Schwerbehindertenausweis

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#1
Guten Morgen!
Im Zusammenhang mit der Sonderabgabe für Immobilien stellt sich bei uns konkret eine Frage:
Was muss man tun, um in Griechenland als behindert anerkannt zu werden. Mein Mann (Deutscher) ist in Deutschland aufgrund einer Herzerkrankung zu 70% schwerbehindert. Wird der deutsche Schwerbehindertenausweis anerkannt? Wir haben hier ein Haus, das wir als Urlaubsdomizil nutzen, erzielen in GR keine Einkünfte, geben aber natürlich eine Steuererklärung ab. Hat vielleicht jemand Erfahrungen? Danke und einen schönen Tag!
Gardi
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#1
Guten Morgen!
Im Zusammenhang mit der Sonderabgabe für Immobilien stellt sich bei uns konkret eine Frage:
Was muss man tun, um in Griechenland als behindert anerkannt zu werden. Mein Mann (Deutscher) ist in Deutschland aufgrund einer Herzerkrankung zu 70% schwerbehindert. Wird der deutsche Schwerbehindertenausweis anerkannt? Wir haben hier ein Haus, das wir als Urlaubsdomizil nutzen, erzielen in GR keine Einkünfte, geben aber natürlich eine Steuererklärung ab. Hat vielleicht jemand Erfahrungen? Danke und einen schönen Tag!
Gardi
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#2
Mal nebenbei angemerkt:

Derzeit herrscht wie üblich das totale Chaos, die Novelle soll auf Deubel komm raus durch das Parlament gedrückt werden, um der Troika etwas an die Hand geben zu können, während die weiteren Details erst danach mit einschlägigen Ministererlassen und Verordnungen geklärt werden sollen.

In diesem Sinn beginnt sich abzuzeichnen, dass vermutlich auch die sogenannten "empfindlichen sozialen Gruppen" erst einmal voll zur Kasse gebeten werden und sich das überzahlte Geld dann ggf. über das Finanzamt zurückerkämpfen müssen.

Als reltiv sicher gilt, dass für Immobilien mit einem Zonenpreis von über 3.000 €/qm grundsätzlich keinerlei "Sozialkriterien" berücksichtigt werden. Der Themenkomplex "Ferien- / Zweitwohnungen" wurde dagegen bisher überhaupt nicht gesondert behandelt, eher klang durch, dass eventuelle (Teil-) Befreiungen nur für selbst genutzte "Hauptwohnungen" geltend gemacht werden können.

Erst die ergänzenden Erlasse werden also (hoffentlich) Klarheit bringen und - um auf das eigentliche Thema zurückzukommen - zeigen, ob in dem konkreten Fall überhaupt eine Minderung der Belastung vorgesehen ist.
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#2
Mal nebenbei angemerkt:

Derzeit herrscht wie üblich das totale Chaos, die Novelle soll auf Deubel komm raus durch das Parlament gedrückt werden, um der Troika etwas an die Hand geben zu können, während die weiteren Details erst danach mit einschlägigen Ministererlassen und Verordnungen geklärt werden sollen.

In diesem Sinn beginnt sich abzuzeichnen, dass vermutlich auch die sogenannten "empfindlichen sozialen Gruppen" erst einmal voll zur Kasse gebeten werden und sich das überzahlte Geld dann ggf. über das Finanzamt zurückerkämpfen müssen.

Als reltiv sicher gilt, dass für Immobilien mit einem Zonenpreis von über 3.000 €/qm grundsätzlich keinerlei "Sozialkriterien" berücksichtigt werden. Der Themenkomplex "Ferien- / Zweitwohnungen" wurde dagegen bisher überhaupt nicht gesondert behandelt, eher klang durch, dass eventuelle (Teil-) Befreiungen nur für selbst genutzte "Hauptwohnungen" geltend gemacht werden können.

Erst die ergänzenden Erlasse werden also (hoffentlich) Klarheit bringen und - um auf das eigentliche Thema zurückzukommen - zeigen, ob in dem konkreten Fall überhaupt eine Minderung der Belastung vorgesehen ist.
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#3
Guten Morgen!
Vielen Dank für deine Antwort. Ich merke jetzt erst, dass ich mich falsch ausgedrückt habe. Ganz konkret: Was muss ich tun, um in Griechenland einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen? Reicht eine beglaubigte Kopie der Deutschen Anerkennung oder muss ich hier zum Amt? Wenn ja, zu welchem? Hat jemand dieses Prozedere schon hinter sich gebracht? Bitte diese Frage losgelöst von der Immobilien-Sondersteuer betrachten. Die wird ja anderweitig ausführlich und äußerst informativ behandelt. Allen einen schönen Tag!
Gardi
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#3
Guten Morgen!
Vielen Dank für deine Antwort. Ich merke jetzt erst, dass ich mich falsch ausgedrückt habe. Ganz konkret: Was muss ich tun, um in Griechenland einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen? Reicht eine beglaubigte Kopie der Deutschen Anerkennung oder muss ich hier zum Amt? Wenn ja, zu welchem? Hat jemand dieses Prozedere schon hinter sich gebracht? Bitte diese Frage losgelöst von der Immobilien-Sondersteuer betrachten. Die wird ja anderweitig ausführlich und äußerst informativ behandelt. Allen einen schönen Tag!
Gardi
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#4
@vardia

Wir haben bei unser griechischen Steuerklärung die deutschen Bescheide über den Grad der Schwerbehinderung abgegeben und das wurde nicht beanstandet. Wofür man den Schwerbehindertenausweis hier in GR sonst noch gebrauchen könnte,weiß ich nicht.

Gruß

Jürgen

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#4
@vardia

Wir haben bei unser griechischen Steuerklärung die deutschen Bescheide über den Grad der Schwerbehinderung abgegeben und das wurde nicht beanstandet. Wofür man den Schwerbehindertenausweis hier in GR sonst noch gebrauchen könnte,weiß ich nicht.

Gruß

Jürgen

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#5
man bekommt verbilligte eintrittskarten, akropolis u.s.w.
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#5
man bekommt verbilligte eintrittskarten, akropolis u.s.w.
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#6
Hilft das vielleicht weiter? Zumindest aus Sicht des Informationswertes?
http://www.eu-info.de/leben-wohnen-eu/58...usweis-eu/
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#6
Hilft das vielleicht weiter? Zumindest aus Sicht des Informationswertes?
http://www.eu-info.de/leben-wohnen-eu/58...usweis-eu/
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