Go2Hellas
Erbrecht - Druckversion

+- Go2Hellas (http://www.gotohellas.gr)
+-- Forum: Auswandern nach und Leben in GR (http://www.gotohellas.gr/forum-3.html)
+--- Forum: Ämter und Behörden (http://www.gotohellas.gr/forum-16.html)
+--- Thema: Erbrecht (/thread-4106.html)



Erbrecht - Claudia_HH - 06.04.2008

hallo allerseits!

ich bin gerade so am gruebeln, ueber dinge die vielleicht wichtig sein koennten...jetzt wo man verheiratet ist und ein kind im anmarsch ist!

wir wollen ja ein haus bauen, dafuer also einen kredit aufnehmen, der auch nicht so gering waere!
mir stellt sich die frage, was waere im fall der faelle und meinem mann wuerde was passieren. stehe ich dann mit nem haufen schulden und nem kind da! gibt es da absicherungen.

erhlich gesagt kenn ich mich noch nicht mal mit dem deutschen erbrecht aus von daher, hat vielleicht jemand in solcher hinsicht erfahrungen oder infos!?
oder bin ich als deutsche in griechenland hinterher eh die gelackmeierte?

viele gruesse


Erbrecht - Reginax - 07.04.2008

absichern werdet ihr euch nur durch eine Unfall- oder Lebensversicherung koennen, aus denen dann evtl. die anfallenden Kosten bestritten werden.
Das wird in GR nicht anders sein als in D.
Ist aber eine reine Vermutung von mir, aber wer sonst sollte da einsprigen?

Lg von Naxos
Regine


Erbrecht - Daxie - 07.04.2008

Gerade was das Erbrecht angeht, dass ja nun durchaus auch in DE nicht unbedingt einfach sein kann und im Hinblick, dass ihr ein Kind erwartet, wuerde ich unbedingt eine Beratung bei einem Anwalt vornehmen. Lieber das Geld jetzt investieren und wirklich genau wissen, was Phase ist, als im Zweifelsfall noch erheblich mehr Geld zu verlieren.
Was die Absicherung des Kredites angeht, hat Reginax ja schon geschrieben, wie es in DE laeuft. Koennte mir auch vorstellen, dass es hier aehnlich ist, aber auch da, wuerde ich liebe gleich vor Ort, sprich bei der Bank nachfragen.

Gruss
Annette


Erbrecht - Petra - 07.04.2008

Die Bank wird euch den Kredit eh nur mit entsprechender Absicherung geben.

Fuer den Fall das deinem Mann etwas passiert kann er eine kostenguenstige Risikoversicherung abschliessen die einfach NUR den Todesfall absichert. Dann haettest du zumindest keinen Berg voll Schulden am Hals.
Falls ihr nicht beide im Grundbuch steht sichere dich mit einem Testament ab.

Alles Liebe
Petra


Erbrecht - BerndMuc - 07.04.2008

Macht doch eine Risikolebensversicherung (keine Kapitallebensversicherung). Diese zahlt nur im Todesfall, ist dafür aber wesentlich günstiger. Die kann man auch auf zwei Personen abschliessen und wenn einer der beiden stirbt (Mann oder Frau) bekommt der Überlebende das Geld.
Es gibt auch Tarife, bei denen die Versicherungssumme jährlich sinkt (und die Beiträge auch). Dies ist gerade für Kredite perfekt, da mit der Zeit auch die Schulden sinken und man im Falle des Falles später auch weniger Geld benötigen würde.
Ich hatte mal bei einer österreichischen Versicherung angefragt und die versichert problemlos auch bei Wohnsitz in GR. Das gute daran ist, das keine deutsche Versicherungssteuer (19%) anfällt und es dadurch deutlich günstiger wird.
Es gibt gewisse Faustregeln, welche Summe man wählen sollte (3-5 fache des Haushaltseinkommen und oder die Höhe des Kredits). Bis 250.000 € Versicherungssumme verlangen die meisten Gesellschaften auch keine Gesundheitsprüfung - lediglich einen Fragebogen muß man ausfüllen.
Ab 300 - 400 € im Jahr ist man dann versichert. Paare sind billiger als zwei Einzelversicherungen und Nichtraucher natürlich auch.


Erbrecht - Claudia_HH - 07.04.2008

danke erstmal! lebens bzw sterbegeld hatte ich auch schon ueberlegt! aber die griechen diskutieren ja so ungerne darueber, wo sie ihre gelder investieren! darum bin ich da noch nicht so weit gekommen!)

aber wie ist es denn generell! das haus (ob mit schulden belastet oder nicht) wuerde dann erstmal an mich gehen. bei uns (D) gibt es ja die gesetzliche erbfolge. Also auch ohne testament ist erstmal der ehepartner und dannach die kinder! ist das hier genau so? oder ist es sicherer mit testament? nicht das ich hoffe, dass hier andauernd welche sterben, aber habt ihr mit erbfaellen in griechenland irgendwelche erfahrungen?


Erbrecht - niki04 - 07.04.2008

Um im Erbschaftsfall sicher zu gehen, dass der erbt, von dem ihr es wollt, würde ich auf jeden Fall den Rat eines Notars einholen und ggf. einen Ehe- und Erbschaftsvertrag abschließen.
Wenn ihr daran interessiert seid, maile mich an, dann kann ich dir die Adresse und Telefonnummer unserer Notarin (Deutsche mit Notarzulassung in Griechenland, voll bewandert in griechischem Recht) geben.

Liebe Grüße aus dem verschneiten Deutschland:
> FRITZ


Erbrecht - b.rater - 07.04.2008

Claudia_HH schrieb:bei uns (D) gibt es ja die gesetzliche erbfolge. Also auch ohne testament ist erstmal der ehepartner und dannach die kinder! ist das hier genau so? oder ist es sicherer mit testament? nicht das ich hoffe, dass hier andauernd welche sterben, aber habt ihr mit erbfaellen in griechenland irgendwelche erfahrungen?
die Erbfolge in D. 50% der Ehepartner, die anderen 50% werden gleichmäßig an den Ehepartner und die Kinder aufgeteilt.

Michael


Erbrecht - omega - 12.04.2008

Ohne Testament gilt in D die gesetzliche Erbfolge, dh. im Normalfall (wenn nicht extra Gütertrennung vereinbart wurde) , erhält der überlebende Ehepartner 50 % und alle Kinder zusammen 50 % (ehelich und nichtehelich sind gleichwertig)

In GR erbt mit der gesetzlichen Erbfolge der Ehepartner 25 % und die Kinder 75 %

Die Tatsache, dass oft der überlebende Ehepartner das Haus "allein " erhält, resultiert meist aus einem momentanen Erbschaftsverzicht der Kinder, denn ansonsten müsste der Ehepartner den Kindern deren 50 % auszahlen, wenn er zu 100 % Hauseigentümer sein will.

Am besten gleich beim Grundstücks-Haus-WohnungsKauf beide Ehepartner ins Grundbuch eintragen. Die Banken bestehen eh auf die Unterschrift beider Ehepartner bei den Hypotheken, Grundschulden.

So hätte beim Erbfall ohne Testament der überlebende Ehepartner 75 % in D und in GR 62,5 % Eigentum am Haus.

Selbst mit Testament kann man ein Miterbe der Kinder am Haus nicht verhindern, da das Haus meist das einzige nennenswerte Vermögen darstellt, dh. in D und GR erhalten die Kinder den sog. Pflichtteil, dh. die Hälfte des vorher genannten gesetzlichen Erbteils.