Neue Immobiliensteuer?

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#1
Hallo Fories,
gibt es eine neue Besteuerung für Immobilienbesitz? Mein Bekannter hat letzte Woche seinen Steuerbescheid für 2010 bekommen und muß zum erstem Mal seit 15 Jahren, Steuern in Höhe von 350€ für sein (Haus 80m² + Grundstück 1400m²) bezahlen. Ein griechischer Nachbar sagte das wäre jetzt neu und alle müssen jetzt diese Steuern bezahlen.
Weiß jemand mehr?
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#1
Hallo Fories,
gibt es eine neue Besteuerung für Immobilienbesitz? Mein Bekannter hat letzte Woche seinen Steuerbescheid für 2010 bekommen und muß zum erstem Mal seit 15 Jahren, Steuern in Höhe von 350€ für sein (Haus 80m² + Grundstück 1400m²) bezahlen. Ein griechischer Nachbar sagte das wäre jetzt neu und alle müssen jetzt diese Steuern bezahlen.
Weiß jemand mehr?
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#2
Schön, dann beginnt es nun wohl endlich sogar auch bei den Intelligenzallergikern zu klingeln - obwohl es im Vorliegenden möglicherweise gar nicht um eine "Immobiliensteuer" geht und einfach nur mal wieder blöd gequatscht wird.

Der Grund der Veranlagung wird auf dem Steuerbescheid ausgewiesen. Sollte es sich dabei um einen Einkommensteuerbescheid (εκκαθαριστικό σημείωμα φόρου εισοδήματος) handeln, bezieht sich dieser logischerweise auf die Einkommensteuer und nicht irgendeine Immobiliensteuer. In diesem Fall wäre außerdem der Status (Steuerinländer oder Steuerausländer) des Steuerpflichtigen von signifikanter Bedeutung, um die Veranlagung bzw. daraus resulierende Steuerschuld halbwegs korrekt interpretiern zu können.
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#2
Schön, dann beginnt es nun wohl endlich sogar auch bei den Intelligenzallergikern zu klingeln - obwohl es im Vorliegenden möglicherweise gar nicht um eine "Immobiliensteuer" geht und einfach nur mal wieder blöd gequatscht wird.

Der Grund der Veranlagung wird auf dem Steuerbescheid ausgewiesen. Sollte es sich dabei um einen Einkommensteuerbescheid (εκκαθαριστικό σημείωμα φόρου εισοδήματος) handeln, bezieht sich dieser logischerweise auf die Einkommensteuer und nicht irgendeine Immobiliensteuer. In diesem Fall wäre außerdem der Status (Steuerinländer oder Steuerausländer) des Steuerpflichtigen von signifikanter Bedeutung, um die Veranlagung bzw. daraus resulierende Steuerschuld halbwegs korrekt interpretiern zu können.
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#3
Mein Bekannter (Rentner) lebt nur 4 Monate im jahr hier und hat hier kein Einkommen aber wie jeder Immobilienbesitzer muß auch er eine Steuererklärung machen. Da wir aus dem Steuerbescheid gestern nicht schlau geworden sind haben wir den griechischen Nachbarn gefragt der dann sagte, dass es sich um eine neue Immobiliensteuer handelt. Leider kann ich meinen Bekannten nicht kontaktieren, da er heute zurück nach Deutschland ist.
Vorher habe ich noch erfahren, das mein Bekannter mit dem Griechen zum Finanzamt war, weil er dort eine "Nummer" beantragen muß wie alle Griechen auch. Habe heute erfahren, das es sich wohl um den Internetzugang für die Online-Steuererklärung handelt. Was aber nichts mit den 350€ zu tun haben kann, die er zahlen soll!
Denke ich!?
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#3
Mein Bekannter (Rentner) lebt nur 4 Monate im jahr hier und hat hier kein Einkommen aber wie jeder Immobilienbesitzer muß auch er eine Steuererklärung machen. Da wir aus dem Steuerbescheid gestern nicht schlau geworden sind haben wir den griechischen Nachbarn gefragt der dann sagte, dass es sich um eine neue Immobiliensteuer handelt. Leider kann ich meinen Bekannten nicht kontaktieren, da er heute zurück nach Deutschland ist.
Vorher habe ich noch erfahren, das mein Bekannter mit dem Griechen zum Finanzamt war, weil er dort eine "Nummer" beantragen muß wie alle Griechen auch. Habe heute erfahren, das es sich wohl um den Internetzugang für die Online-Steuererklärung handelt. Was aber nichts mit den 350€ zu tun haben kann, die er zahlen soll!
Denke ich!?
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#4
Ist es richtig, dass du als EU-Bürger der Immobilienbesitz in Gr. hat, jedes Jahr eine bestimmte Summe letztes Jahr 2300€ (in 2011 ca. 4000-6000 Eur) nachweislich auf ein griechisches Bankkonto einzahlen muß, anderenfalls eine Strafgebühr fällig ist.
Über das Geld kannst du anschließend frei verfügen, nur eben der Nachweis (rosa Bescheinigung), dass du über diesen Mindestbetrag hier in Gr. verfügt hast.

richtig oder falsch?
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#4
Ist es richtig, dass du als EU-Bürger der Immobilienbesitz in Gr. hat, jedes Jahr eine bestimmte Summe letztes Jahr 2300€ (in 2011 ca. 4000-6000 Eur) nachweislich auf ein griechisches Bankkonto einzahlen muß, anderenfalls eine Strafgebühr fällig ist.
Über das Geld kannst du anschließend frei verfügen, nur eben der Nachweis (rosa Bescheinigung), dass du über diesen Mindestbetrag hier in Gr. verfügt hast.

richtig oder falsch?
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#5
(27.06.2011, 12:34:50)b.rater schrieb: Ist es richtig, dass du als EU-Bürger der Immobilienbesitz in Gr. hat, jedes Jahr eine bestimmte Summe lrtztes Jahr 2300€ (in 2011 ca. 4000-6000 Eur) nachweislich auf ein griechisches Bankkonto einzahlen muß, anderenfalls eine Strafgebühr fällig ist.

richtig oder falsch?

Wer sollte das denn bitte wie überprüfen? Das halte ich für falsch.

Liebe Grüße

Susi
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#5
(27.06.2011, 12:34:50)b.rater schrieb: Ist es richtig, dass du als EU-Bürger der Immobilienbesitz in Gr. hat, jedes Jahr eine bestimmte Summe lrtztes Jahr 2300€ (in 2011 ca. 4000-6000 Eur) nachweislich auf ein griechisches Bankkonto einzahlen muß, anderenfalls eine Strafgebühr fällig ist.

richtig oder falsch?

Wer sollte das denn bitte wie überprüfen? Das halte ich für falsch.

Liebe Grüße

Susi
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#6
Hallo Susi,

Du muß mit Deiner Steuererklärung den Nachweis erbringen, d. h. die "rosa Bescheinigung" ausgestellt von Deiner Bank, dass Du diesen Betrag von einem deutschen Bankkonto überwiesen hast. Mit anderen Worten Euros von Deutschland nach Griechenland gebracht hast. Quittungen von Geldautomaten über Abhebungen von deutschen Konten werden nicht anerkannt. :fragesmiley:
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#6
Hallo Susi,

Du muß mit Deiner Steuererklärung den Nachweis erbringen, d. h. die "rosa Bescheinigung" ausgestellt von Deiner Bank, dass Du diesen Betrag von einem deutschen Bankkonto überwiesen hast. Mit anderen Worten Euros von Deutschland nach Griechenland gebracht hast. Quittungen von Geldautomaten über Abhebungen von deutschen Konten werden nicht anerkannt. :fragesmiley:
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#7
Hallo B.Rater,

bisher hatte ich das noch nie machen müssen. Allerdings habe ich auch eine Firma in Griechenland.

Irgendwie ist es aber logisch, dass man nachweisen muss, wovon man hier lebt, wenn man in Gr. kein Einkommen hat. Somit ist es nicht ausgeschlossen.

Liebe Grüße

Susi
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#7
Hallo B.Rater,

bisher hatte ich das noch nie machen müssen. Allerdings habe ich auch eine Firma in Griechenland.

Irgendwie ist es aber logisch, dass man nachweisen muss, wovon man hier lebt, wenn man in Gr. kein Einkommen hat. Somit ist es nicht ausgeschlossen.

Liebe Grüße

Susi
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#8
(28.06.2011, 09:57:32)SusiV schrieb: Hallo B.Rater,
...bisher hatte ich das noch nie machen müssen.
Susi

Hallo Susi,
das ganze ist ja neu! Und es ist egal, ob Du 1 oder 12 Monate in Gr. bist.
So wurde mir das erzählt, aber ich denke ich warte jetzt meine Steuererklärung ab und sehe dann weiter.
Es ging nur darum schon rechtzeitig gewappnet zu sein. Weil ich von zweien schon weiss, dass sie ihren Steuerbescheid bekommen haben und zum ersten Mal zahlen müssen und meine Nachbarin lt. ihrem Steuerberater 600€ für 70m² erstmahlig zahlen soll.
Somit dachte ich, dass hier im Forum schon der eine oder andere (Rentner) seinen Steuerbescheid für 2010 bekommen hat und plötzlich nachzahlen muss.
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#8
(28.06.2011, 09:57:32)SusiV schrieb: Hallo B.Rater,
...bisher hatte ich das noch nie machen müssen.
Susi

Hallo Susi,
das ganze ist ja neu! Und es ist egal, ob Du 1 oder 12 Monate in Gr. bist.
So wurde mir das erzählt, aber ich denke ich warte jetzt meine Steuererklärung ab und sehe dann weiter.
Es ging nur darum schon rechtzeitig gewappnet zu sein. Weil ich von zweien schon weiss, dass sie ihren Steuerbescheid bekommen haben und zum ersten Mal zahlen müssen und meine Nachbarin lt. ihrem Steuerberater 600€ für 70m² erstmahlig zahlen soll.
Somit dachte ich, dass hier im Forum schon der eine oder andere (Rentner) seinen Steuerbescheid für 2010 bekommen hat und plötzlich nachzahlen muss.
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#9
Ich hatte zum Glueck 2010 rund 3500,-- ueberwiesen und musst dann mit der rosa Bankbestaetigung fuer 2010 nichts zahlen. Haus hat brutto so um 80m2.
Fuer 2011 wurde mir gesagt dass ich mit ca. 4- 4500,-- rechnen soll.
Das Bloede ist, dass ich das Geld in bar dann mitnehme, da ich vorsichtshalber das Geld nicht wieder zurueckueberweisen will.

Also werde ich heuer einen Tag vor dem Urlaub mal das meiste ueberweisen und sofort nach Ankunft wieder beheben, damit die National Bank sowenig Zeit wie moeglich hat in Konkurs zu gehen :-)
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#9
Ich hatte zum Glueck 2010 rund 3500,-- ueberwiesen und musst dann mit der rosa Bankbestaetigung fuer 2010 nichts zahlen. Haus hat brutto so um 80m2.
Fuer 2011 wurde mir gesagt dass ich mit ca. 4- 4500,-- rechnen soll.
Das Bloede ist, dass ich das Geld in bar dann mitnehme, da ich vorsichtshalber das Geld nicht wieder zurueckueberweisen will.

Also werde ich heuer einen Tag vor dem Urlaub mal das meiste ueberweisen und sofort nach Ankunft wieder beheben, damit die National Bank sowenig Zeit wie moeglich hat in Konkurs zu gehen :-)
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#10
(28.06.2011, 12:24:15)jacques schrieb: Ich hatte zum Glueck 2010 rund 3500,-- ueberwiesen und musst dann mit der rosa Bankbestaetigung fuer 2010 nichts zahlen. Haus hat brutto so um 80m2.
Fuer 2011 wurde mir gesagt dass ich mit ca. 4- 4500,-- rechnen soll.
Das Bloede ist, dass ich das Geld in bar dann mitnehme, da ich vorsichtshalber das Geld nicht wieder zurueckueberweisen will.

Also werde ich heuer einen Tag vor dem Urlaub mal das meiste ueberweisen und sofort nach Ankunft wieder beheben, damit die National Bank sowenig Zeit wie moeglich hat in Konkurs zu gehen :-)

Ja, genau das meinte ich!
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#10
(28.06.2011, 12:24:15)jacques schrieb: Ich hatte zum Glueck 2010 rund 3500,-- ueberwiesen und musst dann mit der rosa Bankbestaetigung fuer 2010 nichts zahlen. Haus hat brutto so um 80m2.
Fuer 2011 wurde mir gesagt dass ich mit ca. 4- 4500,-- rechnen soll.
Das Bloede ist, dass ich das Geld in bar dann mitnehme, da ich vorsichtshalber das Geld nicht wieder zurueckueberweisen will.

Also werde ich heuer einen Tag vor dem Urlaub mal das meiste ueberweisen und sofort nach Ankunft wieder beheben, damit die National Bank sowenig Zeit wie moeglich hat in Konkurs zu gehen :-)

Ja, genau das meinte ich!
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#11
na dann warten wir es doch mal ab. Ich habe von meiner Bank noch nie eine rosa Steuerbestätigung bekommen, wenn ich etwas überwiesen habe. Nur mal ganz früher, als ich Geld für den Hausbau mitgebracht hatte.... Lassen wir uns mal überraschen. Ich hoffe allerdings, dass die Überraschung nicht so groß ausfällt.

Liebe Grüße

Susi
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#11
na dann warten wir es doch mal ab. Ich habe von meiner Bank noch nie eine rosa Steuerbestätigung bekommen, wenn ich etwas überwiesen habe. Nur mal ganz früher, als ich Geld für den Hausbau mitgebracht hatte.... Lassen wir uns mal überraschen. Ich hoffe allerdings, dass die Überraschung nicht so groß ausfällt.

Liebe Grüße

Susi
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#12
Also Leute,

schaut Euch endlich mal an, was auf den / Euren Steuerbescheiden steht. Speziell "Steuerausländer" (also im Vorliegenden "Auslandsansässige, die in Griechenland zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind" - siehe E1, Code 319/320), die in Griechenland keine (realen) Eikommen erzielen, sind in Zusammenhang mit der Veranlagung auf Basis von "Einkommensindizien" je nach Fall eventuell derb über den Tisch gezogen worden.

Unter anderem Artikel 18 der Einkommensteuerverodnung / ΚΦΕ) wurde erst neulich (N.3843/2011 / FEK 66/A'/31.03.2011) nachgebessert und um den Fall η) erweitert (allerding mit Wirkung ab dem 01.01.2011). Es ist also durchaus möglich, dass aufgrund irriger Interpretationen der bisherigen Bestimmungen dicker Bockmist gebaut wurde.
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#12
Also Leute,

schaut Euch endlich mal an, was auf den / Euren Steuerbescheiden steht. Speziell "Steuerausländer" (also im Vorliegenden "Auslandsansässige, die in Griechenland zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind" - siehe E1, Code 319/320), die in Griechenland keine (realen) Eikommen erzielen, sind in Zusammenhang mit der Veranlagung auf Basis von "Einkommensindizien" je nach Fall eventuell derb über den Tisch gezogen worden.

Unter anderem Artikel 18 der Einkommensteuerverodnung / ΚΦΕ) wurde erst neulich (N.3843/2011 / FEK 66/A'/31.03.2011) nachgebessert und um den Fall η) erweitert (allerding mit Wirkung ab dem 01.01.2011). Es ist also durchaus möglich, dass aufgrund irriger Interpretationen der bisherigen Bestimmungen dicker Bockmist gebaut wurde.
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#13
(28.06.2011, 14:51:16)makedonas schrieb: Zusammenhang mit der Veranlagung auf Basis von "Einkommensindizien" je nach Fall eventuell derb über den Tisch gezogen worden.

Ja natuerlich werden so kleine Leute wie ich ueber den Tisch gezogen, aber was hilfts es zu wissen?
Bevor ich 4-600,-- Steuer bezahlen muss, ueberweise ich halt das Geld, hole mir die Bestaetigung der Bank und gebe das dem Steuerberater, der soll das dann mit dem Finanzamt aushandeln.
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#13
(28.06.2011, 14:51:16)makedonas schrieb: Zusammenhang mit der Veranlagung auf Basis von "Einkommensindizien" je nach Fall eventuell derb über den Tisch gezogen worden.

Ja natuerlich werden so kleine Leute wie ich ueber den Tisch gezogen, aber was hilfts es zu wissen?
Bevor ich 4-600,-- Steuer bezahlen muss, ueberweise ich halt das Geld, hole mir die Bestaetigung der Bank und gebe das dem Steuerberater, der soll das dann mit dem Finanzamt aushandeln.
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#14
(28.06.2011, 15:04:23)jacques schrieb: Bevor ich 4-600,-- Steuer bezahlen muss, ueberweise ich halt das Geld, hole mir die Bestaetigung der Bank und gebe das dem Steuerberater, der soll das dann mit dem Finanzamt aushandeln.

da hast Du nicht richtig gelesen, es fehlt eine Kommastelle, richtig ist 4-6000€.
Der hiesige Steuerberater sagte, die Steueränderungen betragen 80 Seiten und er habe selbst noch Verständnisprobleme und mancher "Ausländer" müsse bis 6500 € Sondersteuer rechnen.
Auff jedenfall hat er eine Software vom Finanzamt oder online beim Finazamt wo er den genauen betrag ermitteln kann.

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#14
(28.06.2011, 15:04:23)jacques schrieb: Bevor ich 4-600,-- Steuer bezahlen muss, ueberweise ich halt das Geld, hole mir die Bestaetigung der Bank und gebe das dem Steuerberater, der soll das dann mit dem Finanzamt aushandeln.

da hast Du nicht richtig gelesen, es fehlt eine Kommastelle, richtig ist 4-6000€.
Der hiesige Steuerberater sagte, die Steueränderungen betragen 80 Seiten und er habe selbst noch Verständnisprobleme und mancher "Ausländer" müsse bis 6500 € Sondersteuer rechnen.
Auff jedenfall hat er eine Software vom Finanzamt oder online beim Finazamt wo er den genauen betrag ermitteln kann.

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#15
(28.06.2011, 18:04:01)b.rater schrieb: da hast Du nicht richtig gelesen, es fehlt eine Kommastelle, richtig ist 4-6000€.
Der hiesige Steuerberater sagte, die Steueränderungen betragen 80 Seiten und er habe selbst noch Verständnisprobleme und mancher "Ausländer" müsse bis 6500 € Sondersteuer rechnen.

Nein habe ich nicht!
Als nicht Ansaessiger muss man wahrscheinlich fuer 2011 (2010 reichten 3500,--) fuer so ein kleines Haeuschen a ca. 80m2 so um die 4000,-- bis 4500,-- nach GR ueberweisen, dadurch also ein auslaendisches Einkommen nachweisen (mit dem rosa Papier) und zahlt dadurch keine Immobilien-Steuern. Wenn ich nicht das Geld 2010 ueberweisen haette, haette ich so um die 400,-- Steuern zahlen muessen.

Luxusvillen, Schwimmingpools, Autos, Boote, Geliebte werden natuerlich weitaus hoeher besteuert und da kann schon so ein Betrag von 6500,-- Steuer zusammenkommen

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#15
(28.06.2011, 18:04:01)b.rater schrieb: da hast Du nicht richtig gelesen, es fehlt eine Kommastelle, richtig ist 4-6000€.
Der hiesige Steuerberater sagte, die Steueränderungen betragen 80 Seiten und er habe selbst noch Verständnisprobleme und mancher "Ausländer" müsse bis 6500 € Sondersteuer rechnen.

Nein habe ich nicht!
Als nicht Ansaessiger muss man wahrscheinlich fuer 2011 (2010 reichten 3500,--) fuer so ein kleines Haeuschen a ca. 80m2 so um die 4000,-- bis 4500,-- nach GR ueberweisen, dadurch also ein auslaendisches Einkommen nachweisen (mit dem rosa Papier) und zahlt dadurch keine Immobilien-Steuern. Wenn ich nicht das Geld 2010 ueberweisen haette, haette ich so um die 400,-- Steuern zahlen muessen.

Luxusvillen, Schwimmingpools, Autos, Boote, Geliebte werden natuerlich weitaus hoeher besteuert und da kann schon so ein Betrag von 6500,-- Steuer zusammenkommen

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#16
Na ja,
meines Wissens ist zwar in der Einkommensteuerverordnung bezüglich der Deckung der berüchtigten "Lebenshaltungsindizien" im Regelfall nirgendwo von "rosa Zettelchen" die Rede, aber wenn es nun selig macht: einfach fleißig weitersammeln ... .
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#16
Na ja,
meines Wissens ist zwar in der Einkommensteuerverordnung bezüglich der Deckung der berüchtigten "Lebenshaltungsindizien" im Regelfall nirgendwo von "rosa Zettelchen" die Rede, aber wenn es nun selig macht: einfach fleißig weitersammeln ... .
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#17
(28.06.2011, 21:11:04)makedonas schrieb: Na ja,
meines Wissens ist zwar in der Einkommensteuerverordnung bezüglich der Deckung der berüchtigten "Lebenshaltungsindizien" im Regelfall nirgendwo von "rosa Zettelchen" die Rede, aber wenn es nun selig macht: einfach fleißig weitersammeln ... .

Seufz, seufz, natuerlich steht dort nichts von rosa drinnen, aber sicher steht dort was drinnen, dass man nachweisen muss, woher das Geld fuer den Erhalt des Hauses kommt. (Die Hoehe wird nach irgendwelchen Parametern berechnet und ist zumindest in meinem Fall viel zu hoch).

Und der Nachweis erfolgt, halt bis jetzt. durch das sogenannte rosa Papier, das nichts weiter als eine Bestaetigung der Bank ist, dass man vom Ausland so und soviel nach GR ueberwiesen hat. (Naechstes Jahr ist es vielleicht braun oder gruen oder was weiss ich)

Der Grund dafuer wird sein, dass einerseits viele Reiche Luxusvillen haben, aber in der Steuererklaerung angeben, nur, sagen wir mal 10.000,-- im Jahr zu verdienen oder natuerlich auch Auslaender die ihre Haeuser schwarz vermieten. (Nur als Hinweis, ich vermiete nicht!)

Ueber die Sinnhaftigkeit Geld zu ueberweisen und dann nach Erhalt der Bestaetigung wieder alles beheben und in bar mitzunehmen mag ich nicht diskutieren. Ti na kanoume;

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#17
(28.06.2011, 21:11:04)makedonas schrieb: Na ja,
meines Wissens ist zwar in der Einkommensteuerverordnung bezüglich der Deckung der berüchtigten "Lebenshaltungsindizien" im Regelfall nirgendwo von "rosa Zettelchen" die Rede, aber wenn es nun selig macht: einfach fleißig weitersammeln ... .

Seufz, seufz, natuerlich steht dort nichts von rosa drinnen, aber sicher steht dort was drinnen, dass man nachweisen muss, woher das Geld fuer den Erhalt des Hauses kommt. (Die Hoehe wird nach irgendwelchen Parametern berechnet und ist zumindest in meinem Fall viel zu hoch).

Und der Nachweis erfolgt, halt bis jetzt. durch das sogenannte rosa Papier, das nichts weiter als eine Bestaetigung der Bank ist, dass man vom Ausland so und soviel nach GR ueberwiesen hat. (Naechstes Jahr ist es vielleicht braun oder gruen oder was weiss ich)

Der Grund dafuer wird sein, dass einerseits viele Reiche Luxusvillen haben, aber in der Steuererklaerung angeben, nur, sagen wir mal 10.000,-- im Jahr zu verdienen oder natuerlich auch Auslaender die ihre Haeuser schwarz vermieten. (Nur als Hinweis, ich vermiete nicht!)

Ueber die Sinnhaftigkeit Geld zu ueberweisen und dann nach Erhalt der Bestaetigung wieder alles beheben und in bar mitzunehmen mag ich nicht diskutieren. Ti na kanoume;

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#18
Ich habe jetzt meinen Steuerbecheid bekommen:
Kennt sich jemand damit aus?
Hintergrundinfo:
Bin Rentner in D gemeldet
Aufenthalthaltsgenehmigung in GR und
bin 4-6 Monate in Gr,
besitze Grundstück mit einem Rohbau (Beton-Skelett)
wohne hier zur Miete habe hier kein Einkommen.

Auszug:
[Bild: steuerbescheid2010kl.jpg]
http://img269.imageshack.us/img269/5980/...id2010.jpg

Meine Info ist, dass jeder den Nachweis (rosa Bescheinigung) erbringen muß, dass er 3000€ nach Griechenland gebracht hat, ansonsten ist die o.g. Steuer fällig, die bist zu 500€ und mehr betragen kann.

Ist das so richtig? Und was hat das mit den Quittungen sammeln wiederum zu tun, was angeblich die Steuerschuld auch wieder senkt?:fragesmiley:

Ich steige da nicht ganz durch, weil bei uns jeder was anderes erzählt!:fragesmiley:

PS
Ich habe in 2008 50.000 Euro überwiesen, rosa Bescheinigung ist vorhanden!
Frage:
Gelten diese 50.000€ für mehere Jahre oder muß ich die in Zukunft splitten und jährlich 3000€ überweisen, um der o.g. Forderung genüge zu tun?:fragesmiley::fragesmiley::fragesmiley:

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#18
Ich habe jetzt meinen Steuerbecheid bekommen:
Kennt sich jemand damit aus?
Hintergrundinfo:
Bin Rentner in D gemeldet
Aufenthalthaltsgenehmigung in GR und
bin 4-6 Monate in Gr,
besitze Grundstück mit einem Rohbau (Beton-Skelett)
wohne hier zur Miete habe hier kein Einkommen.

Auszug:
[Bild: steuerbescheid2010kl.jpg]
http://img269.imageshack.us/img269/5980/...id2010.jpg

Meine Info ist, dass jeder den Nachweis (rosa Bescheinigung) erbringen muß, dass er 3000€ nach Griechenland gebracht hat, ansonsten ist die o.g. Steuer fällig, die bist zu 500€ und mehr betragen kann.

Ist das so richtig? Und was hat das mit den Quittungen sammeln wiederum zu tun, was angeblich die Steuerschuld auch wieder senkt?:fragesmiley:

Ich steige da nicht ganz durch, weil bei uns jeder was anderes erzählt!:fragesmiley:

PS
Ich habe in 2008 50.000 Euro überwiesen, rosa Bescheinigung ist vorhanden!
Frage:
Gelten diese 50.000€ für mehere Jahre oder muß ich die in Zukunft splitten und jährlich 3000€ überweisen, um der o.g. Forderung genüge zu tun?:fragesmiley::fragesmiley::fragesmiley:

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#19
Ist doch eigentlich schon alles wiederholt erklärt worden, und in Beitrag #12 wurde auch noch mal ausdrücklich auf möglichen Bockmist (sprich irrige Auslegungen der Bestimmungen) verwiesen.

Der abgebildete Steuerbescheid weist als einziges Einkommen ein "fikiv" festgestelltes Einkommen (vermutlich die unterstellten minimalen Lebenshaltungskosten eines Ledigen, Einzelheiten gehen aus dem Schnipsel nicht hervor) in Höhe von 3.000 € aus. Ein "Steuerinländer" würde dafür / damit keine Einkommensteuer entrichten müssen, weil der globale persönliche Einkommensteuerfreibetrag von 6.000 € nicht überschritten wird. Im Fall von "Steuerausländern" wird dagegen grundsätzlich kein Freibetrag zugestanden, sondern das Einkommen ab dem ersten Euro mit minimal 5% besteuert (danach kommt dann die allgemeine Steuerskala zur Anwendung). Außerdem wird auch noch die 55%ige Vorauszahlung für das Folgejahr erhoben: 150 € + 82,50 € = 232,50 €

Fazit: Steuerbescheid anfechten oder / und im nächsten Jahr besser aufpassen!

Das Sammeln der Quittungen können sich Steuerausländer übrigens sparen, weil ihnen eben wie gesagt kein Steuerfreibetrag gewährt wird und somit auch nicht mithilfe der Quittungen "aufgestockt" werden kann.
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#19
Ist doch eigentlich schon alles wiederholt erklärt worden, und in Beitrag #12 wurde auch noch mal ausdrücklich auf möglichen Bockmist (sprich irrige Auslegungen der Bestimmungen) verwiesen.

Der abgebildete Steuerbescheid weist als einziges Einkommen ein "fikiv" festgestelltes Einkommen (vermutlich die unterstellten minimalen Lebenshaltungskosten eines Ledigen, Einzelheiten gehen aus dem Schnipsel nicht hervor) in Höhe von 3.000 € aus. Ein "Steuerinländer" würde dafür / damit keine Einkommensteuer entrichten müssen, weil der globale persönliche Einkommensteuerfreibetrag von 6.000 € nicht überschritten wird. Im Fall von "Steuerausländern" wird dagegen grundsätzlich kein Freibetrag zugestanden, sondern das Einkommen ab dem ersten Euro mit minimal 5% besteuert (danach kommt dann die allgemeine Steuerskala zur Anwendung). Außerdem wird auch noch die 55%ige Vorauszahlung für das Folgejahr erhoben: 150 € + 82,50 € = 232,50 €

Fazit: Steuerbescheid anfechten oder / und im nächsten Jahr besser aufpassen!

Das Sammeln der Quittungen können sich Steuerausländer übrigens sparen, weil ihnen eben wie gesagt kein Steuerfreibetrag gewährt wird und somit auch nicht mithilfe der Quittungen "aufgestockt" werden kann.
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#20
So wie es da steht, bist du mit 3000 € Einkommen besteuert worden.

Bist du in GR mit Hauptwohnsitz gemeldet ?

Wo kein Einkommen ( wenn du keins hast ), kann nichts besteuert werden, außerdem wüßte ich nicht, wie es gehen soll, betreffs Doppelbesteuerungsabkommen.

Ich würde das anfechten, wenn du kein Einkommen in GR hast, sondern nur in DE oder wo auch immer.

Und betreffs Freibetrag Inländer / Ausländer, den bekommt doch wohl jeder, der in GR Einkommen hat und dort wohnt, oder makedonas ?

Überhaupt betreffs Freibetrag Inländer / Ausländer, das wäre mal eine grundsätzliche Sache, die es vor dem EUGH zu klären gebe, finde ich.

Nicht nur in GR.

Gruß

" Die Vertretung "

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#20
So wie es da steht, bist du mit 3000 € Einkommen besteuert worden.

Bist du in GR mit Hauptwohnsitz gemeldet ?

Wo kein Einkommen ( wenn du keins hast ), kann nichts besteuert werden, außerdem wüßte ich nicht, wie es gehen soll, betreffs Doppelbesteuerungsabkommen.

Ich würde das anfechten, wenn du kein Einkommen in GR hast, sondern nur in DE oder wo auch immer.

Und betreffs Freibetrag Inländer / Ausländer, den bekommt doch wohl jeder, der in GR Einkommen hat und dort wohnt, oder makedonas ?

Überhaupt betreffs Freibetrag Inländer / Ausländer, das wäre mal eine grundsätzliche Sache, die es vor dem EUGH zu klären gebe, finde ich.

Nicht nur in GR.

Gruß

" Die Vertretung "

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#21
Habe die Bilder in meinem Beitrag noch erweitert.

http://img269.imageshack.us/img269/5980/...id2010.jpg
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#21
Habe die Bilder in meinem Beitrag noch erweitert.

http://img269.imageshack.us/img269/5980/...id2010.jpg
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#22
Die Steuererklärung ist offensichtlich zünftig "vergeigt" worden. Du könntest a) versuchen, eine Korrektur der anfänglichen Einkommensteuererklärung und damit letztendlich des Bescheides zu erreichen oder b) die 150 € als persönlichen Solidaritätsbeitrag "abschreiben" und Dir die Vorauszahlung im nächsten Jahr zurückholen - sofern Du das dann nicht auch wieder verpeilst.

BTW: Möglicherweise hättest Du auf die Abgabe einer (Einkommen-) Steuererklärung in Griechenland sogar völlig legitim verzichten können, was jedoch auf jeden Fall beizeiten (und naturgemäß kostenpflichtig) verbindlich abzuklären gewesen wäre; Geiz mag geil sein, zahlt sich jedoch letztendlich definitiv nicht immer aus!

(28.07.2011, 18:39:04)Paschalitza schrieb: Wo kein Einkommen ( wenn du keins hast ), kann nichts besteuert werden ...
Das (griechische) Finanzamt sieht das definitiv anders!

(28.07.2011, 18:39:04)Paschalitza schrieb: Und betreffs Freibetrag Inländer / Ausländer, den bekommt doch wohl jeder, der in GR Einkommen hat und dort wohnt, oder makedonas ?
Dazu sage / schreibe ich jetzt einfach nichts mehr, scheint eh vergebliche Mühe zu sein.
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#22
Die Steuererklärung ist offensichtlich zünftig "vergeigt" worden. Du könntest a) versuchen, eine Korrektur der anfänglichen Einkommensteuererklärung und damit letztendlich des Bescheides zu erreichen oder b) die 150 € als persönlichen Solidaritätsbeitrag "abschreiben" und Dir die Vorauszahlung im nächsten Jahr zurückholen - sofern Du das dann nicht auch wieder verpeilst.

BTW: Möglicherweise hättest Du auf die Abgabe einer (Einkommen-) Steuererklärung in Griechenland sogar völlig legitim verzichten können, was jedoch auf jeden Fall beizeiten (und naturgemäß kostenpflichtig) verbindlich abzuklären gewesen wäre; Geiz mag geil sein, zahlt sich jedoch letztendlich definitiv nicht immer aus!

(28.07.2011, 18:39:04)Paschalitza schrieb: Wo kein Einkommen ( wenn du keins hast ), kann nichts besteuert werden ...
Das (griechische) Finanzamt sieht das definitiv anders!

(28.07.2011, 18:39:04)Paschalitza schrieb: Und betreffs Freibetrag Inländer / Ausländer, den bekommt doch wohl jeder, der in GR Einkommen hat und dort wohnt, oder makedonas ?
Dazu sage / schreibe ich jetzt einfach nichts mehr, scheint eh vergebliche Mühe zu sein.
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#23
(28.07.2011, 22:41:03)makedonas schrieb:
(28.07.2011, 18:39:04)Paschalitza schrieb: Und betreffs Freibetrag Inländer / Ausländer, den bekommt doch wohl jeder, der in GR Einkommen hat und dort wohnt, oder makedonas ?
Dazu sage / schreibe ich jetzt einfach nichts mehr, scheint eh vergebliche Mühe zu sein.

ich wäre für deinen kommentar in dieser sache schon dankbar, weil ich noch nicht so lange in diesem forum bin und so der mühe enthoben wäre, das ganze forum nach sachdienlichen beiträgen abgrasen zu müssen, bevor ich mich nächstes jahr in GR zur ruhe setzen werde.

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#23
(28.07.2011, 22:41:03)makedonas schrieb:
(28.07.2011, 18:39:04)Paschalitza schrieb: Und betreffs Freibetrag Inländer / Ausländer, den bekommt doch wohl jeder, der in GR Einkommen hat und dort wohnt, oder makedonas ?
Dazu sage / schreibe ich jetzt einfach nichts mehr, scheint eh vergebliche Mühe zu sein.

ich wäre für deinen kommentar in dieser sache schon dankbar, weil ich noch nicht so lange in diesem forum bin und so der mühe enthoben wäre, das ganze forum nach sachdienlichen beiträgen abgrasen zu müssen, bevor ich mich nächstes jahr in GR zur ruhe setzen werde.

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#24
(29.07.2011, 07:08:04)nomas schrieb:
(28.07.2011, 22:41:03)makedonas schrieb:
(28.07.2011, 18:39:04)Paschalitza schrieb: Und betreffs Freibetrag Inländer / Ausländer, den bekommt doch wohl jeder, der in GR Einkommen hat und dort wohnt, oder makedonas ?
Dazu sage / schreibe ich jetzt einfach nichts mehr, scheint eh vergebliche Mühe zu sein.

ich wäre für deinen kommentar in dieser sache schon dankbar, weil ich noch nicht so lange in diesem forum bin und so der mühe enthoben wäre, das ganze forum nach sachdienlichen beiträgen abgrasen zu müssen, bevor ich mich nächstes jahr in GR zur ruhe setzen werde.

Mal andere Frage, hast du keinen Steuerberater, der dich informieren kann, zumindest was deine erste Steuererklärung betrifft, als Rentner kommen ja dann nicht mehr richtige Änderung in der Zukunft.

Der haftet für seine Arbeit im Zweifelsfall, kennt sich mit den aktuellen Gesetzen aus, spricht nicht aus Erfahrung einzelner Laien, sondern aus Erfahrung seines Berufes, kennt das Finanzamt vor Ort, usw. usw.

Du kannst in den Folgejahren alles selber machen, denke, das ist eine gute Investition.

Oder irre ich ?

Gruß

" Die Vertretung "

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#24
(29.07.2011, 07:08:04)nomas schrieb:
(28.07.2011, 22:41:03)makedonas schrieb:
(28.07.2011, 18:39:04)Paschalitza schrieb: Und betreffs Freibetrag Inländer / Ausländer, den bekommt doch wohl jeder, der in GR Einkommen hat und dort wohnt, oder makedonas ?
Dazu sage / schreibe ich jetzt einfach nichts mehr, scheint eh vergebliche Mühe zu sein.

ich wäre für deinen kommentar in dieser sache schon dankbar, weil ich noch nicht so lange in diesem forum bin und so der mühe enthoben wäre, das ganze forum nach sachdienlichen beiträgen abgrasen zu müssen, bevor ich mich nächstes jahr in GR zur ruhe setzen werde.

Mal andere Frage, hast du keinen Steuerberater, der dich informieren kann, zumindest was deine erste Steuererklärung betrifft, als Rentner kommen ja dann nicht mehr richtige Änderung in der Zukunft.

Der haftet für seine Arbeit im Zweifelsfall, kennt sich mit den aktuellen Gesetzen aus, spricht nicht aus Erfahrung einzelner Laien, sondern aus Erfahrung seines Berufes, kennt das Finanzamt vor Ort, usw. usw.

Du kannst in den Folgejahren alles selber machen, denke, das ist eine gute Investition.

Oder irre ich ?

Gruß

" Die Vertretung "

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#25
(28.07.2011, 18:18:59)makedonas schrieb: Fazit: Steuerbescheid anfechten oder / und im nächsten Jahr besser aufpassen!


(28.07.2011, 22:41:03)makedonas schrieb: ... und Dir die Vorauszahlung im nächsten Jahr zurückholen - sofern Du das dann nicht auch wieder verpeilst.

@makedonas
kann Du das auch etwas genauer beschreiben, was ich denn im Vorwege hätte machen können?
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#25
(28.07.2011, 18:18:59)makedonas schrieb: Fazit: Steuerbescheid anfechten oder / und im nächsten Jahr besser aufpassen!


(28.07.2011, 22:41:03)makedonas schrieb: ... und Dir die Vorauszahlung im nächsten Jahr zurückholen - sofern Du das dann nicht auch wieder verpeilst.

@makedonas
kann Du das auch etwas genauer beschreiben, was ich denn im Vorwege hätte machen können?
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