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Zulassung eines Fahrzeugs für Nicht-EU-Bürger - Druckversion

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Zulassung eines Fahrzeugs für Nicht-EU-Bürger - greece22 - 26.05.2018

Es gibt z.Zt. auf der Kykladeninsel Milos als Schweizer (mit Ferienhaus) keine Möglichkeit ein Neufahrzeug zuzulassen. Man verlangt eine Asia Paramonis- Aufenthaltsgenehmigung. Diese bekommt man aber erst, wenn man länger als ein halbes Jahr in GR ist und nicht nur in den Ferien. Hat jemand ähnliches erlebt bzw. als Nicht-EU-Bürger erfolgreich ein Fahrzeug zugelassen?


RE: Zulassung eines Fahrzeugs für Nicht-EU-Bürger - heinz57g - 26.05.2018

du, ich meine das ist in de ganzen EU (oder welt?) so: als tourist kannst du kein auto auf dich zulassen, und noch wichtiger, auch nicht versichern. erst wenn du eine permanente aufenhaltsgenehmigung hast (und das kann eben dauern, und/oder hat ne wartezeit) geht das. hat im prinzip selbst mit EU-oder-nicht-buerger wenig zu tun.

ich weiss mit sicherheit dass ich selbst als deutscher der im EU-ausland fest registriert ist kein auto in deutschland zulassen kann (es sei den auf export schilder).

gruss      - heinz -


RE: Zulassung eines Fahrzeugs für Nicht-EU-Bürger - Rainer Krischke - 26.05.2018

Das stimmt so nicht.Wir haben ein Auto auf unseren Namen mit griechischem Kennzeichen und griechischer Versicherung zugelassen.
Gruß
Rainer


RE: Zulassung eines Fahrzeugs für Nicht-EU-Bürger - Rainer Krischke - 26.05.2018

Wir sind aber EU Bürger


RE: Zulassung eines Fahrzeugs für Nicht-EU-Bürger - heinz57g - 26.05.2018

rainer: und ihr habt keine aufenhaltsbescheinung bzw registrierung in griechenland? sowohl in den autopapieren als auch bei der versicherung muss doch eine ladbare (!) anschrift in GR angegeben sein.

ich muss zugeben, ich kenne auch ausnahmen. da die nicht voellig legal sind, wollte ich meine klappe halten. je kleiner die gemeinde ist, und je mehr man sich kennt, umso leichter geht es. in einem fall hat der ortsvorsteher jemandem (allerding auch EU buerger) bestaetigt, dass er dort ein eigenes haus besitzt und dort auch permanent lebt - damit konnte er dann sein neues motorrad versichern. und eben dieser orstvorsteher hatte auch zufaelling einen neffen mit einer versicherungsagentur. zugelassen hats, in seinem namen, der verkaeufer, vermutlich auch ueber einer tasse kaffee.

war allerdings vor gut 4 jahren.

gruesse - heinz -


RE: Zulassung eines Fahrzeugs für Nicht-EU-Bürger - Rainer Krischke - 26.05.2018

Anschrift haben wir angegeben.
Als EU Bürger brauchst du das nicht,aber Du kannst es natürlich machen.Ist aber mit viel Aufwand verbunden.
Gruß
Rainer


RE: Zulassung eines Fahrzeugs für Nicht-EU-Bürger - heinz57g - 26.05.2018

rainer, wir wollen anderen inkl <greece22> ja mit fundierten infos helfen, also nochmal: ''und ihr habt keine aufenhaltsbescheinung bzw registrierung in griechenland? sowohl in den autopapieren als auch bei der versicherung muss doch eine ladbare (!) anschrift in GR angegeben sein''.

''ladbar'' heisst in GR das gleiche wie in D, und wird, zumindest heutzutage, oft ueberprueft. eine reine 'anschrift' genuegt da nicht.

gruesse     - heinz -


RE: Zulassung eines Fahrzeugs für Nicht-EU-Bürger - maniatis - 28.05.2018

also mit eu -bürger hat das nichts zu tuen ! ein kraftfahrzeug als privatperson kannst du nur an deinem HAUPTWOHNSITZ zulassen und das ist der knackpunkt,
das problem sind die- 6monate- in griechenland und es geht hierbei um das fahrzeug und nicht um den 6monatigen aufenthalt der person !
du willst dich also an diese bestimmung halten, mit dem flugzeug einreisen und ein fahrzeug mit heimischer steuernummer nutzen ! geht aber nur bei einem Hauptwohnsitz in griechenland ! du willst das fahrzeug aber nur ca. 4 monate nutzen.....
geht nicht offiziell ! wo soll der vorteil liegen bei einem eu- bürger ??? welchen gibt es überhaupt ??????
aber alles ist möglich....darum ist es auch lebenswert hier zu sein oder heinz !!



manoli


RE: Zulassung eines Fahrzeugs für Nicht-EU-Bürger - heinz57g - 28.05.2018

manoli, mit deinem 'knackpunkt' hast du grundsaetzlich recht, darum geht es. auch wenn es ausnahmen gibt, diverse EU-staaten erlauben auch die zulassung wenn man einen neben- bzw zweitwohnsitz hat, aber auch der muss OFFIZIELL gemeldet sein, und das kann dauern.

. >> darum ist es auch lebenswert hier zu sein oder heinz !!

aber manoli, du willst doch nicht sagen dass in GR alles moeglich ist? wie kommst du nur auf sowas? haette ich ja nie gedacht, und schon garnicht weitererzaehlt.

gruesse - heinz -


RE: Zulassung eines Fahrzeugs für Nicht-EU-Bürger - maniatis - 28.05.2018

ich bin mir da nicht so sicher das es da ausnahmen gibt momentan in europa ! da ist wohl was in arbeit , in bezug auf rentner und autovermieter.....
für privatleutchen hört es da schnell auf, zweitwohnsitz, steuern,finanzamt ...man will alles unter kontrolle haben !
und griechenland kann mit einem hauptwohnsitz und wenn man noch schweitzer staatsbürger ist zu einem grossem problem werden !

manoli