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  Einreise unter Corona
Geschrieben von: Lothar - 18.03.2020, 06:17:04 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (1)

Dieser Beitrag ist hinfällig, ich kann ihn aber leider nicht löschen.

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  Enfia E9 Immobiliensteuer
Geschrieben von: jasimi - 27.02.2020, 16:19:55 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (27)

Hallo an alle,

weiß jemand wie die Vorgehensweise bei Einreichen der E9 Immobiliensteuer ist?
Gemeint ist: Wenn einmal die E9 eingereicht wurde, muss dann der Steuerberater für jedes weitere Jahr, im TAXISnet bzw. im Steuerprogramm der Steuerberater, die E9 bestätigen oder läuft das automatisch weiter ohne irgendeine Aktion des Steuerberaters? 

Ist hier jemand der seine E9 Erklärung selbst erledigt?

Wie hoch sind bei Ihnen/euch die Steuerberaterkosten für die Steuererklärung E9 (mit und ohne Steuervertreter für die Postadresse)?

Danke im Voraus

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  Gemeindegebühren ΔΗΜΟΣ (ΑΘΗΝΑΙΩΝ) + Enfia E9
Geschrieben von: jasimi - 20.02.2020, 22:14:38 - Forum: Ämter und Behörden - Keine Antworten

Hallo an alle,

 
ich bin neu hier und möchte gerne eine Information (ohne Gewähr) weitergeben aber auch Fragen stellen. Ich verstehe leider kaum griechisch.
 
http://www.odigostoupoliti.eu/se-leitour...athinaion/
 
google Übersetzung:
https://translate.google.com/translate?h...rev=search
 
Erklärung der tatsächlichen Quadratmeter der Immobilien ohne Bußgelder und Zuschläge
Bis zum 31.3.2020 "Bußgeldfrei“  
 
Für Athen ist die Erklärung ab jetzt auch Online möglich. Bei allen anderen Gemeinden soll sie bis zur Onlineschaltung offline abgegeben werden.
 
Aber Vorsicht: Das Finanzamt wird diese Angaben mit den Angaben eurer E9 Steuererklärung abgleichen und Geldbußen bei Abweichungen verhängen.
Für die betreffenden Immobilienbesitzer wäre demnach der erste Schritt eine Korrektur der E9 und erst danach die Korrektur bei der Gemeinde/DIMOS.
Laut meinen Informationen werden diese E9 Korrekturen  5 Jahre rückwirkend geändert und ein Bußgeld von 100.-€ verhängt. Die Differenz (bei zuvor zu wenig gemeldeten qm) muss natürlich auch gezahlt werden.
 
Kann jemand diese Infos bestätigen bzw. hat jemand eine solche Änderung beim Finanzamt und/oder bei der Gemeinde bereits durchgeführt?
 
 
Eine weitere Frage bezieht sich auf folgende Seite:
 
Hat jemand leer stehende und nicht mit Strom versorgte Immobilien angemeldet, um von den Gemeindegebühren (ich weiß nicht ob es alle Gemeindekosten betrifft) befreit zu werden?
Irgendwo hatte ich auch gelesen, dass bei einer (ich nenne es mal) abgemeldeten Immobilie auch die Immobiliensteuer reduziert wird. Weiß jemand mehr?
 
http://www.odigostoupoliti.eu/eos-30-iou...-akiniton/

hier ein Teil der google Übersetzung:

Bis 30. Juni 2020 die Erklärung der Befreiung von kommunalen Immobiliengebühren
Dies ist die Frist, innerhalb derer Immobilieneigentümer ihren jeweiligen Gemeinden eine Erklärung über die Nichtnutzung von Immobilien vorlegen müssen, um von den damit verbundenen Reinigungs- und Beleuchtungsgebühren befreit zu werden.
Innenminister Takis Theodorikakos verwies auf der 37. Konferenz von POMIDA unter anderem auf leer stehende und nicht mit Strom versorgte Immobilien und kündigte an, die Möglichkeit einer Regelung des Verfahrens bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern, damit ihre Eigentümer freigestellt würden.
Die vorherige Frist lief am 31. Dezember 2019 ab.

Freue mich auf zahlreiche Kommentare.

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  Treppenhäuschen
Geschrieben von: chelona - 27.08.2019, 20:42:56 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (5)

Hallo liebe Mitforenten, 

Unser Rohbau ist mittlerweile inklusive der internen Treppe aufs Flachdach fertig. 
Leider ist für mich der Vorschlag unseres Architekten, die L-förmige Öffnung zum Dach mit einer 46kg schweren Klappe zu verschließen, überzeugt mich nicht.
Ich hätte gern ein Treppenhäuschen auf dem Flachdach mit einer ganz normalen Tür, die keinen Kraftaufwand zum Öffnen erfordert und zudem dicht ist. 
Nun sagt mir mein Architekt, dass ein solches Häuschen (nur ein überdachter Treppenausgang!) auf dem Land nicht genehmigungsfähig sei. 
Weiß da jemand etwas Genaueres? 
Gruß Gerd

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  Steuernummer Α.Φ.Μ Antrag
Geschrieben von: lewendi - 18.08.2019, 13:36:56 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (2)

Welche Dokumente werden benötigt um eine Α.Φ.Μ zu bekommen? 
Ich nehme mal an das kann ein Steuerberater erledigen. Wie lange dauert es bis man diese bekommt?

Gruß
lewendi

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  DEI Website
Geschrieben von: kato - 25.06.2019, 09:06:14 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (5)

Hallo,

es gab mal eine Website der DEI, worauf die regulären Stromausfälle ersichtlich waren. Hab jetzt alles durchgesehen, kann aber nicgts mehr darüber finden.
Kann jemand helfen ?

Kato

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  Von derartigen Methoden könnte sogar die STASI noch etwas lernen
Geschrieben von: Lothar - 14.03.2019, 09:18:02 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (4)

Ein Artikel über "Bankkarten-Spionage" vom 13.03.2019 in der EURO2day auf griechisch.

Leider ist die deutsche Übersetzung im Griechenland-Blog nicht direkt verlinkbar, sodass ich diese an dieser Stelle in voller Länge einstelle.


******************** Beginn des Zitats aus Griechenland-Blog ********************

Griechenlands Steuerfahnder „scannen“ Auslandskarten

Warum Griechenlands Steuerfahnder die im Inland mittels ausländischer Bankkarten getätigten Umsätze unter die Lupe nehmen und worauf sie abzielen.


Die Umsätze mit Bankkarten, die im Ausland ausgestellt worden sind, jedoch mit großer Häufigkeit in Griechenland benutzt werden, nimmt die „Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen“ (AADE) mit einer Abgleichmethode ins Visier, der sie sich zum ersten Mal bedient und die analog zu den Befunden neue Horizonte im Kampf gegen die Steuerhinterziehung eröffnen kann.

Informationen zufolge hat AADE-Leiter Giorgos Pitsilis die zuständigen Kontrollmechanismen angewiesen, die Daten über die Umsätze ausländischer Karten in Griechenland auszuwerten.

Kartenumsätze in Griechenland sollen „faule“ Steuerausländer verraten

Hinter der Nutzung im Ausland ausgestellter Bankkarten können weiter nichts als nur Steuerausländer existieren, die ihre Karten ganz einfach in Griechenland verwenden. Das Szenarium ändert sich jedoch, wenn sich ergibt, dass der Nutzer einen Steuerwohnsitz im Ausland deklariert hat, seine Karten jedoch in Griechenland für einen sechs Monate übersteigenden Zeitraum einsetzt. Und noch viel mehr wiederum, wenn mittels der Karten in Griechenland mit erhöhter Häufigkeit große Beträge verbraucht werden.

Die Banken übermitteln jedes Jahr – gewöhnlich bis Ende März – die Daten bezüglich der Bankkartenumsätze während des vergangenen Jahrs an die AADE. Die Fakten für die vorherigen Jahren stehen dem Kontrollmechanismus also bereits zu Verfügung und für das Jahr 2018 werden sie innerhalb der nächsten Tage erwartet, falls sie nicht sogar schon geschickt worden sind.

Auf Basis dieser Daten wird eine erste „Durchleuchtung“ unternommen und nach jenen Fällen gesucht werden, in denen die Karteninhaber einen Steuerwohnsitz im Ausland deklarieren, sich jedoch gleichzeitig beispielsweise mittels ihrer Karten in Griechenland für einen sechs Monate übersteigenden Zeitraum signifikanter Beträge bedienen. Die Häufigkeit der Umsätze, die Höhe der Ausgaben über Karten und das Erscheinen von Zahlungen über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten werden eine ersten „Ansatz“ für anschließende gezielte Kontrollen bilden.

Griechenlands Steuerfahnder hoffen auf „große Fische“

Gemäß der beständigen Praxis des Kontrollmechanismus versteht sich, dass die Überprüfung sich nicht auf Aufwendungen der Größenordnung von 500 Euro fokussieren wird. Wenn sich jedoch wiederholte Zahlungen innerhalb Griechenlands unter Nutzung ausländischer Karten über einen großen Zeitraum und große Beträge zeigen, kann die Lage sich ändern. Die Zahlungen mögen wieder absolut „sauber“ sein. Aber das wird sich nach der Durchführung der Datenabgleiche ergeben, die möglicherweise große „Fische“ an die Oberfläche bringen.

Was die Recherchen zeigen könnten? Wahrscheinlich Fälle von Steuerpflichtigen, die einen Steuerwohnsitz im Ausland deklarierenund für ihre Einkommen folglich im Ausland besteuert werden, jedoch beispielsweise acht Monate lang innerhalb Griechenlands große Beträge verbrauchen, was eventuell darauf hinweist, dass sie keine wirklichen Steuerausländer sind.

Die Datenabgleiche werden innerhalb der kommenden Tage testweise zu laufen beginnen und Ziel ist, sie umgehend zu vollenden, damit noch im ersten Halbjahrs die – sofern sich ergebenden – Befunde zur Durchführung gezielter Prüfungen führen.

Hinweise für Steuerausländer in Griechenland

Steuerausländer müssen wissen:

1.) Sie werden in Griechenland nur für das Einkommen besteuert, das sich in Griechenland ergibt und innerhalb eines der Steuererklärung vorausgehenden Jahres ergibt.

2.) Sie haben kein Recht auf eine Steuerfreigrenze und bringen folglich keine Ausgabenbelege bei.

3.) Sie müssen den Wechsel ihres Steuerwohnsitzes deklarieren. Ein Einwohner Griechenlands wird anders besteuert als ein Grieche, der jedoch seinen Steuerwohnsitz im Ausland hat. Die Änderung erfolgt hauptsächlich mit dem Transfer der Steuer-ID zum sogenannten Finanzamt für Steuerausländer.

4.) Die „Einkommensindizien“ für Fahrzeuge, Wohnungen usw. kommen nicht auf natürliche Personen zur Anwendung, die ihren Steuerwohnsitz im Ausland haben. Ebenfalls kommen die die Bestimmungen bezüglich eines Erwerbs von Vermögenswerten (z. B. Kauf einer Immobilie, eines Fahrzeugs, eines Schiffs, Tilgung von Krediten usw.) nicht zur Anwendung, wenn es sich um natürliche Personen handelt, die ihren Steuerwohnsitz im Ausland haben, sofern sie in Griechenland kein Einkommen erwerben. Falls dagegen der Steuerausländer in Griechenland reale Einkommen (unabhängig von deren Kategorie) erwirbt, gerät er in die Falle der berüchtigten Einkommensindizien (sprich fiktiven Veranlagung zur Einkommensteuer).

5.) Die Solidaritäts-Sonderabgabe wird nur auf Einkommen erhoben, welche die Steuerausländer in Griechenland erwerben.

******************** Ende des Zitats aus Griechenland-Blog ********************

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  Nationalbank neue Website
Geschrieben von: lewendi - 25.09.2018, 10:47:27 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (3)

Servus zusammen,

Nachdem ich mein Passwort (wird ja nach 1/2 Jahr fällig) gewechselt habe finde ich meine Kontodaten/Auszüge nicht mehr.

Benutzer und PW eingegeben alles funktioniert.

Es ist auch ein ganz anderer Aufbau der Seite, siehe Bild.

Kann mir mal jemand helfen, ich habe so ziemlich alle Möglichkeiten durchprobiert -leider erfolglos.


Gruß
lewendi

[Bild: 33909675cf.jpg]

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  Angelerlaubnis
Geschrieben von: AnAn - 07.09.2018, 08:36:27 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (9)

Kalimera sas ihr Lieben,
hat jemand von euch so eine Angelerlaubnis, damit man von einem Böötchen unweit der Küste eine Angel auswerfen darf?

Wie bekommt man die?

Hafenamt ist klar, was wird noch benötigt?

Vielen Dank für eure Mühe und einen schönen Tag Confusedmile:

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  Grenzkontrollen in DE für GR-Reisende
Geschrieben von: Lothar - 25.03.2018, 08:10:23 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (9)

Auch wenn ich hier nicht mehr aktiv sein wollte und mehr als ein halbes Jahr enthaltsam war, finde ich, dass man dieses Thema hier mal ansprechen sollte. Ob es unter "Ämter und Behörden" gehört, weiß ich nicht, denn eigentlich geht es hier ja nur um griechische "Ämter und Behörden" und die sind daran ausnahmsweise mal unschuldig.

Anlass ist der Artikel in der Dikaiologitika bzw. übersetzt im GR-Blog über die schikanösen Grenzkontrollen an Flughäfen in Deutschland wenn man aus Griechenland ankommt.

Meine Erfahrungen dazu wie folgt:

Wir sind am 23.01.18 am Flughafen Stuttgart angekommen um nach Hannover umzusteigen. Zu kontrollierende Fluggäste werden wie Aussätzige in einem abgelegenen Terminal (Terminal 4) mit dem Vorfeldbus abgeliefert. 2 geöffnete Schleusen mit bummelnden Bundespolizei-Beamten. Fazit: Gebuchten Anschlussfliug verpasst und 4 Stunden später zu Hause.

Noch schlimmer: Das „Aussätzigen“-Terminal 4 hat keine Verbindung zu den anderen Terminals ohne den Sicherheitsbereich zu verlassen (Typisch Provinzflughafen Stuttgart). Beim Wiedereintritt in den Sicherheitsbereich für den Weiterflug wurden mir meine im DUTY-FREE-Shop GR gekauften Flüssigkeiten abgenommen. Verlust über 50,00 und keiner will für diese staatliche Enteignung aufkommen. Ich habe beim Bundesinnenminister angefragt, ob man in Rahmen der „WIR SCHAFFEN DAS“-Kampagne es nicht auch schaffen könnte, mich für diese Enteignung zu entschädigen. Antwort steht noch aus.

Noch ein Tip: Beschwert Euch bei der EU-Kommission. Hier das sehr benutzerfreundliche  Beschwerdeformular zur Meldung eines Verstoßes gegen das EU-Recht.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr Eure Erfahrungen hier posten und regen Gebrauch von dem Beschwerdeformular machen würdet.

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