Enfia E9 Immobiliensteuer

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#1
Hallo an alle,

weiß jemand wie die Vorgehensweise bei Einreichen der E9 Immobiliensteuer ist?
Gemeint ist: Wenn einmal die E9 eingereicht wurde, muss dann der Steuerberater für jedes weitere Jahr, im TAXISnet bzw. im Steuerprogramm der Steuerberater, die E9 bestätigen oder läuft das automatisch weiter ohne irgendeine Aktion des Steuerberaters? 

Ist hier jemand der seine E9 Erklärung selbst erledigt?

Wie hoch sind bei Ihnen/euch die Steuerberaterkosten für die Steuererklärung E9 (mit und ohne Steuervertreter für die Postadresse)?

Danke im Voraus
Zitieren
#1
Hallo an alle,

weiß jemand wie die Vorgehensweise bei Einreichen der E9 Immobiliensteuer ist?
Gemeint ist: Wenn einmal die E9 eingereicht wurde, muss dann der Steuerberater für jedes weitere Jahr, im TAXISnet bzw. im Steuerprogramm der Steuerberater, die E9 bestätigen oder läuft das automatisch weiter ohne irgendeine Aktion des Steuerberaters? 

Ist hier jemand der seine E9 Erklärung selbst erledigt?

Wie hoch sind bei Ihnen/euch die Steuerberaterkosten für die Steuererklärung E9 (mit und ohne Steuervertreter für die Postadresse)?

Danke im Voraus
Zitieren
#2
Akso ich mache die E9 alle Jahre immer über Tasisnet. Da wird mir angezeigt was ich bezahlen muß und das bezahle ich dann Online.

lewendi
Zitieren
#2
Akso ich mache die E9 alle Jahre immer über Tasisnet. Da wird mir angezeigt was ich bezahlen muß und das bezahle ich dann Online.

lewendi
Zitieren
#3
Vielen Dank für die Antworten.

Ich muss Änderungen bei der E9 vornehmen lassen. Wenn das durch ist würde ich gerne noch einmal darauf zurückkommen. Ich bin gerade im Gespräch mit einer neuen Steuerberaterin und hoffe es klappt.
Der alte Steuerberater Serefidis & Partners mit Büro in Athen und Thessaloniki hat einfach, ohne Begründung aufgehört sich um meine Steuererklärung zu kümmern. Ich bekam dann ein Bußgeldbescheid (mit Verzugszinsen) direkt von TAXISnet. Wie sich herausstellte, hat er die Steuererklärung 2017 erst im Mai 2019 gemacht. Er reagiert nicht auf meine unzähligen Anrufe und Mails. Ich habe keine Ahnung warum. Am Geld kann es nicht liegen, es sind keine Rechnungen offen. Er ist auch meine Kontaktperson für GR, demnach hätte er mich wenigstens über das Bußgeld informieren müssen, (zumal er auch fließend deutsch spricht).

Mir ist nicht klar ob ich ein Bußgeldbescheid bekommen habe wegen der verspäteten Meldung der E9 oder der Steuererklärung E1. Aber wenn man wegen der E9 nie wieder, nach Antragstellung, etwas einreichen muss, solange sich nichts ändert, dann lag es wohl nicht an E9.
Ist denn keinerlei Bestätigung für E9 notwendig, auch kein "Auslösen" online im TAXISnet?

Die E1 ist bei mir nur eine Null Nummer. Man muss zwar keine abgeben, wenn man keine Einnahmen hat, wie ich, aber wenn man irgendwann das Haus/Grundstück verkaufen, verschenken, übertragen möchte werden alle E1 nachgefordert (seit Immobilienbesitz???). Das könnte dann vielleicht schwierig werden. Das Bußgeld, das dann für verspätetes Einreichen fällig wird, kann man sicherlich vernachlässigen.
Zitieren
#3
Vielen Dank für die Antworten.

Ich muss Änderungen bei der E9 vornehmen lassen. Wenn das durch ist würde ich gerne noch einmal darauf zurückkommen. Ich bin gerade im Gespräch mit einer neuen Steuerberaterin und hoffe es klappt.
Der alte Steuerberater Serefidis & Partners mit Büro in Athen und Thessaloniki hat einfach, ohne Begründung aufgehört sich um meine Steuererklärung zu kümmern. Ich bekam dann ein Bußgeldbescheid (mit Verzugszinsen) direkt von TAXISnet. Wie sich herausstellte, hat er die Steuererklärung 2017 erst im Mai 2019 gemacht. Er reagiert nicht auf meine unzähligen Anrufe und Mails. Ich habe keine Ahnung warum. Am Geld kann es nicht liegen, es sind keine Rechnungen offen. Er ist auch meine Kontaktperson für GR, demnach hätte er mich wenigstens über das Bußgeld informieren müssen, (zumal er auch fließend deutsch spricht).

Mir ist nicht klar ob ich ein Bußgeldbescheid bekommen habe wegen der verspäteten Meldung der E9 oder der Steuererklärung E1. Aber wenn man wegen der E9 nie wieder, nach Antragstellung, etwas einreichen muss, solange sich nichts ändert, dann lag es wohl nicht an E9.
Ist denn keinerlei Bestätigung für E9 notwendig, auch kein "Auslösen" online im TAXISnet?

Die E1 ist bei mir nur eine Null Nummer. Man muss zwar keine abgeben, wenn man keine Einnahmen hat, wie ich, aber wenn man irgendwann das Haus/Grundstück verkaufen, verschenken, übertragen möchte werden alle E1 nachgefordert (seit Immobilienbesitz???). Das könnte dann vielleicht schwierig werden. Das Bußgeld, das dann für verspätetes Einreichen fällig wird, kann man sicherlich vernachlässigen.
Zitieren
#4
Kennt jemand einen Steuerberater in Athen der Internet affin ist?
Da ich auch eine Änderung bei der Gemeinde machen muss, welche Online geht, wäre es gut wenn der/diejenige sich auskennt. Ich verstehe leider zu wenig griechisch.
Danke im Voraus
Zitieren
#4
Kennt jemand einen Steuerberater in Athen der Internet affin ist?
Da ich auch eine Änderung bei der Gemeinde machen muss, welche Online geht, wäre es gut wenn der/diejenige sich auskennt. Ich verstehe leider zu wenig griechisch.
Danke im Voraus
Zitieren
#5
Frage mal bei Ελένη Βασιλοπούλου Tel. 0030-210 2724446 bzw. 0030-693 7250803

Eleni ist in Köln aufgewachsen, demzufolge beherrscht sie die deutsche Sprache perfekt in Wort und Schrift.
Zitieren
#5
Frage mal bei Ελένη Βασιλοπούλου Tel. 0030-210 2724446 bzw. 0030-693 7250803

Eleni ist in Köln aufgewachsen, demzufolge beherrscht sie die deutsche Sprache perfekt in Wort und Schrift.
Zitieren
#6
Lothar, vielen Dank. Ich werde gleich am Montag Eleni anrufen.
Zitieren
#6
Lothar, vielen Dank. Ich werde gleich am Montag Eleni anrufen.
Zitieren
#7
Eleni kann Dir auch mit dem Kataster-Kram helfen. Sie hat mir das alles erledigt. Und alles ausschließlich per eMail. Schließlich ist sie in Athen ansässig und ich in Volos. Da muss man alles per eMail machen.
Zitieren
#7
Eleni kann Dir auch mit dem Kataster-Kram helfen. Sie hat mir das alles erledigt. Und alles ausschließlich per eMail. Schließlich ist sie in Athen ansässig und ich in Volos. Da muss man alles per eMail machen.
Zitieren
#8
Gut zu wissen:
https://www.in-greece.de/forum/beitrag/2...enfia-2020
Zitieren
#8
Gut zu wissen:
https://www.in-greece.de/forum/beitrag/2...enfia-2020
Zitieren
#9
Aktuelle Erläuterung für die, die noch nicht wissen, wie man es selbst erledigen kann:  
Wie zahlt man Steuern, wie z.B. die Grundstückssteuer ΕΝ.Φ.Ι.Α. (ENFIA) an das griechische Finanzamt
Zitieren
#9
Aktuelle Erläuterung für die, die noch nicht wissen, wie man es selbst erledigen kann:  
Wie zahlt man Steuern, wie z.B. die Grundstückssteuer ΕΝ.Φ.Ι.Α. (ENFIA) an das griechische Finanzamt
Zitieren
#10
SUPER Anleitung !!
Zitieren
#10
SUPER Anleitung !!
Zitieren
#11
Ganz herzlichen Dank. Da kann ich meine handschriftlichen Hieroglyphen ja endlich mal wegschmeissen.
Fehlt jetzt nur noch der überfällige ENFIA-Bescheid. ;-))
Zitieren
#11
Ganz herzlichen Dank. Da kann ich meine handschriftlichen Hieroglyphen ja endlich mal wegschmeissen.
Fehlt jetzt nur noch der überfällige ENFIA-Bescheid. ;-))
Zitieren
#12
Den habe ich auch noch nicht. Confusedad:
Zitieren
#12
Den habe ich auch noch nicht. Confusedad:
Zitieren
#13
Hallo Ralf,
hat es bei dir so geklappt?
Bei mir konnte das Geld früher bei meiner 1.Überweisung nicht verbucht werden, weil nur der Code (also ohne Zusatz ENFIA) beim Verwendungszweck eingetragen werden durfte, damit es maschinell gelesen werden kann. Hat sich das jetzt geändert?
Gruß
Rainer
Zitieren
#13
Hallo Ralf,
hat es bei dir so geklappt?
Bei mir konnte das Geld früher bei meiner 1.Überweisung nicht verbucht werden, weil nur der Code (also ohne Zusatz ENFIA) beim Verwendungszweck eingetragen werden durfte, damit es maschinell gelesen werden kann. Hat sich das jetzt geändert?
Gruß
Rainer
Zitieren
#14
(15.09.2020, 11:38:53)rmc schrieb: Hat sich das jetzt geändert?
Nein.
Es gilt unverändert: im Feld Verwendungszweck der SEPA-Überweisung nur die 30-stellige Ταυτότητα Οφειλής eintragen, ohne Leerzeichen oder Buchstaben. Die ersten 9 Stellen der Ταυτότητα Οφειλής bestehen aus der Steuernummer (Α.Φ.Μ.).
SEPA CREDIT TRANSFER – PAYMENT INSTRUCTIONS FOR TAXES AND DUTIES
Zitieren
#14
(15.09.2020, 11:38:53)rmc schrieb: Hat sich das jetzt geändert?
Nein.
Es gilt unverändert: im Feld Verwendungszweck der SEPA-Überweisung nur die 30-stellige Ταυτότητα Οφειλής eintragen, ohne Leerzeichen oder Buchstaben. Die ersten 9 Stellen der Ταυτότητα Οφειλής bestehen aus der Steuernummer (Α.Φ.Μ.).
SEPA CREDIT TRANSFER – PAYMENT INSTRUCTIONS FOR TAXES AND DUTIES
Zitieren
#15
Bescheid ΕΝ.Φ.Ι.Α. 2020 ist jetzt im Taxisnet abrufbar.
Zitieren
#15
Bescheid ΕΝ.Φ.Ι.Α. 2020 ist jetzt im Taxisnet abrufbar.
Zitieren
#16
Gerade von DE aus bezahlt. :biggrins:
Zitieren
#16
Gerade von DE aus bezahlt. :biggrins:
Zitieren
#17
Bescheid ΕΝ.Φ.Ι.Α. 2021 ist im Taxisnet abrufbar. Die ersten beiden Raten sind zum 31.10. fällig.
Zitieren
#17
Bescheid ΕΝ.Φ.Ι.Α. 2021 ist im Taxisnet abrufbar. Die ersten beiden Raten sind zum 31.10. fällig.
Zitieren
#18
Man meldet sich mit seiner Steuernummer bei
https://www.gsis.gr  an.
Dann klickt man auf den Reiter:
myTaxisNet
Der 2.letzte Reiter lautet:
Προσωπ.Πληρ/ση
Nun klickt man auf die 1. Schaltfläche:
Οφειλές εκτός ρύθμισης
και πληρωμή
Jetzt erscheint die Rechnung, die man sich ausdrucken kann (Εκτύπωση)
Den Betrag überweist man an DOY (Finanzamtsitz) IBAN (muss man suchen)
ACHTUNG! Beim Verwendungszweck (Ταυτότητα Οφειλής) darf man nur die Nummer eintragen, sonst kann es nicht automatisch gelesen werden.
Zitieren
#18
Man meldet sich mit seiner Steuernummer bei
https://www.gsis.gr  an.
Dann klickt man auf den Reiter:
myTaxisNet
Der 2.letzte Reiter lautet:
Προσωπ.Πληρ/ση
Nun klickt man auf die 1. Schaltfläche:
Οφειλές εκτός ρύθμισης
και πληρωμή
Jetzt erscheint die Rechnung, die man sich ausdrucken kann (Εκτύπωση)
Den Betrag überweist man an DOY (Finanzamtsitz) IBAN (muss man suchen)
ACHTUNG! Beim Verwendungszweck (Ταυτότητα Οφειλής) darf man nur die Nummer eintragen, sonst kann es nicht automatisch gelesen werden.
Zitieren
#19
Hallo zusammen,
bei der Auswahl "Passwort vergessen" benötige ich
den Benutzer und eine Schlüsselnummer - Ο κλειδάριθμος είναι ο αριθμός ο οποίος σας δόθηκε κατά την πιστοποίησή σας στη ΔΟΥ
Wo finde ich die Schlüsselnummer?
Schonmal viele Dank für eure Hilfe.
Die Anleitung ist wirklich super gemacht.
Gruß pagondas
Zitieren
#19
Hallo zusammen,
bei der Auswahl "Passwort vergessen" benötige ich
den Benutzer und eine Schlüsselnummer - Ο κλειδάριθμος είναι ο αριθμός ο οποίος σας δόθηκε κατά την πιστοποίησή σας στη ΔΟΥ
Wo finde ich die Schlüsselnummer?
Schonmal viele Dank für eure Hilfe.
Die Anleitung ist wirklich super gemacht.
Gruß pagondas
Zitieren
#20
(07.03.2020, 00:02:05)Lothar schrieb: Frage mal bei Ελένη Βασιλοπούλου Tel. 0030-210 2724446 bzw. 0030-693 7250803

Eleni ist in Köln aufgewachsen, demzufolge beherrscht sie die deutsche Sprache perfekt in Wort und Schrift.
Hi Lothar,
wir haben vom Finanzamt Korinth kürzlich auch völlig überraschend eine Strafe über 100EUR wegen nicht, bzw. zu spät/unvollständig eingereichter E9 Erklärung aus 2016(!) bekommen. Es gab weder Mail, noch Brief, ich habe es nur durch Zufall auf unserem gsis-Konto gefunden. Ich hatte mich dummerweise auf unser Steuerbüro Thodis in Loutraki verlassen, da wir dort treu und brav jedes Jahr bezahlen. Ich habe jetzt aber erstaunt festgestellt, dass die 2016er Erklärung zwar begonnen, aber nicht fertiggestellt war. Keine Erklärung bislang! Übrigens bekommen wir keine Quittung des Steuerberaters...das Geld wandert direkt in die Hosentasche. Kurz und gut, ich bin sehr an einem Kanzleiwechsel interessiert. Du hast im Forum Eleni Vasilopulu aus dem Immobilienbüro Arzumanidis in Athen empfohlen. Ich finde allerdings keinen Hinweis auf eine steuerberatende Tätigkeit, weshalb ich nachfragen möchte, ob es Veränderungen gab, bzw. ob Eleni noch als StB'in tätig ist.
Besten Dank und morgen einen guten Rutsch
Volker
Zitieren
#20
(07.03.2020, 00:02:05)Lothar schrieb: Frage mal bei Ελένη Βασιλοπούλου Tel. 0030-210 2724446 bzw. 0030-693 7250803

Eleni ist in Köln aufgewachsen, demzufolge beherrscht sie die deutsche Sprache perfekt in Wort und Schrift.
Hi Lothar,
wir haben vom Finanzamt Korinth kürzlich auch völlig überraschend eine Strafe über 100EUR wegen nicht, bzw. zu spät/unvollständig eingereichter E9 Erklärung aus 2016(!) bekommen. Es gab weder Mail, noch Brief, ich habe es nur durch Zufall auf unserem gsis-Konto gefunden. Ich hatte mich dummerweise auf unser Steuerbüro Thodis in Loutraki verlassen, da wir dort treu und brav jedes Jahr bezahlen. Ich habe jetzt aber erstaunt festgestellt, dass die 2016er Erklärung zwar begonnen, aber nicht fertiggestellt war. Keine Erklärung bislang! Übrigens bekommen wir keine Quittung des Steuerberaters...das Geld wandert direkt in die Hosentasche. Kurz und gut, ich bin sehr an einem Kanzleiwechsel interessiert. Du hast im Forum Eleni Vasilopulu aus dem Immobilienbüro Arzumanidis in Athen empfohlen. Ich finde allerdings keinen Hinweis auf eine steuerberatende Tätigkeit, weshalb ich nachfragen möchte, ob es Veränderungen gab, bzw. ob Eleni noch als StB'in tätig ist.
Besten Dank und morgen einen guten Rutsch
Volker
Zitieren
#21
Die Tochter von Eleni ist Steuerberaterin. Deshalb kannst du dich vertrauensvoll an Eleni wenden.
Zitieren
#21
Die Tochter von Eleni ist Steuerberaterin. Deshalb kannst du dich vertrauensvoll an Eleni wenden.
Zitieren
#22
Ich habe gehört, dass die ENFIA ab 2022 bereits im März fällig sein soll. Hat schon jemand einen Bescheid in TAXISNET erhalten?
Zitieren
#22
Ich habe gehört, dass die ENFIA ab 2022 bereits im März fällig sein soll. Hat schon jemand einen Bescheid in TAXISNET erhalten?
Zitieren
#23
Die Bescheide zur sogenannten Einheitlichen Immobilien-Besitzsteuer (ENFIA) sollen fortan nicht mehr wie bisher im September, sondern bereits im April ergehen und dabei dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit einräumen, die festgestellte Steuerschuld in bis zu 10 Monatsraten (gleicher Höhe) zu begleichen. Die Fälligstellung wird demnach gegebenenfalls jeweils den Zeitraum ab Mai des laufenden Jahres bis Februar des Folgejahres umfassen.
Parallel wird die Abgabefrist der Immobiliendeklaration E9 bezüglich im Vorjahr eingetretener Änderungen des Immobilienbesitzstatus von Ende Mai auf nunmehr Ende März vorgezogen. Wer von dieser jüngst beschlossenen Friständerung betroffen ist, sollte sich als sputen ... .
Zitieren
#23
Die Bescheide zur sogenannten Einheitlichen Immobilien-Besitzsteuer (ENFIA) sollen fortan nicht mehr wie bisher im September, sondern bereits im April ergehen und dabei dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit einräumen, die festgestellte Steuerschuld in bis zu 10 Monatsraten (gleicher Höhe) zu begleichen. Die Fälligstellung wird demnach gegebenenfalls jeweils den Zeitraum ab Mai des laufenden Jahres bis Februar des Folgejahres umfassen.
Parallel wird die Abgabefrist der Immobiliendeklaration E9 bezüglich im Vorjahr eingetretener Änderungen des Immobilienbesitzstatus von Ende Mai auf nunmehr Ende März vorgezogen. Wer von dieser jüngst beschlossenen Friständerung betroffen ist, sollte sich als sputen ... .
Zitieren
#24
Danke für die Aufklärung. Also nicht im März (was man mir gesagt hat) sondern im April für "ab Mai".
Zitieren
#24
Danke für die Aufklärung. Also nicht im März (was man mir gesagt hat) sondern im April für "ab Mai".
Zitieren
#25
Nach der neuen Grundsteuerreform  wird die Grundsteuer (ENFIA) anders berechnet.
Mit den neuen Vorschriften erhalten 8 von 10 Immobilienbesitzern günstigere Bescheide.
Konkret wird für etwa 5 Millionen Eigenheimbesitzer die zu zahlende Steuer um mehr als 30 % gesenkt, fast 900.000 werden keine Änderung erfahren, während etwa 350.000 mehr Steuern zahlen werden als 2021.
Die größten Belastungen entstehen in diesem Jahr für rund 180.000 Immobilieneigentümer, die große Immobilien und Liegenschaften in Gebieten besitzen, bei denen die Verkehrswerte sprunghaft angestiegen sind oder sich erstmals dem System der Verkehrswertberechnung angeschlossen haben.
Die Rechnung mit den Änderungen in ENFIA sieht vor:
Neue Tarife: Skalen werden zusammengelegt und Tarife für Objekte in Gebieten mit einem Zonenpreis von 1.000 bis 2.500 Euro gesenkt.
Im Einzelnen lauten die Sätze des Steuertarifs für Gebäude wie folgt:
▪ Bei einem Zonenpreis von 1.051 bis 1.500 Euro beträgt die Gebäudesteuer 2,80 Euro pro qm. sie steigt heute auf 3,70.
▪ Bei einem Zonenpreis von 1.501 bis 2.500 Euro beträgt die Steuer 3,70 Euro pro qm. sie steigt heute auf 4,50 Euro pro qm.
▪ Bei einem Zonenpreis von 2.001 bis 2.500 Euro beträgt die Steuer 3,70 Euro pro qm. sie steigt heute auf 6 Euro pro qm.
Grundstücke: Bis zu 80 % der Grundsteuersätze werden gesenkt. Beispielsweise bei einem Grundstückswert von 75 bis 100 Euro pro qm. der Kurs sinkt auf 0,0375 statt 0,1850 Euro.
Zusätzliche Steuer: Die zusätzliche ENFIA für natürliche Personen wird abgeschafft und eine Steuer auf den Wert jeder Immobilie erhoben. Für den Fall, dass der objektive Wert des Grundstücks 400.000 Euro übersteigt, wird die Steuer, die nach dem Hauptsteuersatz entsteht, um bestimmte Sätze erhöht. Die Abschaffung der Zusatzsteuer für natürliche Personen mag das ENFIA-Konto für Tausende von Eigentümern mindern, aber viele werden die Höhe der Steuer in die Höhe schnellen sehen.
Für sehr große Vermögen werden nach Angaben der Finanzstabschefs „erschwerende“ Sätze aktiviert, die den Diskontsätzen entgegenwirken. Mit der Neuregelung gilt für Immobilien bis 100.000 Euro ein Rabatt von 30 % auf die sich aus der Skala ergebende Steuer, während für den Abschnitt von 100.000 bis 150.000 Euro ein auf 25 % begrenzter Rabatt gilt.
Je höher der Schätzwert der Immobilie steigt, desto niedriger die Diskontsätze. Bei einer bestimmten Menge an Immobilien werden die Sätze Null sein. Nach der Nullung beginnt jedoch der umgekehrte Kurs, dh die Rabatte werden in Gebühren für die großen Eigentümer umgewandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die ergänzende ENFIA für juristische Personen unverändert bleibt.
Rabatte und Befreiungen
Die erste Stufe des Rabatts bei ENFIA um 30 % wird erweitert und umfasst die Immobilie bis zu 100.000 Euro statt der bis heute gültigen 60.000 Euro, wobei die Begünstigten auf 733.000 geschätzt werden.
Außerdem wird der Rabatt für Objekte von 101.000 Euro bis 150.000 Euro von 20 % auf 25 % erhöht. Gleichzeitig werden die derzeit für sozial schwache Gruppen vorgesehenen Ermäßigungen von 50 % und 100 % in ENFIA beibehalten, und ihre Berechnung basiert auf den im Jahr 2020 erzielten und in den Steuererklärungen von 2021 angegebenen Einkommen.
Raten: Die anfallende Steuer für Steuerzahler kann in bis zu 10 gleichen Monatsraten gezahlt werden, wobei die erste bis Ende Mai und die letzte bis Ende Februar 2023 zu zahlen ist.
Die Abgabe der Erklärung ist ab diesem Jahr der 31. März, statt wie bisher der 31. Mai.
Quelle :Το ΒΗΜΑ
Zitieren
#25
Nach der neuen Grundsteuerreform  wird die Grundsteuer (ENFIA) anders berechnet.
Mit den neuen Vorschriften erhalten 8 von 10 Immobilienbesitzern günstigere Bescheide.
Konkret wird für etwa 5 Millionen Eigenheimbesitzer die zu zahlende Steuer um mehr als 30 % gesenkt, fast 900.000 werden keine Änderung erfahren, während etwa 350.000 mehr Steuern zahlen werden als 2021.
Die größten Belastungen entstehen in diesem Jahr für rund 180.000 Immobilieneigentümer, die große Immobilien und Liegenschaften in Gebieten besitzen, bei denen die Verkehrswerte sprunghaft angestiegen sind oder sich erstmals dem System der Verkehrswertberechnung angeschlossen haben.
Die Rechnung mit den Änderungen in ENFIA sieht vor:
Neue Tarife: Skalen werden zusammengelegt und Tarife für Objekte in Gebieten mit einem Zonenpreis von 1.000 bis 2.500 Euro gesenkt.
Im Einzelnen lauten die Sätze des Steuertarifs für Gebäude wie folgt:
▪ Bei einem Zonenpreis von 1.051 bis 1.500 Euro beträgt die Gebäudesteuer 2,80 Euro pro qm. sie steigt heute auf 3,70.
▪ Bei einem Zonenpreis von 1.501 bis 2.500 Euro beträgt die Steuer 3,70 Euro pro qm. sie steigt heute auf 4,50 Euro pro qm.
▪ Bei einem Zonenpreis von 2.001 bis 2.500 Euro beträgt die Steuer 3,70 Euro pro qm. sie steigt heute auf 6 Euro pro qm.
Grundstücke: Bis zu 80 % der Grundsteuersätze werden gesenkt. Beispielsweise bei einem Grundstückswert von 75 bis 100 Euro pro qm. der Kurs sinkt auf 0,0375 statt 0,1850 Euro.
Zusätzliche Steuer: Die zusätzliche ENFIA für natürliche Personen wird abgeschafft und eine Steuer auf den Wert jeder Immobilie erhoben. Für den Fall, dass der objektive Wert des Grundstücks 400.000 Euro übersteigt, wird die Steuer, die nach dem Hauptsteuersatz entsteht, um bestimmte Sätze erhöht. Die Abschaffung der Zusatzsteuer für natürliche Personen mag das ENFIA-Konto für Tausende von Eigentümern mindern, aber viele werden die Höhe der Steuer in die Höhe schnellen sehen.
Für sehr große Vermögen werden nach Angaben der Finanzstabschefs „erschwerende“ Sätze aktiviert, die den Diskontsätzen entgegenwirken. Mit der Neuregelung gilt für Immobilien bis 100.000 Euro ein Rabatt von 30 % auf die sich aus der Skala ergebende Steuer, während für den Abschnitt von 100.000 bis 150.000 Euro ein auf 25 % begrenzter Rabatt gilt.
Je höher der Schätzwert der Immobilie steigt, desto niedriger die Diskontsätze. Bei einer bestimmten Menge an Immobilien werden die Sätze Null sein. Nach der Nullung beginnt jedoch der umgekehrte Kurs, dh die Rabatte werden in Gebühren für die großen Eigentümer umgewandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die ergänzende ENFIA für juristische Personen unverändert bleibt.
Rabatte und Befreiungen
Die erste Stufe des Rabatts bei ENFIA um 30 % wird erweitert und umfasst die Immobilie bis zu 100.000 Euro statt der bis heute gültigen 60.000 Euro, wobei die Begünstigten auf 733.000 geschätzt werden.
Außerdem wird der Rabatt für Objekte von 101.000 Euro bis 150.000 Euro von 20 % auf 25 % erhöht. Gleichzeitig werden die derzeit für sozial schwache Gruppen vorgesehenen Ermäßigungen von 50 % und 100 % in ENFIA beibehalten, und ihre Berechnung basiert auf den im Jahr 2020 erzielten und in den Steuererklärungen von 2021 angegebenen Einkommen.
Raten: Die anfallende Steuer für Steuerzahler kann in bis zu 10 gleichen Monatsraten gezahlt werden, wobei die erste bis Ende Mai und die letzte bis Ende Februar 2023 zu zahlen ist.
Die Abgabe der Erklärung ist ab diesem Jahr der 31. März, statt wie bisher der 31. Mai.
Quelle :Το ΒΗΜΑ
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste