Von derartigen Methoden könnte sogar die STASI noch etwas lernen

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#1
Ein Artikel über "Bankkarten-Spionage" vom 13.03.2019 in der EURO2day auf griechisch.

Leider ist die deutsche Übersetzung im Griechenland-Blog nicht direkt verlinkbar, sodass ich diese an dieser Stelle in voller Länge einstelle.


******************** Beginn des Zitats aus Griechenland-Blog ********************

Griechenlands Steuerfahnder „scannen“ Auslandskarten

Warum Griechenlands Steuerfahnder die im Inland mittels ausländischer Bankkarten getätigten Umsätze unter die Lupe nehmen und worauf sie abzielen.


Die Umsätze mit Bankkarten, die im Ausland ausgestellt worden sind, jedoch mit großer Häufigkeit in Griechenland benutzt werden, nimmt die „Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen“ (AADE) mit einer Abgleichmethode ins Visier, der sie sich zum ersten Mal bedient und die analog zu den Befunden neue Horizonte im Kampf gegen die Steuerhinterziehung eröffnen kann.

Informationen zufolge hat AADE-Leiter Giorgos Pitsilis die zuständigen Kontrollmechanismen angewiesen, die Daten über die Umsätze ausländischer Karten in Griechenland auszuwerten.

Kartenumsätze in Griechenland sollen „faule“ Steuerausländer verraten

Hinter der Nutzung im Ausland ausgestellter Bankkarten können weiter nichts als nur Steuerausländer existieren, die ihre Karten ganz einfach in Griechenland verwenden. Das Szenarium ändert sich jedoch, wenn sich ergibt, dass der Nutzer einen Steuerwohnsitz im Ausland deklariert hat, seine Karten jedoch in Griechenland für einen sechs Monate übersteigenden Zeitraum einsetzt. Und noch viel mehr wiederum, wenn mittels der Karten in Griechenland mit erhöhter Häufigkeit große Beträge verbraucht werden.

Die Banken übermitteln jedes Jahr – gewöhnlich bis Ende März – die Daten bezüglich der Bankkartenumsätze während des vergangenen Jahrs an die AADE. Die Fakten für die vorherigen Jahren stehen dem Kontrollmechanismus also bereits zu Verfügung und für das Jahr 2018 werden sie innerhalb der nächsten Tage erwartet, falls sie nicht sogar schon geschickt worden sind.

Auf Basis dieser Daten wird eine erste „Durchleuchtung“ unternommen und nach jenen Fällen gesucht werden, in denen die Karteninhaber einen Steuerwohnsitz im Ausland deklarieren, sich jedoch gleichzeitig beispielsweise mittels ihrer Karten in Griechenland für einen sechs Monate übersteigenden Zeitraum signifikanter Beträge bedienen. Die Häufigkeit der Umsätze, die Höhe der Ausgaben über Karten und das Erscheinen von Zahlungen über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten werden eine ersten „Ansatz“ für anschließende gezielte Kontrollen bilden.

Griechenlands Steuerfahnder hoffen auf „große Fische“

Gemäß der beständigen Praxis des Kontrollmechanismus versteht sich, dass die Überprüfung sich nicht auf Aufwendungen der Größenordnung von 500 Euro fokussieren wird. Wenn sich jedoch wiederholte Zahlungen innerhalb Griechenlands unter Nutzung ausländischer Karten über einen großen Zeitraum und große Beträge zeigen, kann die Lage sich ändern. Die Zahlungen mögen wieder absolut „sauber“ sein. Aber das wird sich nach der Durchführung der Datenabgleiche ergeben, die möglicherweise große „Fische“ an die Oberfläche bringen.

Was die Recherchen zeigen könnten? Wahrscheinlich Fälle von Steuerpflichtigen, die einen Steuerwohnsitz im Ausland deklarierenund für ihre Einkommen folglich im Ausland besteuert werden, jedoch beispielsweise acht Monate lang innerhalb Griechenlands große Beträge verbrauchen, was eventuell darauf hinweist, dass sie keine wirklichen Steuerausländer sind.

Die Datenabgleiche werden innerhalb der kommenden Tage testweise zu laufen beginnen und Ziel ist, sie umgehend zu vollenden, damit noch im ersten Halbjahrs die – sofern sich ergebenden – Befunde zur Durchführung gezielter Prüfungen führen.

Hinweise für Steuerausländer in Griechenland

Steuerausländer müssen wissen:

1.) Sie werden in Griechenland nur für das Einkommen besteuert, das sich in Griechenland ergibt und innerhalb eines der Steuererklärung vorausgehenden Jahres ergibt.

2.) Sie haben kein Recht auf eine Steuerfreigrenze und bringen folglich keine Ausgabenbelege bei.

3.) Sie müssen den Wechsel ihres Steuerwohnsitzes deklarieren. Ein Einwohner Griechenlands wird anders besteuert als ein Grieche, der jedoch seinen Steuerwohnsitz im Ausland hat. Die Änderung erfolgt hauptsächlich mit dem Transfer der Steuer-ID zum sogenannten Finanzamt für Steuerausländer.

4.) Die „Einkommensindizien“ für Fahrzeuge, Wohnungen usw. kommen nicht auf natürliche Personen zur Anwendung, die ihren Steuerwohnsitz im Ausland haben. Ebenfalls kommen die die Bestimmungen bezüglich eines Erwerbs von Vermögenswerten (z. B. Kauf einer Immobilie, eines Fahrzeugs, eines Schiffs, Tilgung von Krediten usw.) nicht zur Anwendung, wenn es sich um natürliche Personen handelt, die ihren Steuerwohnsitz im Ausland haben, sofern sie in Griechenland kein Einkommen erwerben. Falls dagegen der Steuerausländer in Griechenland reale Einkommen (unabhängig von deren Kategorie) erwirbt, gerät er in die Falle der berüchtigten Einkommensindizien (sprich fiktiven Veranlagung zur Einkommensteuer).

5.) Die Solidaritäts-Sonderabgabe wird nur auf Einkommen erhoben, welche die Steuerausländer in Griechenland erwerben.

******************** Ende des Zitats aus Griechenland-Blog ********************
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#1
Ein Artikel über "Bankkarten-Spionage" vom 13.03.2019 in der EURO2day auf griechisch.

Leider ist die deutsche Übersetzung im Griechenland-Blog nicht direkt verlinkbar, sodass ich diese an dieser Stelle in voller Länge einstelle.


******************** Beginn des Zitats aus Griechenland-Blog ********************

Griechenlands Steuerfahnder „scannen“ Auslandskarten

Warum Griechenlands Steuerfahnder die im Inland mittels ausländischer Bankkarten getätigten Umsätze unter die Lupe nehmen und worauf sie abzielen.


Die Umsätze mit Bankkarten, die im Ausland ausgestellt worden sind, jedoch mit großer Häufigkeit in Griechenland benutzt werden, nimmt die „Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen“ (AADE) mit einer Abgleichmethode ins Visier, der sie sich zum ersten Mal bedient und die analog zu den Befunden neue Horizonte im Kampf gegen die Steuerhinterziehung eröffnen kann.

Informationen zufolge hat AADE-Leiter Giorgos Pitsilis die zuständigen Kontrollmechanismen angewiesen, die Daten über die Umsätze ausländischer Karten in Griechenland auszuwerten.

Kartenumsätze in Griechenland sollen „faule“ Steuerausländer verraten

Hinter der Nutzung im Ausland ausgestellter Bankkarten können weiter nichts als nur Steuerausländer existieren, die ihre Karten ganz einfach in Griechenland verwenden. Das Szenarium ändert sich jedoch, wenn sich ergibt, dass der Nutzer einen Steuerwohnsitz im Ausland deklariert hat, seine Karten jedoch in Griechenland für einen sechs Monate übersteigenden Zeitraum einsetzt. Und noch viel mehr wiederum, wenn mittels der Karten in Griechenland mit erhöhter Häufigkeit große Beträge verbraucht werden.

Die Banken übermitteln jedes Jahr – gewöhnlich bis Ende März – die Daten bezüglich der Bankkartenumsätze während des vergangenen Jahrs an die AADE. Die Fakten für die vorherigen Jahren stehen dem Kontrollmechanismus also bereits zu Verfügung und für das Jahr 2018 werden sie innerhalb der nächsten Tage erwartet, falls sie nicht sogar schon geschickt worden sind.

Auf Basis dieser Daten wird eine erste „Durchleuchtung“ unternommen und nach jenen Fällen gesucht werden, in denen die Karteninhaber einen Steuerwohnsitz im Ausland deklarieren, sich jedoch gleichzeitig beispielsweise mittels ihrer Karten in Griechenland für einen sechs Monate übersteigenden Zeitraum signifikanter Beträge bedienen. Die Häufigkeit der Umsätze, die Höhe der Ausgaben über Karten und das Erscheinen von Zahlungen über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten werden eine ersten „Ansatz“ für anschließende gezielte Kontrollen bilden.

Griechenlands Steuerfahnder hoffen auf „große Fische“

Gemäß der beständigen Praxis des Kontrollmechanismus versteht sich, dass die Überprüfung sich nicht auf Aufwendungen der Größenordnung von 500 Euro fokussieren wird. Wenn sich jedoch wiederholte Zahlungen innerhalb Griechenlands unter Nutzung ausländischer Karten über einen großen Zeitraum und große Beträge zeigen, kann die Lage sich ändern. Die Zahlungen mögen wieder absolut „sauber“ sein. Aber das wird sich nach der Durchführung der Datenabgleiche ergeben, die möglicherweise große „Fische“ an die Oberfläche bringen.

Was die Recherchen zeigen könnten? Wahrscheinlich Fälle von Steuerpflichtigen, die einen Steuerwohnsitz im Ausland deklarierenund für ihre Einkommen folglich im Ausland besteuert werden, jedoch beispielsweise acht Monate lang innerhalb Griechenlands große Beträge verbrauchen, was eventuell darauf hinweist, dass sie keine wirklichen Steuerausländer sind.

Die Datenabgleiche werden innerhalb der kommenden Tage testweise zu laufen beginnen und Ziel ist, sie umgehend zu vollenden, damit noch im ersten Halbjahrs die – sofern sich ergebenden – Befunde zur Durchführung gezielter Prüfungen führen.

Hinweise für Steuerausländer in Griechenland

Steuerausländer müssen wissen:

1.) Sie werden in Griechenland nur für das Einkommen besteuert, das sich in Griechenland ergibt und innerhalb eines der Steuererklärung vorausgehenden Jahres ergibt.

2.) Sie haben kein Recht auf eine Steuerfreigrenze und bringen folglich keine Ausgabenbelege bei.

3.) Sie müssen den Wechsel ihres Steuerwohnsitzes deklarieren. Ein Einwohner Griechenlands wird anders besteuert als ein Grieche, der jedoch seinen Steuerwohnsitz im Ausland hat. Die Änderung erfolgt hauptsächlich mit dem Transfer der Steuer-ID zum sogenannten Finanzamt für Steuerausländer.

4.) Die „Einkommensindizien“ für Fahrzeuge, Wohnungen usw. kommen nicht auf natürliche Personen zur Anwendung, die ihren Steuerwohnsitz im Ausland haben. Ebenfalls kommen die die Bestimmungen bezüglich eines Erwerbs von Vermögenswerten (z. B. Kauf einer Immobilie, eines Fahrzeugs, eines Schiffs, Tilgung von Krediten usw.) nicht zur Anwendung, wenn es sich um natürliche Personen handelt, die ihren Steuerwohnsitz im Ausland haben, sofern sie in Griechenland kein Einkommen erwerben. Falls dagegen der Steuerausländer in Griechenland reale Einkommen (unabhängig von deren Kategorie) erwirbt, gerät er in die Falle der berüchtigten Einkommensindizien (sprich fiktiven Veranlagung zur Einkommensteuer).

5.) Die Solidaritäts-Sonderabgabe wird nur auf Einkommen erhoben, welche die Steuerausländer in Griechenland erwerben.

******************** Ende des Zitats aus Griechenland-Blog ********************
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#2
Das hätte gereicht:

Griechenlands Steuerfahnder „scannen“ Auslandskarten
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#2
Das hätte gereicht:

Griechenlands Steuerfahnder „scannen“ Auslandskarten
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#3
(14.03.2019, 11:22:16)makedonas schrieb: Das hätte gereicht:

Griechenlands Steuerfahnder „scannen“ Auslandskarten
J E T Z T   J A !!!

Als ich den Beitrag heute früh eingestellt habe, war er nur in voller Länge unter Griechenland-Blog erreichbar. Der Link Gesamten Artikel lesen war (noch) nicht da.

Nicht umsonst habe ich den Hinweis
(14.03.2019, 09:18:02)Lothar schrieb: Leider ist die deutsche Übersetzung im Griechenland-Blog nicht direkt verlinkbar, sodass ich diese an dieser Stelle in voller Länge einstelle.
angebracht.

Ich nehme gerne Belehrungen jeglicher Art entgegen, der "Belehrende" sollte allerdings über erforderliche Hintergrundkenntnisse verfügen. In einem solchen Fall könnte man den Verfasser ja vielleicht auch mal per PM fragen statt gleich die öffentliche "Belehrungs-Keule" zu schwingen. Ich glaube, in etlichen Artikeln meinerseits bewiesen zu haben, dass ich die "Verlinkung" beherrsche und - wenn sie denn vorhanden ist - auch anwende.
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#3
(14.03.2019, 11:22:16)makedonas schrieb: Das hätte gereicht:

Griechenlands Steuerfahnder „scannen“ Auslandskarten
J E T Z T   J A !!!

Als ich den Beitrag heute früh eingestellt habe, war er nur in voller Länge unter Griechenland-Blog erreichbar. Der Link Gesamten Artikel lesen war (noch) nicht da.

Nicht umsonst habe ich den Hinweis
(14.03.2019, 09:18:02)Lothar schrieb: Leider ist die deutsche Übersetzung im Griechenland-Blog nicht direkt verlinkbar, sodass ich diese an dieser Stelle in voller Länge einstelle.
angebracht.

Ich nehme gerne Belehrungen jeglicher Art entgegen, der "Belehrende" sollte allerdings über erforderliche Hintergrundkenntnisse verfügen. In einem solchen Fall könnte man den Verfasser ja vielleicht auch mal per PM fragen statt gleich die öffentliche "Belehrungs-Keule" zu schwingen. Ich glaube, in etlichen Artikeln meinerseits bewiesen zu haben, dass ich die "Verlinkung" beherrsche und - wenn sie denn vorhanden ist - auch anwende.
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#4
Ich bin jedenfalls froh , dass Lothar das hier auch veröffentlicht hat. So kann man Fragen stellen und kommentieren.
Vielen dank dafür !

:Super: 

kato
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#4
Ich bin jedenfalls froh , dass Lothar das hier auch veröffentlicht hat. So kann man Fragen stellen und kommentieren.
Vielen dank dafür !

:Super: 

kato
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#5
Ich schließe mich kato vollinhaltlich an und bedanke mich bei Lothar.

Beste Grüße
Gerd
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#5
Ich schließe mich kato vollinhaltlich an und bedanke mich bei Lothar.

Beste Grüße
Gerd
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