen

Wie versprochen, hier ein kurzes Update meines Gesprächs mit Eleni Vassilopoulou:

An sich ist es kein Thema, auf das sie spezialisiert ist, aber auch sie geht davon aus - wie ich schon meinen eigenen Recherchen entnehmen konnte - dass es wohl schwer und unter Umständen auch ein lästiger Prozess werden dürfte, bei dem ein gesundes Verhältnis von Nutzen und Aufwand fraglich ist. Das mag in anderen Fällen und Situtionen anders sein, bei mir ist es vermutlich eher schwerer als einfacher.

Danke dennoch, Lothar Smile

Schöne Grüße aus Thessaloniki
David
Zitieren
#4
Hallo zusammen

Wie versprochen, hier ein kurzes Update meines Gesprächs mit Eleni Vassilopoulou:

An sich ist es kein Thema, auf das sie spezialisiert ist, aber auch sie geht davon aus - wie ich schon meinen eigenen Recherchen entnehmen konnte - dass es wohl schwer und unter Umständen auch ein lästiger Prozess werden dürfte, bei dem ein gesundes Verhältnis von Nutzen und Aufwand fraglich ist. Das mag in anderen Fällen und Situtionen anders sein, bei mir ist es vermutlich eher schwerer als einfacher.

Danke dennoch, Lothar Smile

Schöne Grüße aus Thessaloniki
David
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste